+ Auf Thema antworten
Seite 37 von 113 ErsteErste ... 27 33 34 35 36 37 38 39 40 41 47 87 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 361 bis 370 von 1123

Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #361
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
    Registriert seit
    04.01.2015
    Beiträge
    12.392

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    NRW-Innenminister Jäger dringt auf schärferes Waffenrecht
    Düsseldorf. Wer einen Waffenschein beantragt, über den soll der Verfassungsschutz Auskunft geben dürfen. Der NRW-Innenminister hat dabei eine Gruppe im Blick.
    Zitat

    Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) dringt auf eine schnelle Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland. Anders als bisher sollen Polizeibehörden künftig über jeden, der einen Waffenschein beantragt, Informationen beim Verfassungsschutz abrufen können. Er trete mit Nachdruck für solch eine Regelabfrage beim Geheimdienst ein, sagte Jäger am Sonntag. So soll verhindert werden, dass beim Verfassungsschutz bekannte Extremisten legal eine Waffe führen können.„Waffen gehören nicht in die Hände von Rechtsextremisten und erklärten Staatsfeinden“, bekräftigte Jäger
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das so etwas kommt, wußte ich. Was Rechts und Staatsfeind ist, ist willkürlich.
    Habe schon immer gedacht, wie kann man so blöde sein. Da können einige von den Flüchtlingen eine Menge lernen.
    Eigentlich kann man nur noch Kot…..

    Nur Ausländer dürfen scharfe Waffen ohne Waffenschein haben.
    Aber was das Schlimme ist: unzählige Bundesbürger haben sich nun im Vertrauen auf das geltende Recht mit Schreckschusswaffen zur Selbstverteidigung eingedeckt. Wie ich hörte, werden seit ungefähr zwei Jahren die Personalien der Käufer dem Ordnungsamt gemeldet.
    Obwohl diese Waffen erlaubnisfrei sind, können sie bei sogenannter Unzuverlässigkeit eingezogen und ein erneuter Erwerb verboten werden. Und das wird bald zur Genüge geschehen. Dann ist völlig Schluss mit Selbstschutz!

  2. #362
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
    Registriert seit
    31.08.2007
    Ort
    Badisches Land
    Beiträge
    9.951

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Aber was das Schlimme ist: unzählige Bundesbürger haben sich nun im Vertrauen auf das geltende Recht mit Schreckschusswaffen zur Selbstverteidigung eingedeckt. Wie ich hörte, werden seit ungefähr zwei Jahren die Personalien der Käufer dem Ordnungsamt gemeldet.
    Obwohl diese Waffen erlaubnisfrei sind, können sie bei sogenannter Unzuverlässigkeit eingezogen und ein erneuter Erwerb verboten werden. Und das wird bald zur Genüge geschehen. Dann ist völlig Schluss mit Selbstschutz!
    Das stimmt so aber nicht !

    Auch für Schreckschusswaffen ist ein Waffenschein fällig, der sogenannte "kleine Waffenschein ", wenn man sie ausserhalb des Privatbereiches mit sich führen möchte !
    Den bekommt im Prinzip ohne Prüfung jedermann vom Ordnungsamt ausgestellt.
    AfD : Alles für Deutschland !
    Gemeinnutz geht vor Eigennutz

  3. #363
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
    Registriert seit
    04.01.2015
    Beiträge
    12.392

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Das stimmt so aber nicht !

    Auch für Schreckschusswaffen ist ein Waffenschein fällig, der sogenannte "kleine Waffenschein "!
    Den bekommt im Prinzip ohne Prüfung jedermann vom Ordnungsamt ausgestellt.
    Richtig. Aber um den ging es mir gerade mal nicht. Aber da in einem bekannten Fall die Schreckschusswaffe verboten und eingezogen wurde, ist das zukünftig massenhaft zu befürchten. Es geht hier um den Trend!
    Übrigens kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass man überhaupt bisher an Extremisten und Staatsfeinde Waffenscheine für scharfe Waffen in messbarer Größenordnung ausgegeben hat. Dazu sind die Vergabebedingungen viel zu streng. Bei dem bisherigen Theater ging es doch immer nur um den Besitz (WBK) an sich.

  4. #364
    GESPERRT
    Registriert seit
    04.09.2015
    Beiträge
    6.579

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Aber was das Schlimme ist: unzählige Bundesbürger haben sich nun im Vertrauen auf das geltende Recht mit Schreckschusswaffen zur Selbstverteidigung eingedeckt. Wie ich hörte, werden seit ungefähr zwei Jahren die Personalien der Käufer dem Ordnungsamt gemeldet.
    Obwohl diese Waffen erlaubnisfrei sind, können sie bei sogenannter Unzuverlässigkeit eingezogen und ein erneuter Erwerb verboten werden. Und das wird bald zur Genüge geschehen. Dann ist völlig Schluss mit Selbstschutz!


    Das war doch vorauszusehen ohne Hellseher zu sein. Dadurch sind sie an die Daten gekommen, wer bereit ist sich mit Waffen zu wehren. Das Volk soll aber unbewaffnet seinen Entsorgern ausgesetzt sein.

    Ich habe das System jedenfalls verstanden, mit welchen Methoden man arbeitet.

  5. #365
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
    Registriert seit
    07.09.2011
    Ort
    Preußen
    Beiträge
    22.458

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Das stimmt so aber nicht !

    Auch für Schreckschusswaffen ist ein Waffenschein fällig, der sogenannte "kleine Waffenschein ", wenn man sie ausserhalb des Privatbereiches mit sich führen möchte !
    Den bekommt im Prinzip ohne Prüfung jedermann vom Ordnungsamt ausgestellt.
    Ohne Prüfung? Mitnichten.
    Vor Erteilung werden zahlreiche Abfragen in Datenbanken und Registern durchgeführt.
    Dabei geht es auch nicht nur um rechtskräftige Verurteilungen. Es wird u.a. auch abgefragt, ob gegen den Antragsteller Ermittlungsverfahren anhängig sind.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

  6. #366
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
    Registriert seit
    17.11.2015
    Beiträge
    7.469

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wen es interessiert:

    Trotz Verstoßes gegen Waffengesetz

    Jäger tötet Einbrecher per Kopfschuss - Verfahren eingestellt
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  7. #367
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
    Registriert seit
    15.08.2005
    Ort
    Neuschwanstein
    Beiträge
    23.606

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Wen es interessiert:



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    eine gesunde entscheidung!
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  8. #368
    Mitglied Benutzerbild von mick31
    Registriert seit
    14.02.2010
    Ort
    Klimawunderland
    Beiträge
    13.244

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Wen es interessiert:



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das ein Richter mal nach dem Notwehrrecht, statt nach dem rotzgrünen Zeitgeist geurteilt hat ist eine absolute Ausnahme und wird wahrscheinlich in Zukunft eine Seltenheit bleiben.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  9. #369
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Wen es interessiert:[Links nur für registrierte Nutzer]
    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    eine gesunde entscheidung!
    Nein, das interssiert hier keine Sau. Hier posten nur User, die sich weder verteidigen können, noch wehren wollen, sich daher noch nie auf Notwehr berufen haben, sprich noch nie vor Gericht waren. Dafür im Bruston der Überzeugung verkünden, das RECHT auf Notwehr wäre längst abgeschafft.
    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Das ein Richter mal nach dem Notwehrrecht, statt nach dem rotzgrünen Zeitgeist geurteilt hat ist eine absolute Ausnahme und wird wahrscheinlich in Zukunft eine Seltenheit bleiben.
    Nein. Ich selber habe in diesem Strang zig Urteile verlinkt, die das Gegenteil beweisen.

  10. #370
    White Charger Benutzerbild von Bergischer Löwe
    Registriert seit
    15.09.2006
    Ort
    In der Grafschaft / Rhld.
    Beiträge
    13.423

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Der Beschuldigte hatte schlicht Glück, dass die Stimmung bzgl. "Flüchtlingen", insbesondere mit Herkunft Albanien, in NRW gekippt ist, nachdem in Bonn eine Einbrecherbande, die aus einem Flüchtlingsheim heraus operierte und keinerlei Rücksicht auf die Anwesenheit der Opfer nahm (also einbrach, als die Hauseigentümer zuhause waren, bzw. schliefen) hochgenommen wurden, nachdem der Bandenchef von einem Hauseigentümer erwischt und krankenhausreif geprügelt worden war.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Menschliche Gene in Schafen - wie weit darf Wissenschaft gehen
    Von Tutsi im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 38
    Letzter Beitrag: 19.08.2015, 11:30
  2. Wie weit geht Notwehr?
    Von harlekina im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 66
    Letzter Beitrag: 19.10.2006, 00:43
  3. Umfrage: Wie weit würdet ihr gehen?
    Von Tiberius im Forum Deutschland
    Antworten: 61
    Letzter Beitrag: 11.09.2005, 19:35
  4. Wie weit darf man gehen?
    Von TanjaKrienen im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 113
    Letzter Beitrag: 24.05.2004, 15:16

Nutzer die den Thread gelesen haben : 1

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben