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Thema: Gericht akzeptiert Dashcams

  1. #91
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    (....)

    Da scheiden sich die "Rechts"gelehrten....denn was ist eine "Veröffentlichung"...im Grundsatz schon, wenn Du diesen Film oder Foto einem Dritten zugänglich machst und dabei spielt es keine Rolle warum, weshalb und wieso.
    Das Recht am eigenen Bild lässt keine Interpretation zu...ob nun bei einer Familienfeier, am Stammtisch, auf irgend einem Internet-Kanal oder eben vor Gericht.
    Geh ein einziges mal durch das Heidelberger Schloss. Was glaubst Du, auf wie vielen Urlaubsfotos japanischer oder chinesischer Touris Du abgebildet sein wirst?

    Im öffentlichen Raum muss man immer damit rechnen, fotografiert oder gefilmt zu werden. Solange niemand damit Unfug anstellt, wird man sich nicht dagegen wehren können.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Weißt Du ob es ein notorischer Verkehrsrowdy ist, welcher da von so einem "ordnungsbewussten Oberlehrer" vor Gericht gezerrt wird? Es gibt genügend Grund zum Fehl- oder Falschverhalten mit Straßenverkehr, die nichts mit Rowdytum zu tun haben müssen, sondern mit - im weitesten Sinne - menschlichem Versagen.
    Nur so als Beispiel - ich stand vor ein paar Wochen auf der Linksabiegerspur - Ampel rot für den Linksabbieger wie für den Geradeaufahrenden - Ampel für den Linksabbieger ging auf grün, für die Geradeausspurt blieb die Ampel auf rot und was passiert - auch der Geradeaus fahrenden Pkw ist angefahren. Was für ein gefundenes Fressen solch einen "Verkehrsrowdy" vor den Kadi zu zerren, gelle.
    Das ist kein Beispiel für einen Verkehrsrowdy. Wir können gesichert davon ausgehen, dass Richter für Verkehrsstrafrecht einen unbeabsichtigten Fahrfehler sehr wohl von absichtlichem Rowdytum unterscheiden können.
    Ein Richter wird auch wissen, dass Auffahren auf der Autobahn auf einen Meter und Lichthupe nichts mehr mit einem Fahrfehler zu tun hat, sondern mit Nötigung.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich fahre im Jahr 40 000 Kilometer + X und damit das vielfache eines durchschnittlichen Pkw-Lenkers. Nach meinem subjektiven Empfinden redest Du hier gewissen "Interessenverbänden" nach dem Maul, denn ich kann dies durch meine subjektive Wahrnehmung nicht bestätigen.
    Ich wüsste nicht, welchen Interessenverbänden ich nach "dem Maul" reden sollte, nur weil ich eine Dokumentation mit einer Dashboard Cam als Beweismittel für strittige Fälle befürworte.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ein Polizeibeamter trägt seine BodyCam offen, richtig - man weiß also dass man gefilmt wird und dies ist ein kleiner, aber entscheidener Unterschied.
    Nein, man weiss, dass nicht gefilmt wird. Der Polizist muss den Delinquenten explizit informieren: "Ich starte jetzt die Aufnahme". Ohne diese Vorwarnung darf der Polizist die Body Cam gar nicht laufen lassen.

  2. #92
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen

    Ich wüsste nicht, welchen Interessenverbänden ich nach "dem Maul" reden sollte, nur weil ich eine Dokumentation mit einer Dashboard Cam als Beweismittel für strittige Fälle befürworte.
    Genau Denen, welche den totalen Überwachungsstaat fordern.

    Alles und Jedes darf, kann, muss, soll irgendwie aufgezeichnet werden um es dann ggf. im Falle eines Falles verwendet zu werden.

  3. #93
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Genau Denen, welche den totalen Überwachungsstaat fordern.
    Um von einer privaten Dashboard Cam in einem privaten Auto auf den totalen Überwachungsstaat zu kommen, muss man aber schon gewaltige Gedankensprünge vollführen....

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Alles und Jedes darf, kann, muss, soll irgendwie aufgezeichnet werden um es dann ggf. im Falle eines Falles verwendet zu werden.
    Nein, eben nicht.

    Ein Richter für Verkehrsstrafrecht wird sehr wohl bewerten können, was von solchen privaten Aufnahmen im Fall eines Streitfalles zu halten ist.

    Solche Aufnahmen sind im Grunde genommen nicht mehr als Zeugenaussagen, nur mit wesentlich höherem Wahrheitsgehalt.

    Lieber eine Aufnahme aus einer solchen Kamera, als eine Zeugenaussage eines "guten Freundes" des Unfallverursachers.

  4. #94
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen

    Das ist kein Beispiel für einen Verkehrsrowdy. Wir können gesichert davon ausgehen, dass Richter für Verkehrsstrafrecht einen unbeabsichtigten Fahrfehler sehr wohl von absichtlichem Rowdytum unterscheiden können.
    Ein Richter wird auch wissen, dass Auffahren auf der Autobahn auf einen Meter und Lichthupe nichts mehr mit einem Fahrfehler zu tun hat, sondern mit Nötigung.
    Es ist völlig irrelevant - wer bei rot über die Ampel fährt ist seinen Schein los...ob aus Versehen oder ob aus Absicht.

    Ich widerspreche Dir ja auch nicht bzgl. der Nötigung...und ich will dies auch nicht im Ansatz verteidigen. Bzgl. meiner subjektiven Wahrnehmung sprechen wir da aber von seltenen Einzelfällen. Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wann mir das letzte Mal Jemand meinte in den Kofferraum einsteigen zu müssen und ich fahre deutlich mehr als der "Durchschnittsfahrer". Gut, vielleicht bin ich wieder die berühmte Ausnahme...

  5. #95
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Um von einer privaten Dashboard Cam in einem privaten Auto auf den totalen Überwachungsstaat zu kommen, muss man aber schon gewaltige Gedankensprünge vollführen....
    Nun, mit welchem Argument - bleiben wir beim Verkehr - wolltest Du dann widersprechen, wenn die Politik daherkommt und sagt: Sämtliche Bewegungsdaten eines Kraftfahrzeuges werden - wie der Nutzer solch eines Fahrzeuges - gespeichert, damit man im Falle einer Fahrerflucht ermitteln kann, welches Fahrzeug und welcher Fahrer dies war und hat zugleich das entsprechende Beweismittel.

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Nein, eben nicht.

    Ein Richter für Verkehrsstrafrecht wird sehr wohl bewerten können, was von solchen privaten Aufnahmen im Fall eines Streitfalles zu halten ist.

    Solche Aufnahmen sind im Grunde genommen nicht mehr als Zeugenaussagen, nur mit wesentlich höherem Wahrheitsgehalt.

    Lieber eine Aufnahme aus einer solchen Kamera, als eine Zeugenaussage eines "guten Freundes" des Unfallverursachers.
    Darum geht es nicht - wer entscheidet am Ende was, wie, wann und wo überwacht, gespeichert, genutzt werden darf. Ich sage "Wehret den Anfängen".

    Man begründet dies ja immer als "Beweissicherung" - wo fangen wir an, wo hören wir auf?
    Für Dich ist eine "private" DashCam zur "Verkehrsüberwachung" zulässig - mit welchem Grund wolltest Du dann verbieten, dass Jemand seine "Überwachungskamera" sozusagen auf Nachbars Schlafzimmer richtet. Verprügelt oder vergewaltigt dieser seine Frau, dann ist dies ja auch unstrittig zu belegen und so lange die anderen Aufnahmen nicht genutzt werden ist ja alles ok.

  6. #96
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Es ist völlig irrelevant - wer bei rot über die Ampel fährt ist seinen Schein los...ob aus Versehen oder ob aus Absicht.
    Richtig, auch ohne Dashboard Cam. Da reicht schon eine Zeugenaussage.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wann mir das letzte Mal Jemand meinte in den Kofferraum einsteigen zu müssen und ich fahre deutlich mehr als der "Durchschnittsfahrer". Gut, vielleicht bin ich wieder die berühmte Ausnahme...
    Gut, ich fahre im Jahr nur so um die 20.000 Kilometer, aber ich brauche nur bei meinem Kaff auf eine 80er-Landstraße und mich mit 83,5 km/h darauf zu bewegen, dann habe ich in schätzungsweise 50 % der Fälle einen hinten auf Einsfuffzig auffahrenden Sportsfreund, dem die auf diesem Abschnitt geltenden 80 Sachen am Dingens vorbei gehen. Ich denke aber im Traum nicht daran, schneller zu fahren, denn schließlich habe ich hier schon drei Tickets á 15 Euro berappen dürfen.

    Solche Idioten sollte man wirklich mit einer Kamera im hinteren Teil des Autos aufnehmen und verpfeifen!

  7. #97
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    (.....)

    Man begründet dies ja immer als "Beweissicherung" - wo fangen wir an, wo hören wir auf?
    Für Dich ist eine "private" DashCam zur "Verkehrsüberwachung" zulässig - mit welchem Grund wolltest Du dann verbieten, dass Jemand seine "Überwachungskamera" sozusagen auf Nachbars Schlafzimmer richtet. Verprügelt oder vergewaltigt dieser seine Frau, dann ist dies ja auch unstrittig zu belegen und so lange die anderen Aufnahmen nicht genutzt werden ist ja alles ok.
    Wenn Du jetzt in einem Strang über Dashboard-Cams mit Schlafzimmer-Kameras anfängst, ist die Diskussion an dieser Stelle für mich beendet.

  8. #98
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    [QUOTE=Chronos;8553844]
    Wenn Du jetzt in einem Strang über Dashboard-Cams mit Schlafzimmer-Kameras anfängst, ist die Diskussion an dieser Stelle für mich beendet.[
    /QUOTE]

    Wo wäre das Ende?

    Wenn Du eine DashCam als Beweismittel für das "Verkehrsfehlverhalten im Straßenverkehr" oder zur "Unfallhergangssicherung" für geboten und zulässig erachtest, wie willst Du dann gegen einen Anderen argumentieren, welcher sagt...ich filme um im Falle einer Straftat ein Beweismittel in der Hand zu haben? Ob nun Schlafzimmer oder nicht Schlafzimmer spielt keine Rolle.

  9. #99
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    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Richtig, auch ohne Dashboard Cam. Da reicht schon eine Zeugenaussage.
    Aussage gegen Aussage - das reicht (noch) nicht.

  10. #100
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    Standard AW: Gericht akzeptiert Dashcams

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    ***

    Gut, ich fahre im Jahr nur so um die 20.000 Kilometer, aber ich brauche nur bei meinem Kaff auf eine 80er-Landstraße und mich mit 83,5 km/h darauf zu bewegen, dann habe ich in schätzungsweise 50 % der Fälle einen hinten auf Einsfuffzig auffahrenden Sportsfreund, dem die auf diesem Abschnitt geltenden 80 Sachen am Dingens vorbei gehen. Ich denke aber im Traum nicht daran, schneller zu fahren, denn schließlich habe ich hier schon drei Tickets á 15 Euro berappen dürfen.

    Solche Idioten sollte man wirklich mit einer Kamera im hinteren Teil des Autos aufnehmen und verpfeifen!
    Für diese Herrschaften habe ich mir angewöhnt, den linken Fuß aus der Ruhestellung zu nehmen und mit diesem, bei gleichbleibender Geschwindigkeit, kurz aufs Bremspedal zu gehen.

    Der Raumgewinn nach hinten ist enorm!

    Wer auffährt ist Schuld!
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

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