Das Bundesinnenministerium hat dem Bundestrojaner die Freigabe erteilt. Die Software zur Telekommunikationsüberwachung bei Computern und Smartphones war zuvor vom Bundeskriminalamt fertiggestellt worden, wie ein Sprecher des Ministeriums sagte. Den Angaben zufolge sind die notwendigen Tests abgeschlossen, auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff habe den Bundestrojaner geprüft.
Zuerst hatte der Deutschlandfunk darüber berichtet, dass der Bundestrojaner bald verwendet werden könnte. Ursprünglich sollte der Trojaner schon im vergangenen Herbst einsatzbereit sein.
Er soll zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) eingesetzt werden. Dabei wird auf den Zielcomputer - wie auch bei anderen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung - die Überwachungssoftware, der Trojaner, heimlich aufgespielt. Die Quellen-TKÜ unterscheidet sich aber von anderen Überwachungsmaßnahmen in der Art der Daten, die erhoben werden dürfen. Der Bundestrojaner soll nur Kommunikationsvorgänge überwachen, er darf nicht alle Computeraktivitäten der Zielperson erfassen können. Der neue Bundestrojaner soll so gebaut sein, dass genau das sichergestellt ist.
Ob eine Software den Anforderungen überhaupt genügen kann, ist aber umstritten. Kritiker argumentieren, die Software könnte theoretisch Zugriff auf das gesamte Gerät und dessen Inhalte erlangen. Für so einen weitreichenden Zugriff würden aber nochmals strengere Regeln gelten...
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