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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    Artikel 3
    [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    ok soweit, wobei die Umsetzung wohl von der jeweils konkreten Situation abhängt.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    Diese Gleichstellung steht konträr zur islamischen Denkweise, in welcher der Mann der Frau übergeordnet ist. Deshalb kann der Koran in D nicht als gleichwertig betrachtet werden, weil alleine diese Auffassung gegen das GG verstösst.

    Ferner ist mit diesem Artikel ist in der Vergangenheit wohl mehr Schindluder getrieben worden, als mit vielem anderen. Primär wurde unter Gleichberechtigung ja neben der gesellschaftlichen Gleichberechtigung die berufliche in den Vordergrund gerückt. Deshalb wohl auch die Quotenregelungen bei den Grünen, usw.

    In all dem wird aber nicht berücksichtigt, dass es eine biologische Pflicht der Fortpflanzung gibt. Wenn sich jemand GEGEN KINDER aber FÜR BERUF entscheidet, dann bedeutet dies oftmals, dass die vorgegebene familiäre Evolutionskette abstirbt.

    Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!

    Insofern werwischen die sogenannten Gleichberechtigungsfanatiker diesen Aspekt, nur um selber mehr Geld & Status in ihrem Berufsleben erarbeiten zu können.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Wie sieht dies aus für Feinde des GG? Wenn es Gruppierungen gibt welche langfristig darauf abzielen, die Macht zu übernehmen, um ihre Rechtsvorstellungen (z.B. Einführung der Scharia) durchzusetzen, dann muss es klar definiert werden, dass die Gleichberechtigung nur dann gilt, wenn das GG als ALLGEMEINE gesellschaftliche GRUNDLANGE nicht nur verbal, sondern tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird.

    Feinde des GG müssen auch als solche behandelt werden!
    Geändert von kritiker_34 (02.06.2007 um 21:35 Uhr)
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  2. #12
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    (...)
    Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!(...)
    Wie gerne es doch vergessen wird, dass die Kinderlosen auch mehr in die besagten Kassen einzahlen, als die Kinderreichen. Die Bilanz gleicht sich also aus.
    kol-ut-shan

  3. #13
    Tastaturdesinfizierer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    ... Die Bilanz gleicht sich also aus.
    Eben nicht.
    Die Kinderlosen zahlen zu wenig.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Wie gerne es doch vergessen wird, dass die Kinderlosen auch mehr in die besagten Kassen einzahlen, als die Kinderreichen. Die Bilanz gleicht sich also aus.
    es geht nicht nur ums Geld! Wer soll denn in den Altenheimen den Pflegedienst übernehmen? Wer soll Lehrer für die nachwachsende Generation sein? Insofern sind die kinderlosen - auch aus gesellschaftlicher Sicht - die wirklichen Leistungsverweigerer.
    statt Polemik - sachliche Vernunft
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  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Achsel-des-Bloeden Beitrag anzeigen
    Eben nicht.
    Die Kinderlosen zahlen zu wenig.
    Man sollte einmal die indirekten Kosten und SOZIALEN FOLGEN berücksichtigen. Dann sieht die Bilanz anders aus, als derzeit dargestellt, bzw. schöngeredet von den kinderlosen Politikern.
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  6. #16
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    es geht nicht nur ums Geld! Wer soll denn in den Altenheimen den Pflegedienst übernehmen? Wer soll Lehrer für die nachwachsende Generation sein? Insofern sind die kinderlosen - auch aus gesellschaftlicher Sicht - die wirklichen Leistungsverweigerer.
    Dann willst du jetzt bestimmt Fortpflanzungszwang einführen du Knalltüte, was?

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Dann willst du jetzt bestimmt Fortpflanzungszwang einführen du Knalltüte, was?
    Das wohl nicht, aber für deutsche Familien (inkl. Alleinerziehenden) sollte sowohl im Steuersystem, wie auch in anderen Bereichen mehr Unterstützung geleistet werden.
    statt Polemik - sachliche Vernunft
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  8. #18
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Das wohl nicht, aber für deutsche Familien (inkl. Alleinerziehenden) sollte sowohl im Steuersystem, wie auch in anderen Bereichen mehr Unterstützung geleistet werden.
    Von mir aus, aber erkläre mir mal was einen Kinderlosen, der bis zu 60% seines Einkommens an das Finanzamt abgibt, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.pp. zahlt, zu einem "Leistungsverweigerer" macht.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  9. #19
    RAC'n'Roller Benutzerbild von Blutkehle666
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Punkt 1-3 werden hier täglich gebrochen. Nationaklisten werden benachteiligt und dürfen ihre Meinung nicht äußern, linke Verbrecher werden vom Staat unterstützt.

    "Nur Juden sind Menschen, die Nichtjuden sind keine Menschen sondern Goyim" (Menschenrinder, Einzahl Goy)
    (Kerethoth 6b, Seite78 u. Jabmuth 61a)

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Von mir aus, aber erkläre mir mal was einen Kinderlosen, der bis zu 60% seines Einkommens an das Finanzamt abgibt, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.pp. zahlt, zu einem "Leistungsverweigerer" macht.
    typische Antwort eines angeblich "liberalen" 68zigers, welcher glaubt, dass gesellschaftliche Leistung nur als Recheneinheit existiert.

    Ich sage es mal so. Wenn ein "Single" häufiger zum Arzt rennt, oder zum Psychiater, oder sonstige soziale Leistungen in Anspruch nimmt, und dies nun alles fein säuberlich von irgendeiner Behörde erfasst wird, nennst DU das ja Fortschritt.

    So wie dies seit über 40 Jahren von euch angeblich sooooooooooo progressiven gepredigt wurde.

    Familie ist doch "spiessig" .. "altmodisch" .. "brauchen wir in der modernen nicht" .. und dann kommen als Erklärung irgendwelche Zahlendreher, um das auch noch zu "beweisen".

    Von der zwischenmenschlichen Welt der Gefühle zwischen Eltern und Kindern will ich hier gar nicht schreiben, weil das von euch Verweigerern eh nicht verstanden wird.
    statt Polemik - sachliche Vernunft
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