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Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
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Ich kann dieses Wort Syrien, Syrer, Flüchtlinge nicht mehr hören
Diese Begriffe stehen für mich für abgrundtiefe erbärmliche Dämlichkeit gewisser Kreise in der BRD.
Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.
Beim Universum bin ich mir nicht sicher.
Einstein
Du hast ja überhaupt keine Ahnung vom Völkerrecht.
[Links nur für registrierte Nutzer]Gerechter Krieg
Die Lehre vom gerechten Krieg (lt. bellum iustum) ist eine in der abendländischen Rechtsgeschichte entwickelte Auffassung, der zufolge ein Krieg oder bewaffneter Konflikt zwischen Kollektiven – meist Staaten – dann und nur dann ethisch und rechtlich legitim ist, wenn er bestimmten Anforderungen genügt: Das Recht zum Krieg (lt. ius ad bellum) ist danach einer rechtmäßigen Autorität vorbehalten, die den Krieg aus einem gerechten Grund und mit richtigen Absichten und Zielen führen muss, während das Recht im Krieg (lt. ius in bello) die Einhaltung bestimmter Kriegsführungsregeln fordert, darunter die Verhältnismäßigkeit der Mittel und den Schutz von Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen.
Der Begriff entstand, nach griechischen Vorläufern, im antiken Rom (v.a. bei Cicero), und wurde seit etwa 420 zu einer detaillierten kirchlichen Theorie entfaltet. Um 1140 wurde diese in das Decretum Gratiani aufgenommen und damit Teil des kanonischen Rechts.
Seit dem späten 16. Jahrhundert entwickelte sich aus dieser Lehre, und in Abgrenzung von ihr, das neuzeitliche Kriegsvölkerrecht. Während die klassische Lehre für das Recht zum Krieg zwingend einen „gerechten Grund“ (lt. causa iusta) fordert, auf den sich objektiv nur eine der beiden kriegführenden Parteien berufen kann, setzt sich in der Neuzeit die Auffassung durch, dass ein förmlicher Krieg zwischen souveränen Staaten als auf beiden Seiten rechtmäßig zu gelten habe. Zugleich wurde das Recht im Krieg vertraglich präzisiert und verschärft.
Nach modernem Völkerrecht ist der Angriffskrieg grundsätzlich geächtet und damit das Recht zum Krieg außer Kraft gesetzt; legitim sind allein von den Vereinten Nationen mandatierte „militärische Sanktionen“ zum Zweck der Friedenssicherung. Seit 1990 kam es jedoch im Zusammenhang mit humanitären Interventionen zu einer neuen Diskussion um die Möglichkeit von „gerechten Kriegen“.
"denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht".
In der Mülltonne, nach internem Kampf mit mir selbst: Dayan, Shivaayaa, borisbaran
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Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)
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