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Thema: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

  1. #71
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Eine Direktwahl von Richtern ist mit deren Unabhängigkeit allerdings kaum zu vereinbaren. Ich verzichte lieber auf direkte demokratische Legitimation als auf Kompetenz und Unabhängigkeit.
    Klicken Sie meine Internetseite an, wir haben uns über die Austarierung dieser widerstreitenden Interessen viele Gedanken gemacht. Jedenfalls ist die derzeitige Lösung, sogar Verfassungsrichter von der kleinen Zahl von Spitzenparteibuchkarrieristen mit angeschlossenem parlamentarischen Personal, die hier ohnehin schon alles bestimmt, auskungeln zu lassen, die schlechtestmögliche Variante. Die Gewaltenteilung in diesem Land funktioniert definitiv so nicht, das hat verheerende Folgen für Volk und Verfassung.
    Geändert von GG146 (23.03.2009 um 20:59 Uhr)

  2. #72
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Die Direktwahl von erstinstanzlichen Richtern durch die lokale Bevölkerung ist tatsächlich etwas problematisch, das Recht muss auch manchmal gegen den Mehrheitswillen durchgesetzt werden.

    Aber Verfassungsrichter, die von den gleichen wenigen Spitzenparteibuchkarrieristen ausgekungelt werden, die hier sowieso alles bestimmen, sind ein Unding. Da muss es eine andere Lösung geben.

  3. #73
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Ein weiterer Schritt zu einer echten Demokratie wäre auch die Direktwahl von Abgeordneten. Die unseligen Leistenplätze führen nur zu oft dazu, daß volksferne Parteifunktionäre auf Parlamentssitze gehievt werden, auf die sie kein Mensch mit auch nur einem Funken Hirn gewählt hätte. Siehe z.B. Missfelder.
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  4. #74
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Recht IST der Mehrheitswille. Nach wessen credo will hier wer wem vormachen, verzicht auf Recht und Freiheit würden eben diese bringen ...
    Es gibt übergeordnetes Recht, das überhaupt keinem menschlichen Willen zur Disposition steht. Das fängt mit unserem "ewigen Grundrecht" (Art. 79 Abs. 3 GG) an und hört in quasi - naturrechtlichen Dimensionen auf, der Grundsatz z. B., dass Verträge eingehalten werden müssen (pacta sunt sevanda) ist zwar normiert, müsste er aber gar nicht sein, weil er sich naturgesetzlich - logisch aus dem Wesen des Rechts ergibt.

    Eine demokratische Gemeinschaft kann auch aus Räubern oder Piraten bestehen, was die beschliessen - z. B. das nächste Überfallziel - ist demokratisch beschlossen, aber kein Recht in irgendeinem Sinne des Begriffes.

  5. #75
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Ein weiterer Schritt zu einer echten Demokratie wäre auch die Direktwahl von Abgeordneten. Die unseligen Leistenplätze führen nur zu oft dazu, daß volksferne Parteifunktionäre auf Parlamentssitze gehievt werden, auf die sie kein Mensch mit auch nur einem Funken Hirn gewählt hätte. Siehe z.B. Missfelder.
    Ganz ohne Listen funktioniert nur ein reines Mehrheitswahlrecht wie z. B. in England. Dann muss man aber mit dem Nachteil klarkommen, dass die Mehrzahl der Stimmen meist unter den Tisch fällt, wenn ein Abgeordeter in einem Wahlkreis knapp 40 % erzielt, ist er der einzige Vertreter aller Bürger dieses Wahlkreises, auch der 60 %, die einen anderen von mehreren Kandidaten gewählt haben.

    Das kann natürlich funktionieren, aber es widerspricht dem traditionellen Demokratieverständnis in Deutschland und wäre hier sehr schwer zu vermitteln bzw. durchzusetzen.

    Übrigens ist Herr Mißfelder für meinen Wahlkreis zuständig, wenn ich CDU - Wähler wäre, dann an diesem Wohnort nur per Zweitstimme. Bei dem Typ stehen mir die Nackenhaare zu Berge, wenn ich den nur im Fernsehen sehe, zum Glück gibt`s Fernbedienungen.

  6. #76
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Alle Macht geht vom Volke aus heißt genau was ?

    Menschen, die auf Demokratie verzichten, verzichten auch auf ihre Freiheit.
    Welche Freiheit meinst du denn? Hier wird mittlerweile doch alles reglementiert. Die Freiheit zum atmen hast du noch, wie lange?

  7. #77
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Alle Macht geht vom Volke aus heißt genau was ?

    Menschen, die auf Demokratie verzichten, verzichten auch auf ihre Freiheit.


    Das Volk besteht aber zu einem nicht unerheblichen Teil aus Personen, die ihre Bildung aus der BILD beziehen. Da würde dann jeder Richter abgewählt, der nicht bei jedem Delikt die Höchststrafe vehängt u.ä. Das Rechtsstaatsgebot würde so zur Farce. Mir ist Demokratie nur insoweit Recht, sls sie die Übergänge zwischen verschiedenen Regierungen regelt und es so nicht so leicht zu einer dauerhaften Herrschaft einer Einzeperson oder Clique kommen kann. Aber jeden Richter, Polizeichef etc. wählen zu lassen ist Schwachsinn. Auf solche Positionen gehören kompetente Fachleute, und keine Populisten.
    Genauso sind Volksentscheide über konkrete Gesetzesvorhaben mehrheitlich Quatsch, weil der Durchschnittswähler keine Ahnung hat, über was er da im Einzelnen entscheidet.

  8. #78
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Aber jeden Richter, Polizeichef etc. wählen zu lassen ist Schwachsinn. Auf solche Positionen gehören kompetente Fachleute, und keine Populisten.
    Oder wie bei den höchsten Richtern im Staat, da ist das Parteibuch kompetent.

  9. #79
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Ganz ohne Listen sieht es das GG vor. GENAU so stehts im Art. 38 GG.
    Nur unlegitimierte Staatsoberhäupter könnten sich überhaupt so einen Art. 56 GG erlauben, wo "Meineide" an der Tagesordnung sind.


    Es wäre mir neu, dass in Art. 38 GG der Zusatz "Ganz ohne Listen" enthalten wäre.
    Der Eid in Art. 56 ist ein reiner Zeremonieneid und kein Eid i.S.d. § 154 StGB , der der Sicherung der Beweisaufnahme in einem (Gerichts-)Verfahren dient. Das sollte man aber wissen.

  10. #80
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von chrash Beitrag anzeigen
    Oder wie bei den höchsten Richtern im Staat, da ist das Parteibuch kompetent.

    Natürlich spielt das eine Rolle. Aber diejenigen, die in diesen Gremien in den engeren Kreis der Kandidaten kommen, haben auch alle vorzügliche Referenzen. Mir ist der jetzige Zustand jedenfalls allemal lieber als wenn im BVerfG irgendwelche juristisch Drittklassigen säßen, die aber dafür die Wertvorstellungen der BILD-Leserschaft repräsentieren.

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