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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #391
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?


    Stimmt immer angemessen reagieren. Stelle man sich das in China vor. Der Köter würde evtl.
    anschließend nach seiner Attacke im Kochtopf landen.

    Thomas

  2. #392
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, denn Notwehr gilt analog auch für den Hund. Unbefugtes Betreten ist Angriff auf dein Besitz, bezw. Eigentum. Verteidigung muss allerdings erforderlich und geboten sein... Uswusf...
    ...
    In einem Rechtsstaat wäre das so. Hier auch?

  3. #393
    stinke sauer Benutzerbild von Kunigunde
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ...
    Genau das befürchte ich ja. Angenommen, nachts dringt einer auf mein Grundstück oder ins Haus ein. Im Winter ist der Hund im Haus, im Sommer meist draußen.

    Weiter angenommen, er wird durch den Hund verletzt.

    Dann gehe ich in diesem Unrechtsstaat davon aus, daß ich nicht nur angeklagt und verurteilt werde, sondern auch noch zu Schmerzensgeld verdonnert werde.

    Inzwischen kann ich mir sogar Schadensersatz wegen entgangenen Gewinnes vorstellen.
    Du gehst richtig in der Annahme.
    Du als Hundesitzer bist dazu verpflichtet deinen Hund, selbst auf dem eigenen Grundstück so zu halten, dass er keinem fremden Grundstücksbetreter anfällt, beißt oder sonstigen Schaden zufügt.
    Zusammengefasst....dein Hund darf sein Revier nicht gegen Eindringlinge schützen......egal was User C. hier so erzählt.
    Grüße Kunigunde

    Im Chaos steckt eine gewisse Ordnung.
    (Aus dem Film Chaos (2005)

  4. #394
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Kunigunde Beitrag anzeigen
    Du gehst richtig in der Annahme. Du als Hundesitzer bist dazu verpflichtet deinen Hund, selbst auf dem eigenen Grundstück so zu halten, dass er keinem fremden Grundstücksbetreter anfällt, beißt oder sonstigen Schaden zufügt.Zusammengefasst....dein Hund darf sein Revier nicht gegen Eindringlinge schützen......egal was User C. hier so erzählt.
    Das ist falsch. Richtig ist, dass die Gefährdungs-tierhalter-haftung gem § 833 BGB nur dann eintritt, wenn das Tier einem Dritten einen Schaden rechtswidrig zufügt....
    egal was User K. hier so erzählt.
    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ...In einem Rechtsstaat wäre das so. Hier auch?
    Ja, es sei denn, du redest dich bei der Polizei um Kopf und Kragen, so dass keine Notwehrsituation vorliegt.

  5. #395
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Kunigunde Beitrag anzeigen
    Du gehst richtig in der Annahme.
    Du als Hundesitzer bist dazu verpflichtet deinen Hund, selbst auf dem eigenen Grundstück so zu halten, dass er keinem fremden Grundstücksbetreter anfällt, beißt oder sonstigen Schaden zufügt.
    Zusammengefasst....dein Hund darf sein Revier nicht gegen Eindringlinge schützen......egal was User C. hier so erzählt.
    ....
    Danke, dachte ich mir schon.

    Genau dafür ist er allerdings da: zum Beschützen meiner Frau, da ich unter der Woche nicht zu Hause bin.

    Wenn sie mit dem Einkaufen geht, braucht sie jedenfalls keine Angst vor den geschenkten Menschenähnlichen haben

  6. #396
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Das ist falsch. Richtig ist, dass die Gefährdungs-tier-haftung gem § 833 BGB nur dann eintritt, wenn das Tier einem Dritten einen Schaden rechtswidrig zufügt....
    egal was User K. hier so erzählt.
    ....
    Deswegen fürchte ich Richter.
    Zwar ist der Eindringling rechtswidrig auf dem Grundstück oder gar im Haus. Aber den Richtern zufolge rechtfertigt das eben keine rechtswidrige Handlung.
    Wahrscheinlich kommen die auf die Idee, daß man ja die Polizei rufen konnte........
    Oder Tee anbieten

  7. #397
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    .Zwar ist der Eindringling rechtswidrig auf dem Grundstück oder gar im Haus. Aber den Richtern zufolge rechtfertigt das eben keine rechtswidrig Handlung.
    Biss gegen einen Einbrecher ist nicht rechtswidrig. Egal was User K. hier so erzählt...
    Zitat Zitat von Kunigunde Beitrag anzeigen
    Zusammengefasst....dein Hund darf sein Revier nicht gegen Eindringlinge schützen......egal was User C. hier so erzählt.
    Falsch. Du darfst dich und dein Eigentum schützen, und dein Hund darf es auch.

  8. #398
    stinke sauer Benutzerbild von Kunigunde
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ....
    Danke, dachte ich mir schon.

    Genau dafür ist er allerdings da: zum Beschützen meiner Frau, da ich unter der Woche nicht zu Hause bin.

    Wenn sie mit dem Einkaufen geht, braucht sie jedenfalls keine Angst vor den geschenkten Menschenähnlichen haben
    Du kannst auch deinen Gartenzaun mit Warnhinweisen auf einen Hund tapezieren....alles Null und Nichtig, wenn du deinen Vierbeiner auf deinem Grundstück nicht unter Kontrolle hast, sollte jemand fremdes das Grundstück betreten.
    Auch ich habe meinen hund hier zum Schutz, da mein Mann Schichtarbeiter ist.
    Sollte meine 50Kg Lebendgewicht mal einen ungebetenen Gast stellen.....in seinem Garten. Dann darf er das, da er meine Erlaubnis hat. Ich steh auch dafür grade...hab ich kein Problem mit

    Ich warte ja nur mal auf den Tag, wo sie Küchenmesser und Haushaltscheren nur noch mit Waffenschein verkaufen
    Grüße Kunigunde

    Im Chaos steckt eine gewisse Ordnung.
    (Aus dem Film Chaos (2005)

  9. #399
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Er hätte darlegen können, daß er getrennt von seinem Drachen schläft und das Zimmer abgeschlossen hat. Wenn man alleine zuhause ist, darf man sehr wohl die Hausordnung neben sich liegen haben. Es darf nur nicht die Gefahr bestehen, daß die sich jemand schnappt, wenn man schläft.
    Hoffentlich hat er einen guten Anwalt - danach sieht es ja tendenziell aus - und darf seine Waffen behalten, ist ja nicht verboten nachts die Waffe zu putzen oder so.

    Sind Albaner eigentlich Pechvögel oder klauen sie nur wir die Raben, weil es anscheinend immer sie erwischt (der Fall mit dem Rentner)?
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  10. #400
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ...
    Genau das befürchte ich ja. Angenommen, nachts dringt einer auf mein Grundstück oder ins Haus ein. Im Winter ist der Hund im Haus, im Sommer meist draußen.
    Weiter angenommen, er wird durch den Hund verletzt.
    Dann gehe ich in diesem Unrechtsstaat davon aus, daß ich nicht nur angeklagt und verurteilt werde, sondern auch noch zu Schmerzensgeld verdonnert werde.
    Inzwischen kann ich mir sogar Schadensersatz wegen entgangenen Gewinnes vorstellen.
    Du musst damit rechnen, wenn Du nicht:
    -ein Warnschild in allen gängigen Sprachen, einschließlich Zeichensprache und Blindenschrift ,
    aufgestellt hast,
    -dieses Warnschild an allen möglichen Zugängen zum Grundstück sowie am Zaun, steht,
    -diese Warnschilder nachts durchgängig beleuchtet werden,
    -Du über eine gute Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung verfügst,
    -dein Hund zuvor noch keinen gebissen hat und
    -Du sofort nach dem Erkennen der Situation unverzüglich Polizei und Rettungsdienst anrufst und erste Hilfe leistest.
    Sollte das Opfer allerdings ein Kind sein, welches noch nicht lesen und auch Warnzeichen nicht interpretieren kann, hast Du trotzdem schlechte Karten.

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