MW wurden in allen " neuen " Bundesländern die Verfassungsentwürfe von den Länderparlamenten in Allparteien -Ausschüssen vorbereitet und zur Volksabstimmung
vorgelegt und auch mit Mehrheit abgestimmt.
Natürlich orientieren diese sich sehr am GG und haben wenig eigene , ländertypische Inhalte.
Allerdings haben die Länderverfassungen mW auch unterschiedliche juristische Qualität .
Bayern , Hessen , Thüringen oder auch Sachsen haben sog. " Vollverfassungen " beschlossen , dh. diese Länder wären auch ohne Bundesrepublik und GG eigenstaatlich handlungsfähig.
Also ehrlich gesagt ... wen ich sehe wer heute so alles an den Schalthebeln der Macht sitzt, wer populistisch die besten Karten hat, wer die Meinungsrichtung in Deutschland bestimmt und wie "clever" die Bevölkerung ist, graust es mir vor einer Abstimmung zu einer neuen Verfassung. Es kann nur schlimmer werden.
Großbritannien hat keine Verfassung aus einem Guss, gilt aber dennoch als Verfassungsstaat, weil es verschiedene historische Dokumente gibt, denen Verfassungsrang zukommen.
Es ist unwichtig, wie eine Verfassung benannt, ob sie überhaupt benannt ist. Unser Grundgesetz ist eine vollständige Verfassung, ihr fehlt nichts. Sie wurde vom Parlamentarischen Rat erarbeitet und von den demokratisch gewählten Parlamenten der Bundesländer in Abstimmungen angenommen. Nirgendwo ist festgelegt, dass eine Verfassung erst gültig ist, wenn sie eine Volksabstimmung durchlaufen hat!
"Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."
Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot
Der Jauchetümpel ist bei dieser Hitze noch stinkender.
„Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
Robert A. Heinlein „Starship Troopers“
Auch wenn es sinnlos ist, bestimmten Personen gegenüber die Fakten zu wiederholen:
1. Ein Verfassung definiert sich weder durch ihren Namen, ihr Zustandekommen, Zustimmung des Volkes etc., sondern allein durch ihre Aufgabe:
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten.
2. Außer der grundlegenden Definition gibt es nirgendwo irgendwelche Vorschriften, wie eine Verfassung auszusehen hat, wie sie zustande zu kommen hat, wie sie zu heißen hat etc.pp. Es gibt aber die Idealvorstellung einer Verfassung, mit der grundlegenden Aussage, das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben muss.
Mit dem Begriff "Zustimmung" ist aber nicht nur die direkte Zustimmung durch den Bürger gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung durch gewählte Volksvertreter und die Zustimmung im Geiste.
Dabei ist die Zustimmung im Geiste eigentlich nur dort anwendbar, wo es kein zentrales Rechtsdokument als Verfassung gibt, sondern die Summe der Gesetze die verfassungsmäßige Ordnung bilden, wie im Falle Großbritanniens.
Als Beispiel einer Verfassung mit direkter Zustimmung, kann man die gültige Verfassung von Chile nennen. Bei der indirekten Zustimmung kann man neben der amerikanischen Verfassung auch das Grundgesetz nennen, denn es wurde durch freigewählte Länderparlamente ratifiziert, dem gleichzusetzen ist auch der Beitrittsbeschluss der freigewählten DDR-Volkskammer.
Oft wird die Genehmigung des Entwurfes des GG durch die Alliierten als Grund für die fehlende Verfassungseigenschaft des GG aufgeführt. Das spielt nun überhaupt keine Rolle, da die Idealvorstellung keine Bedingungen für das Zustandekommen einer Verfassung aufstellt. Ob der Verfassungsentwurf nun durch eine Nationalversammlung entwickelt wird, oder in einem kleinen Hinterzimmer zusammen gewerkelt wird, ist unbedeutend, erst die Zustimmung des Volkes macht der Idealvorstellung daraus eine Verfassung.
Die Frage ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, stellt sich somit nicht, also auch nicht durch die Diskussion darüber.
Worüber man diskutieren kann:
- ist das Grundgesetz eine gute Verfassung?
- erfüllt das Grundgesetz die Anforderungen, die die heutige Zeit an eine Verfassung stellt?
- hat das Grundgesetz Mängel und wenn ja, wie behebt man sie-> durch Änderungen oder durch eine absolut neue Verfassung.
- wie ist der Artikel 146 GG zu bewerten?
Auch wenn er nach den Regeln der Rechtsauslegung keine rechtlich bindende Verpflichtung zu einer neuen Verfassung darstellt, stellt sich die Frage, ob nicht-rechtliche Gründe so schwerwiegend sind, das sich daraus eine Verpflichtung ergeben könnte.
Es gibt diverse Gründe, die sowohl für eine neue Verfassung sprechen als auch dagegen, nur der oft aufgeführte Grund, das das GG keine Verfassung ist, ist keiner, weil er auf irrigen Annahmen beruht.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Es dürfte ein sinnloses Unterfangen sein, einem Münzeinwurf-Sprechautomaten klarmachen zu wollen, dass das Grundgesetz, das uns von einem alliierten Kontrollrat "nahegelegt" wurde und das dann ein paar installierte "Volksvertreter" der Form halber abnicken durften, niemals eine Verfassung im eigentlichen Sinne sein kann.
Auch wenn jetzt sämtlich Winkeladvokaten Schaum vor dem Mund haben: Unser Grundgesetz ist keine Verfassung.
Eine Verfassung sollte nicht von zwei Dritteln sich einig seiender Hanseln im sogenannten Parlament verbastelt werden können.
Eine Verfassung steht wie ein Baum, oder sie wird durch eine Revolution oder ähnliches gefällt. Aber zwei Drittel temporär gewählter Gehaltspolitiker dürfen nicht daran herumbasteln können wie an einer Spielzeugeisenbahn.
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