"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt"
Hier MUSS endlich eine Änderung vorgenommen werden, keine mit direkten Auswirkungen, wohl aber eine mit erzieherischen.
Deutscher ist, wer dem deutschen Volk angehört.
Wer die Staatsangehörigkeit besitzt, ist nur ein Staatsbürger der BrD - nicht mehr und nicht weniger kann durch die Deutsche Staatsangehörigkeit bewirkt werden.
Was das nun bringt? Ganz einfach: Ein Türke kann ja dank GG Bundesbürger werden, aber DEUTSCHER ist er deswegen noch lange nicht. Wenn man nun aber Bundesbürger (Passhalter) und Volksdeutscher gleichsetzt, und eines der beiden durch ein Stück Papier herbeigeführt werden kann, kann das andere es ja praktisch auch. D.h. Volksdeutscher wäre, wer die Staatsangehörigkeit besitzt. Hier fehlt es mir einfach an Differenzierung, da der Begriff (Volks)Deutscher total ausgeblendet wird. Nun ist es ja so, dass im GG diverse regelungen nur die "Deutschen" gelten (z.B. Kein Deutscher darf an das Ausland ausgelifert werden). Hier muss es dann heißen "kein Bundesbürger der BrD", damit eben keine direkten Auswirkungen entstehen, aber man dennoch unterscheiden lernt zwischen einem Deutschen, und einem Bundesbürger.
Heißt ja schließlich auch EinBÜGERUNG, nicht EinVOLKUNG.