"Richter Steffen: "Es hat nie einen Wiederaufnahmeantrag gegeben." [Links nur für registrierte Nutzer]
Wären sie unschuldig hätten sie darum kämpfen müssen. Taten sie aber nicht. Kann man auch als Schuldeingeständnis werten.
Habe das 35 Seiten PDF gelesen. Nichts was mich überrascht. Fragen bleiben, wie bei jedem Prozess.