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Thema: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

  1. #241
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    auch wieder interessant. wenn ich mich nicht irre, wurde die DDR "aufgelöst, absorbiert durch die BRD".
    Die DDR ist dem Bund beigetreten und hörte damit auf, ein eigener Staat zu sein.

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    das wieder bedeutet, daß die verabmachungen der BRD, es sei sie wurden explizit geändert, noch immer gültig sind.
    Verträge der alten Bundesrepublik gelten weiter. Verträge der DDR wurden nach Einzelfallprüfung weiter angewendet.

  2. #242
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    bezüglich die ostgrenze aber??? was ist da gültig???

  3. #243
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    bezüglich die ostgrenze aber??? was ist da gültig???
    Das Görlitzer Abkommen, der Warschauer Vertrag, der Zwei-plus-Vier-Vertrag, der deutsch-polnische Grenzvertrag.

  4. #244
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    danke

  5. #245
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ich nehme an, es sind die ehemaligen Ostgebiete gemeint. Die machten zwar eher 1/4 des vormals deutschen Territoriums aus, aber egal. Deutsche Territorien gehörten jedenfalls nicht zu den beschlagnahmten Vermögenswerten. Es sind nämlich keine Vermögenswerte, auch wenn sie ohne Zweifel einen Wert haben.
    Mit ¼ hast Du Recht. Wo ich die 1/3 herhabe, kann ich im Moment gar nicht sagen.

    Der Landraub an Deutschland wird seit langer Zeit mit Worten wie Friedensgrenze usw. verharmlost. Er ist (völkerrechtswidrig?) eben ein Ergebnis des WK2, wie man ihn nennt, ist eigentlich egal.

    Die SU machte damit ein gutes Geschäft. Da sie von Polen einige Gebiete zurück bekommen mußte, wurde dafür Polens Westgrenze weiter nach Westen verschoben.
    Die Gebiete, die die SU von Polen erhielt, wurden mit 3,5 Mrd. Dollar bewertet, die Gebiete, die Polen sich dafür an deutschem Staatsgebiet einverleiben konnte, wurden mit 9,5 Mrd Dollar bewertet. Deshalb hatte Polen 6 Mrd Dollar an die SU zu zahlen. Hatte diese Dollar aber nicht. Also wurde mit Kohle bezahlt, die z.T. von deutschen Kriegsgefangenen in den nun Polen gehörenden ehemals deutschen Bergwerken gefördert wurde – Zwangsarbeit also auch andersrum.



    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die Stationierung von Waffensystemen oder Truppen ist auch keine Reparationsmaßnahme. Die Reparationen endeten spätestens 1953.
    Diese eventuelle Stationierung habe ich auch nicht Reparationsmaßnahme genannt.
    1953 wird oft genannt. Und der „2+4“ soll der Friedensvertrag sein. Damit sind die Reparationsforderungen angeblich vom Tisch. ALLE?
    Wir hatten doch noch mehr Kriegsgegner. Und mit denen haben wir noch keinen Friedensvertrag.
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  6. #246
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Zwischen den Parteien gelten sie auf jeden Fall, aber im Streitfall wird es schwierig, wenn man es nicht tut. Dann werden sie beim IGH oder anderswo nämlich nicht als geltendes Recht anerkannt.
    OK. Schrieb ich auch mit anderen Worten.


    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Als das geheime Zusatzprotokoll zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt abgeschlossen wurde, gab es weder UN noch IGH. Die Herren Hitler und Stalin hatten auch keinen Kummer mit lästigen Formalitäten wie Ratifikation durchs Parlament. Weder der Nichtangriffspakt noch das Zusatzprotokoll hatten eine lange Lebensdauer.
    Stimmt. Aber das „Geheime Zusatzprotokoll“ hatte für Europa und die Welt große Bedeutung. Nur wußte das kaum jemand, da die SU dieses Protokoll über viele Jahre nicht zugab.



    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die Einigung über den Atomausstieg ist kein völkerrechtlicher Vertrag, weil die deutsche Energiewirtschaft kein Völkerrechtssubjekt ist.
    Habe ich auch nicht geschrieben. Es ging nur um Geheimverträge allgemein, um ihr Ziel, etwas zu verschleiern oder geheim zu halten.
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  7. #247
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ich stelle schlicht und ergreifend und wahrheitsgemäß fest, dass Herr Thietz keine Ahnung von dem hat, worüber er schreibt und worüber er in der Volkskammer abgestimmt hat. Wenn er nicht auf dem Klo gehockt hat, hat er eben das Pfötchen im gleichen Moment gehoben wie die Kollegen und gut war's. Das ist ja auch nicht ganz ohne Verdienst.

    Er äußert sich auch über Physik und Religion. Von beiden Themen verstehe ich ein wenig und kann sagen, dass seine politischen Aussagen sich auf dem gleichen Niveau bewegen.

    Wer sich auf den verlässt, der ist verlassen.
    Ich verlasse mich nicht nur auf ihn. Lese auch andere Autoren. Daß ich durchaus kritisch bin, dürfte daran deutlich zu erkennen sein, daß ich fragte, was an seinem Artikel falsch ist. Egal wo ich wem diese Frage stelle, es gibt immer 2 Lager, auch bei Leuten, die vom Thema was verstehen sollten. Die geben dann Zeitgründe dafür an, daß sie nicht ausführlicher antworten können.


    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Es ist alles verbindlich. Und von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist nichts bekannt.
    Dazu wird es auch nicht kommen.
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  8. #248
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Der Landraub an Deutschland wird seit langer Zeit mit Worten wie Friedensgrenze usw. verharmlost. Er ist (völkerrechtswidrig?) eben ein Ergebnis des WK2, wie man ihn nennt, ist eigentlich egal.
    Das mit der "Friedensgrenze" war DDR-Sprech. Ich habe diesen Begriff schon lange nicht mehr gehört. Es ist eine Grenze, Punkt. Und jede Grenze auf dieser Welt gehört eigentlich beseitigt.

    Da diese Grenze aber in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt ist, kann sie nicht gegen das Völkerrecht sein, sondern ist welches. Du verwechselst Völkerrecht und Menschenrecht, aber das sind zwei linke Latschen. Der Verlust der ehemaligen deutschen Ostgebiete war ein Ergebnis des Krieges, aber nicht mal Krieg führen verstieß 1939 gegen das Völkerrecht. Und es gab damals auch keine völkerrechtliche Regel, was das Ergebnis eines Krieges sein darf und was nicht. Die territoriale Integrität der Staaten wird erst von der UN für ihre Mitglieder garantiert, aber was das wert ist, hat man oft genug gesehen.


    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    1953 wird oft genannt. Und der „2+4“ soll der Friedensvertrag sein. Damit sind die Reparationsforderungen angeblich vom Tisch. ALLE? Wir hatten doch noch mehr Kriegsgegner. Und mit denen haben wir noch keinen Friedensvertrag.
    Die Sowjetunion und Polen hätten wohl den meisten Anlass gehabt, von Deutschland Reparationen zu fordern, und kriegten auch welche. 1953 erklärten sie aber deren Ende. Da kommt das Jahr her.

    Die Ansprüche aller anderen ehemaligen Kriegsgegner sind in bilateralen Abkommen geregelt worden. Kein Land dieser Welt betrachtet sich noch als mit Deutschland im Krieg stehend, auch ohne förmlichen "Friedensvertrag". Im Zwei-plus-Vier-Vertrag ist aus gutem Grund keine Rede von Reparationen, denn die Frage war lange erledigt. Man kann nämlich nicht 45 Jahre nach einem Krieg und nach erfolgter Entschädigung kommen und nochmal was verlangen.

  9. #249
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das mit der "Friedensgrenze" war DDR-Sprech. Ich habe diesen Begriff schon lange nicht mehr gehört. Es ist eine Grenze, Punkt. Und jede Grenze auf dieser Welt gehört eigentlich beseitigt.
    Nur das nicht! Ich wohne nämlich keine 100 km von der Oder-Neiße-Grenze entfernt. Die Grenzkriminalität hat Formen angenommen, die kaum vorstellbar sind. Im April soll eine Zusammenkunft von Mittelstandsvertretungen und Landesregierung Maßnahmen gegen diese Kriminalität erörtern. So weit sind wir schon!


    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die Ansprüche aller anderen ehemaligen Kriegsgegner sind in bilateralen Abkommen geregelt worden. Kein Land dieser Welt betrachtet sich noch als mit Deutschland im Krieg stehend, auch ohne förmlichen "Friedensvertrag".
    Ein Politiker schrieb mir dazu:
    „Von einem förmlichen Friedensvertrag ist damals abgesehen worden: Es hätte zu lange gedauert, von den zahlreichen Kriegsgegnern des Reiches ihre jeweilige Ratifizierung abzuwarten und dann über zu erwartende Reparationsforderungen zu verhandeln.“

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Im Zwei-plus-Vier-Vertrag ist aus gutem Grund keine Rede von Reparationen, denn die Frage war lange erledigt. Man kann nämlich nicht 45 Jahre nach einem Krieg und nach erfolgter Entschädigung kommen und nochmal was verlangen.
    Siehe oben.
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  10. #250
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    Standard AW: Der Überleitungsvertrag - was bedeutet er heute für die Bundesrepublik Deutschland?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Nur das nicht! Ich wohne nämlich keine 100 km von der Oder-Neiße-Grenze entfernt.
    Ich wohne noch näher dran.

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Ein Politiker schrieb mir dazu:
    „Von einem förmlichen Friedensvertrag ist damals abgesehen worden: Es hätte zu lange gedauert, von den zahlreichen Kriegsgegnern des Reiches ihre jeweilige Ratifizierung abzuwarten und dann über zu erwartende Reparationsforderungen zu verhandeln.“
    Ich weiß nicht, wer das geschrieben hat und kann seine Kompetenz nicht beurteilen, aber ich wünsche dem Herrn viel Spaß. Dein Vertrauen in die Leute finde ich rührend.

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