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Thema: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

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  1. #1
    Rechtsabbieger Benutzerbild von Frontferkel
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Buchenholz Beitrag anzeigen
    Es geht doch gar nicht um diesen speziellen Fall. Sondern um viel schlimmere Taten der Polizei:

    [Links nur für registrierte Nutzer]. Anordnung der Staatsanwaltschaft mit der Begründung, es sei die erste derartige Tat des Turkmenen gewesen und es bestünde keine Fluchtgefahr und somit auch kein Haftgrund bis zur Gerichtsverhandlung. Keine vier Wochen später hatte er ein weiteres 7-jähriges Mädchen vergewaltigt.
    Wahrscheinlich kriegt er trotzdem keine Haftstrafe, denn es hieß, es bestünden Zweifel an seiner Schuldfähigkeit und er kam erst einmal in eine geschlossene Abteilung Psychiatrie.

    Den Vergewaltiger eines 5-jährigen Mädchens freizulassen, der also offensichtlich sehr wohl den Eindruck hinterließ, daß eine akute Wiederholungsgefahr besteht, wieder frei zu lassen, dazu gehört schon ein eiskalter Konformismus.
    Diese Polizisten haben das zweite Opfer, das 7-jährige Mädchen, mit auf den Gewissen. Es wäre ungeachtet der Anordnung des Staatsanwaltes ihre Pflicht gewesen, so eine Bestie nicht wieder frei zu lassen.

    Diese feige "wir machen doch nur unseren Job" oder "wir führe nur Befehle aus", das kennen wir doch aus beiden deutschen Diktaturen.

    Unsere Polizei läßt wissentlich Vergewaltiger von Kleinkindern frei. Aber gegen friedliche und anständige Deutsche geht sie mit gnadenloser Härte und Freiheitsentzug für lächerlichste Nichtigkeiten vor. Sie verhaftet Arbeitslose, die kein HartzIV erhalten, deswegen die Rundfunkgebühren nicht zahlen können und den vernichtenden Offenbarungseid (Schufa-Eintrag!) verweigern. Und 80jährige Rentner, die sich weigern, ein Bußgeld wegen verspäteter Verlängerung ihres Personalausweises (Fotos waren mehrmals ungeeignet als biometrische Paßbilder) zu zahlen.

    Mir sind die Typen nicht geheuer. Ich schätze sie zu 95% als dressierte Söldner ein. Dann noch dieser gruselige Korpsgeist, der macht sie gefährlich. Die betrachten sich als außerhalb des Volkes stehend.
    Gibt es ein einziges Beispiel in der Geschichte, wo die Polizei bei einer Konfrontation zw. Machteliten und dem geknechteten Volk, zugunsten des Volkes eingegriffen oder sich auch nur neutral verhalten hat?
    Du widersprichst Dir selber . Nicht die Polizei hat den Verbrecher frei gelassen , sondern die Justiz , sprich die Staatsanwaltschaft .

    Die beiden kleinen Mädchen gehen eindeutig auf das Konto der Staatsanwaltschaft . Hätte die Polizei der Anordnung nicht folge geleistet , hätte das ein Disziplinarverfahren nach sich gezogen , das sich gewaschen hat . Was bis zur Entlassung aus dem Polizeidienst gehen kann .

    Wenn man schon anklagt , dann aber bitte auch die dafür richtigen Verantwortlichen benennen .
    Es ist die Politikkaste und die ihr unterstehende Justiz . Wieder einmal .

    Du haust doch auch nicht deinem Hausmeister aufs Maul , wenn er Dir das Wasser , auf Anweisung des Vermieters , abstellt .
    Oder doch ?


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  2. #2
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Frontferkel Beitrag anzeigen

    Die beiden kleinen Mädchen gehen eindeutig auf das Konto der Staatsanwaltschaft . Hätte die Polizei der Anordnung nicht folge geleistet , hätte das ein Disziplinarverfahren nach sich gezogen , das sich gewaschen hat . Was bis zur Entlassung aus dem Polizeidienst gehen kann .

    Wenn man schon anklagt , dann aber bitte auch die dafür richtigen Verantwortlichen benennen .
    Es ist die Politikkaste und die ihr unterstehende Justiz . Wieder einmal .

    Du haust doch auch nicht deinem Hausmeister aufs Maul , wenn er Dir das Wasser , auf Anweisung des Vermieters , abstellt .
    Oder doch ?
    Die Polizei wird vom Staatsanwalt angewiesen den festgenommenen Vergewaltiger eines 5-jährigen Mädchens freizulassen, der auf Menschen mit halbwegs funktionsfähigen Verstand offensichtlich wohl auch den Eindruck der Wiederholungsgefahr hinterließ. Und Du vergleichst das Verhalten der Polizei mit einem Hausmeister, der vom Vermieter angewiesen wird dem Mieter das Wasser abzustellen?

    Reflektiere einmal, was Du da schreibst. Das ist BRD-Untertanen-Denken in Reinstkultur.

    Selbstverständlich haben diese Polizisten schwerste Mitschuld auf sich geladen. Sie hätte die Anordnung problemlos unter Berufung auf die eigene Gefahrenabschätzung verweigern MÜSSEN. Egal, was in so einem Fall die Vorschriften sagen. Einfach antworten, wenn der Herr Staatsanwalt die Freilassung anordne, so möge er bitte vorbeikommen und die Zelle persönlich aufschließen, denn man könne dies selbst aus Rücksicht auf mögliche weitere Vergewaltigungen kleiner Mädchen nicht verantworten. Man werde dann protokollarisch festhalten, daß er die Zelle aufgeschlossen habe und vorab vor der eigenen Einschätzung der Wiederholungsgefahr informiert wurde.

    Was hätten sie zu befürchten gehabt? Wenig bis nichts. Denn die Polizisten hätten nur drohen brauchen, mit dem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. Die erste Vergewaltigung, die in einem Kindergarten oder einer KITA stattfand, wurde der Öffentlichkeit nämlich verschwiegen und die KITAs und Schulen der Umgebung wurden nicht gewarnt, weswegen der Turkemene ja wenige Wochen später wieder Mädchen auf einem Schulhof ansprach und die 7-jährige in seine Wohnung locken konnte.

    Und ganz abgesehen von dem geringen Risiko dienstlicher Konsequenzen: es ist die Pflicht eines Polizisten die Bevölkerung, allen voran wehrlose Kleinkinder zu schützen! Das ist seine eigene persönliche offizielle Daseinsberechtigung. Dies behauptet jedenfalls jeder Polizist für sich und die meisten glauben es sogar. Daß tatsächlich Aufgaben im Interesse der Machtelite Priorität haben, spielt in diesem konkreten Fall für die Verantwortung der Polizisten keine Rolle.
    Wenn also eine dienstlich korrekte Anordnung dieser Schutzpflicht gegenüber dem vermeintlichen Souverän uns seiner Kinder in einem so akuten und makaberen Fall zuwiderläuft, dann hat ein Polizist die Pflicht die Ausführung dieser Anordnung zu verweigern.

    Ängstliche Individuen hätten im konkreten Moment der Anordnung eines Vorgesetzten, die Zelle aufzuschließen auch unter Vorwand eines plötzlichen Schmerzanfalls oder Nervenzusammenbruchs und Panikanfalls zum Arzt rennen können. So hätten sie die Freilassung der Bestie zumindest passiv verweigern können. Nur zwei, drei solcher demonstrativer "gesundheitlicher Notfälle" und schon hätte sich vielleicht kein Polizist der betreffenden Dienststelle mehr getraut, die Bestie freizulassen.
    Plötzlich hätten alle wegen akuter gesundheitlicher Probleme, notfalls eben Burn-out/Nervenzusammenbruch sofort zum Arzt gemusst.
    Der Versuch in solchen Fällen Disziplinarstrafen durchzusetzen wäre ein gefährliches und nur schwer durchsetzbares Unterfangen, da man in solchen Fällen von realen gesundheitlichen Gründen sprechen kann. Die Angst vor der Öffentlichkeitswirkung, wenn so etwas ans Tageslicht kommt, hätte ferner dazu führen können, daß die Anordnung zur Freilassung der Bestie noch einmal überdacht und anschließend revidiert wird.

    Wie dem auch sei, man hatte sich anders entschieden: der eigene Schutz vor dienstlichen Konsequenzen hatte Priorität gegenüber dem Schutz wehrloser Kleinkinder vor einem unberechenbarem Kinder-Vergewaltiger. Das eigene Verantwortungsgefühl existierte nicht oder war zu schwach angelegt (Milgram-Experiment).

    Bezeichnend in diesem Zusammenhang die Sprache des Polizeisprechers auf die Frage, obder Verdächtige neben dem 5-jährigen und dem 7-jährigen Mädchen noch mehr auf dem Gewissen habe:
    Hat der Verdächtige noch mehr auf dem Gewissen? Polizeisprecher Matthias Arends: „Zum jetzigen Zeitpunkt sind uns keine weiteren Taten zum Nachteil von Kindern in Kiel bekannt.“

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
    "Taten zum Nachteil von Kindern" - Wer die brutale Vergewaltigung kleiner Kinder mit so einer abartigen Formulierung euphemistisch umschreibt, ist selbst eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Solche verbogenen Formulierungen sind das Merkmal mitleidsloser Soziopathen. Das spricht Bände.

    Und diese Sprache ist in den Pressemeldungen der Polizei mittlerweile Standard. Da werden in einem anderen Fall auch mal aus einer vollzogenen Vergewaltigung harmlose "sexuelle Belästigung" und man korrigiert die Lüge nicht mal, nachdem die Lokalzeitung es aufdeckt.
    Standardbezeichnung für Vergewaltigungen ist in den Pressemeldungen der Polizei "sexuelle Handlungen zum Nachteil von...", ganz selten liest man noch die unschönere Formulierung "sexuelle Misshandlung".
    Im o.g. Falle der zwei kleinen Mädchen konnte man sich nur noch zu einem versöhnlichen "Taten zum Nachteil von Kindern" durchringen. Also stellte man deren brutale Vergewaltigung, die zu "erheblichen Verletzungen" führte, auf eine Ebene mit Handlungen wie jemandem eine Tüte Schokolinsen aus der Hand klauen.

    Polizei? Gott schütze uns vor dieser Truppe, die zu unserem Unheil auch noch mit Schusswaffen ausgerüstet ist.
    Geändert von Buchenholz (12.01.2017 um 11:30 Uhr)

  3. #3
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Frontferkel Beitrag anzeigen
    Du widersprichst Dir selber . Nicht die Polizei hat den Verbrecher frei gelassen , sondern die Justiz , sprich die Staatsanwaltschaft .

    Die beiden kleinen Mädchen gehen eindeutig auf das Konto der Staatsanwaltschaft . Hätte die Polizei der Anordnung nicht folge geleistet , hätte das ein Disziplinarverfahren nach sich gezogen , das sich gewaschen hat . Was bis zur Entlassung aus dem Polizeidienst gehen kann .

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