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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

  1. #61
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Treffend beschrieben.
    Also ist das Grundgesetz die derzeitige Verfassung.
    Sag ich doch!
    "Die dt. Sprache ist da sehr unzweideutig."
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  2. #62
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Die UN war auch fleißig:

    UN-Resolution A/56/83
    Den entscheidenden Text des Artikels 9 dieser Resolution habe ich mittlerweile auf einem kleinen Forum gefunden und auf dem meinen in eine [Links nur für registrierte Nutzer] über das Thema eingebracht.

    Aber ein Volltext dieser Resolution lässt sich beim besten Willen nicht ergoogeln. Hast Du schon irgendwo den ganzen Text gesehen?

    Nachtrag:

    Die Frage war eigentlich an -jmw- gerichtet, ich haben nur aus Versehen den post von Natascha zum Zitieren angeklickt.
    Geändert von GG146 (27.03.2009 um 20:17 Uhr)

  3. #63
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Nein. Und ja.
    #58
    Herrn Schmid 30 Sekunden zuhören.
    Hab kein Ton am Rechner hier.

    Ist ein "Vater" des GG. Wem möchtest du wohl mehr glauben in dieser Sache, als einem Vater persönlich ? Deiner Meinung etwa ?
    Eher meiner, ja, Tatsache.
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  4. #64
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Naja, für "libertär" reicht es leider nicht;
    aber liberal ist sie sicher.
    Und damit chancenlos, denn es wird ja nichtmal die viertelliberale FDP gewählt.

    Aber vielleicht mach ich trotzdem mit.
    Könntest Du das an konkreten Punkten festmachen, wieso die PdV nicht "libertär" sei? Ich habe da so ziemlich alles gesehen, was man sonst nur von amerikanischen hardcore - Libertären kennt.

    Die FDP wird - zum Glück - übrigens deshalb von eher wenigen Leuten gewählt, weil die Normalbürger doch nicht zu blöd sind, den vorgeblichen "Neoliberalismus" als Neofeudalismus und damit als Todfeind jedes denkbaren Freiheitsverständnisses zu erkennen.
    Geändert von GG146 (27.03.2009 um 21:07 Uhr)

  5. #65
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Ja, könnte ich.
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  6. #66
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ja, könnte ich.
    Dann hat sich das für mich erledigt :]

  7. #67
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    Bitteschön!

    Aber mal Spass beiseite: Ich hatte gestern einfach keine Lust mehr.

    U.a. folgende Punkte halte ich aus "liberal-libertärer" Sicht für (mindestens) problematisch:

    "Öffentlich-rechtliches Fernsehen auf steuerfinanzierte Grundversorgung eines einzigen Nachrichten- und Magazin-Kanals reduzieren" - statt Trennung von Staat und Medien

    "massive Investitionen in die Schulen, private Fördermodelle stärken" - statt Trennung von Staat und Bildung

    "freie Auswahl der Universität" statt Aufhebung des staatlichen Konzeptes "Universität"

    Die sog. "Familienpolitik"

    Ausdrücklich ausnehmen möchte ich den Punkt "Sozialpolitik": Der ist gerechtfertigt, da wir uns politisch im Rahmen von Art 20 bewegen müssen.
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  8. #68
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Bitteschön!

    Aber mal Spass beiseite: Ich hatte gestern einfach keine Lust mehr.

    U.a. folgende Punkte halte ich aus "liberal-libertärer" Sicht für (mindestens) problematisch:

    "Öffentlich-rechtliches Fernsehen auf steuerfinanzierte Grundversorgung eines einzigen Nachrichten- und Magazin-Kanals reduzieren" - statt Trennung von Staat und Medien

    "massive Investitionen in die Schulen, private Fördermodelle stärken" - statt Trennung von Staat und Bildung

    "freie Auswahl der Universität" statt Aufhebung des staatlichen Konzeptes "Universität"


    Die sog. "Familienpolitik"

    Ausdrücklich ausnehmen möchte ich den Punkt "Sozialpolitik": Der ist gerechtfertigt, da wir uns politisch im Rahmen von Art 20 bewegen müssen.

    Schon richtig, auch nur ein öffentlich - rechtlicher Sender und eine staatliche Bildungs - Grundversorgung sind nicht mehr die reine libertäre Lehre. Allerdings ist Politik die Kunst des Machbaren, z. B. darf man die theoretisch möglichen Folgen einer totalen Verdichtung der Medienmacht in den Händen weniger Milliardäre noch nicht einmal riskieren, wenn man in Deutschland bzw. Europa eine nennenswerte Zahl von Wählern ansprechen will. Das Beispiel Berlusconi zeigt überdeutlich, dass die von der Staatsmacht getrennte private Medienmacht plötzlich selbst als erdrückende Staatsmacht auftreten kann.

    Das Gleiche gilt für die Bildung, mehr als eine Stärkung der privaten Anteile ist nicht drin, wenn der Staat nicht für ein Mindestmaß an Chancen (nicht mal Chancengleichheit) für alle sorgt, läuft man Gefahr, dass die Sieger des freien Wettbewerbs der Vergangenheit u. a. über das Bildungswesen Zukunftschancen nur noch für ihre eigenen Nachkommen vorsehen. Dann landen wir bei einem unfreiheitlichen - nämlich neofeudalistischen - System ganz ohne staatliche Beteiligung. Die Abwesenheit des Staates ist noch lange keine Freiheitsgarantie, das universelle Prinzip "Verantwortung" im politischen Raum erfordert, auch und gerade bei freiheitlichen Ansätzen immer die worst - case - Entwicklung mitzudenken.

  9. #69
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Die Schwierigkeit liegt darin, dass man den Leuten ja nicht in den Kopf schauen kann: Fordern sie, was sie fordern wollen oder, was sie fordern können?

    Auch Liberal-Libertäre müssen sich parteipolitisch an die Verfassung halten.
    Das hat 'türlich Folgen.

    Wobei's ja eigentlich auch egal ist: Man kann ja bis zum Punkte X zusammenarbeiten und sich dann immernoch trennen.

    z. B. darf man die theoretisch möglichen Folgen einer totalen Verdichtung der Medienmacht in den Händen weniger Milliardäre noch nicht einmal riskieren
    Naja, gut, das ist sicher ein Punkt.
    Andererseits kann sicher auch hier eine liberal-libertäre Kritik dahingehend ansetzen, dass eine derartige Konzentration möglicherweise ganz bestimmte staatliche Eigentumsbegriffe voraussetzt: Sind Medienkonglomerate als reine Vertragsnetzwerke überhaupt durchführbar?
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  10. #70
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die Schwierigkeit liegt darin, dass man den Leuten ja nicht in den Kopf schauen kann: Fordern sie, was sie fordern wollen oder, was sie fordern können?

    Auch Liberal-Libertäre müssen sich parteipolitisch an die Verfassung halten.
    Das hat 'türlich Folgen.

    Wobei's ja eigentlich auch egal ist: Man kann ja bis zum Punkte X zusammenarbeiten und sich dann immernoch trennen.


    Naja, gut, das ist sicher ein Punkt.
    Andererseits kann sicher auch hier eine liberal-libertäre Kritik dahingehend ansetzen, dass eine derartige Konzentration möglicherweise ganz bestimmte staatliche Eigentumsbegriffe voraussetzt: Sind Medienkonglomerate als reine Vertragsnetzwerke überhaupt durchführbar?
    Ich stelle mir die umgekehrte Frage: Ist Kartellrecht so durchführbar, wie es im Gesetz steht? Die bekannte Preisgestaltung von Mineralölunternehmen und Grundversorgungsunternehmen spricht eher dagegen. Wie Preisabsprachen laufen, kenne ich aus eigener Erfahrung. Da hat die staatliche Kontrolle ganz schlechte Karten. Eine Medienmachtkonzentration in den Händen einer sehr überschaubaren Zahl von Privaten braucht aus den gleichen Gründen auch kein formelles Vertragsnetzwerk.

    Überhaupt muss man ja im Auge behalten, dass das Eigentumsrecht kein Naturrecht, sondern eine kulturelle Schöpfung ist, die staatliche Gestaltung und Schutz braucht. Der hinsichtlich der gesellschaftlichen Relevanz wichtigste Gegenstand freiheitlicher Politikansätze ist deshalb auf Gedeih und Verderb mit dem verflixten Staat verbunden. Also braucht man ein austariertes Maß an Staat, um sowohl das Eigentumsrecht als auch alle Freiheitsrechte permanent zu schützen und nach Angriffen von privaten "Störern" der Freiheit wiederherzustellen, das kann man nicht privat organisieren, sonst landet man in der Anarchie.

    A propos "bis zum Punkt X zusammenarbeiten und sich dann trennen": Die Erkenntnis, dass die Staatsmacht hierzulande völlig ausser Kontrolle ist und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ernstlich durch pflichtvergessene Staatsdiener beschädigt ist, reicht weit über liberale Kreise hinaus. Wenn noch nicht einmal das absolute Willkürverbot des Grundgesetzes mehr verlässlich ist und sich Politiker nicht an Wahlversprechen und ihre eigenen Programme halten, den Volkssouverän mithin von seinen Souveränitätsrechten abklemmen, dann braucht es eine Grundreinigung des Systems, die zumindest vorübergehend auch eine Kooperation mit etatistisch orientierten, aber nicht korrumpierten politischen Organisationen erfordert.
    Geändert von GG146 (28.03.2009 um 13:42 Uhr)

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