Die Eritreer sind die grösste Gruppe unter den Flüchtlingen in der Schweiz – auf mehr als 20'000 Menschen ist die Diaspora mittlerweile gewachsen. Über sie herrscht das totalitäre Regime zuhause mit harter Hand. So treibt das Generalkonsulat in Genf bei Flüchtlingen regelmässig Einkommenssteuern ein. Mehrere Tausend Eritreer würden die sogenannte Zwei-Prozent-Steuer zahlen, erzählt ein Betroffener der «NZZ am Sonntag».
Die Zahlungen betragen zum Teil mehrere Tausend Franken. Weil viele Eritreer in der Schweiz keine Arbeit haben, begleichen sie die Steuerschulden mit Geld aus der Sozialhilfe. Das Generalkonsulat verschiebt die Steuergelder dann über ein Konto bei der UBS in Zürich ans eritreische Regime, wie die "NZZ am Sonntag" mit Verweis auf Dokumente schreibt.
Flüge im Sommer ausgebucht
Die Entrichtung der Zwei-Prozent-Steuer, zum Teil aber auch die Unterzeichnung eines sogenannten «Letters of Regret» sind Voraussetzungen dafür, dass eritreische Flüchtlinge zurück in ihre Heimat reisen können. Das machten sie zu Hunderten, wie ein Eritreer in der Schweiz der Zeitung berichtet. Gerade im Sommer seien die Flüge in die eritreische Hauptstadt Asmara praktisch ausgebucht.
Das eritreische Generalkonsulat unterstützt die Reisenden und rät ihnen, mit hiesigen Reisepapieren nach Italien, Ägypten und in den Sudan zu fliegen, auf den dortigen eritreischen Botschaften eritreische Pässe oder Identitätskarten zu beziehen und mit diesen weiter in ihre Heimat zu reisen. Weil auf diese Weise in den Schweizer Papieren keine Stempel von eritreischen Grenzbehörden auftauchen, bleiben die Reisen dem Bundesamt für Migration (BfM) verborgen.
Grundsätzlich dürfen anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz nicht in ihre Heimat reisen, sonst wird ihnen der Asylstatus aberkannt. Oftmals fehlen jedoch die Beweise für solche Besuche. Zur Aberkennung kommt es in lediglich fünf bis zehn Fällen pro Jahr. Das Justizdepartement sowie das Aussendepartement sind bisher untätig geblieben. (wid)