Dann würde ich die Fälscher mal "in den eigenen Reihen" suchen. Das Zeitdiagramm-Gutachten der Feuerwehr stellte zweifelsfrei fest, daß die vier
Beschuldigten zur Brandzeit gar nicht am Tatort gewesen sein konnten. Darüber hinaus stellte ein chemisches Gutachten eindeutig fest, daß es sich
bei dem Brandbeschleuniger nicht um Benzin, sondern um
Pinienterpentilöl handelte. Pinienterpentilöl ist ein in der Türkei gebräuchlicher Brandbe-
schleuniger,
in Deutschland so gut wie nicht erhältlich. Auf jeden Fall konnten die vier Jungs dieses Mittel nicht bei der BP Tankstelle gekauft ha-
ben, wie sie es bei den Verhören "gestanden" haben.
Tja, und dann setzte Panik ein. Das Brandhaus von Solingen wurde über Nacht dem Erdboden gleichgemacht, weitere Gutachten konnten also nicht mehr
#erstellt werden - das Corpus delicti war vernichtet.
Die Gutachten von vereidigten Brand-Sachverständigen, die bewiesen hätten, daß
die vier jungen Männer den Brand nicht gelegt haben konnten, ließ das Düsseldorfer Oberlandesgericht später im Prozeß nicht zu.
Hans Ludwig Zachert, Präsident des Bundeskriminalamts, kam schon vorher ins Schwanken. In der Welt vom 9.12.1993 bemerkte er, daß die
Beweise für eine weitere Inhaftierung der vier verdächtigen Buben wohl nicht ausreichen würden. Da wurde sein Vorgesetzter, Innenminister
Kanther, wild. Er verlangte von Zachert laut Die Woche vom 2.12.1993
"nicht unvoreingenommen zu ermitteln, sondern lieber die Vor-
würfe gegen die vier nachzubessern."
Aber der Prozeß wartete noch mit einigen anderen Überraschungen auf. Jedenfalls mußte der Leiter der Ermittlungskommission vor Gericht zugeben,
"daß es im Bundeskriminalamt noch eine Verschlußakte gebe, deren Inhalt ‘streng vertraulich’ sei und deshalb weder Anwälten,
geschweige denn der Öffentlichkeit, zugänglich gemacht werden könne. Inhalt der Akten: Vertrauliche Hinweise anderer Behör-
den wie dem Landes- und dem Verfassungsschutz."
(Solinger Tagblatt, 25.8.94, S. 1).
Ich würd`mir da mal Gedanken machen! Für Mölln gilt wohl das Gleiche.