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Thema: Kriegsvölkerrecht

  1. #41
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Und dazu haben sie auch wahrhaftig allen Grund. Die Amis wissen auch ganz genau, warum sie dem Abkommen über den Internationalen Strafgerichtshof nicht beigetreten sind. Selbst die schlimmsten objektiven Kriegsverbrechen in Vietnam (etwa My Lai) hatten kaum Folgen für die Betroffenen. Und die Franzosen haben in Indochina, Algerien usw. auch nicht immer die berühmte französische Höflichkeit demonstriert.

    Dass ein Land seine Bürger schützt, ist gut und richtig. Aber soll es Verbrecher schützen, nur weil es seine Bürger sind? Wenn ein Deutscher auf Mallorca jemanden ausraubt und vor ein spanisches Gericht kommt, würde ihm die deutsche Botschaft höchstens einen Verteidiger vermitteln, aber ihn nicht vor der Bestrafung schützen.
    Das ausrauben auf Malle würde wohl nicht auf Anweisung der BRD-Regierung geschehen sein. Die Aktionen von Soldaten schon. Und der Staat hat die verdammte Pflicht seine Soldaten zu schützen. Um jeden Preis!
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  2. #42
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Das ausrauben auf Malle würde wohl nicht auf Anweisung der BRD-Regierung geschehen sein. Die Aktionen von Soldaten schon. Und der Staat hat die verdammte Pflicht seine Soldaten zu schützen. Um jeden Preis!
    Krieg ist Krieg. Das ist unmoralisch, aber hier sind die Soldaten tatsächlich durch ihre Gehorsamspflicht geschützt. Doch nur, so lange sie auf Anweisung handeln (und selbst dann nicht absolut, zum Beispiel nicht dann, wenn ein Befehl erkennbar rechtswidrig ist).

    Hier geht es dagegen viel mehr um die Frage, ob deutsche Soldaten eigenmächtig ihre Befehle übertreten haben. Zu denen gehört, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts, besonders des Kriegsvölkerrechts, einzuhalten. Zum Beispiel keine Zivilisten zu töten - oder jedenfalls nicht mehr als militärisch unbedingt erforderlich.

    Im Fall der Tankwagen wird ja dem verantwortlichen Offizier nicht in erster Linie zur Last gelegt, dass überhaupt Zivilisten getötet worden sind, sondern dass er sich nicht vergewissert haben soll, ob und wie viele Zivilisten an dem Ort sind und ob überhaupt eine Bedrohung für die deutschen Truppen vorliegt.

    Im modernen Krieg wird es immer schwerer, zwischen feindlichen Soldaten und unbeteiligter Zivilbevölkerung zu unterscheiden. Letztere gibt es nämlich immer weniger. Entsprechend häufiger geraten dann die Soldaten in die Zwickmühle.

    Zu Zeiten der Haager Landkriegsordnung (1907) herrschten noch recht klare Verhältnisse:

    Art. 1
    Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen und Freiwilligenkorps, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
    1. wenn jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
    2. wenn sie ein festes, aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
    3. wenn sie die Waffen offen führen und
    4. wenn sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
    In den Ländern, wo Milizien oder Freiwilligenkorps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung «Heer» inbegriffen.

    Art. 2
    Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindringenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und
    Gebräuche des Krieges beobachtet.
    Diese Grenzen verschwimmen immer mehr.

  3. #43
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und
    Gebräuche des Krieges beobachtet.
    Das ist ziemlich eindeutig und überhaupt nicht verschwommen. Es ist auch heute noch problemlos auf neue Kriege anzuwenden. Wer Waffen verdeckt führt und nicht als Kombattant gekennzeichnet ist, ist ein ordinärer Verbrecher und kein Kriegsgegner. Und wer überhaupt keine Waffen führt, ist eben ein Zivilist und hat den hinreichend genau beschriebenen Schutz.

    Das Hauptproblem zukünftiger Prozesse wird m. E. der Umgang mit dem Rechtsproblem sein, wie weit auf Zivilisten in der Rolle "menschlicher Schutzschilde" feindlicher Kombattanten Rücksicht genommen werden muss.

  4. #44
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Das ist ziemlich eindeutig und überhaupt nicht verschwommen. Es ist auch heute noch problemlos auf neue Kriege anzuwenden. Wer Waffen verdeckt führt und nicht als Kombattant gekennzeichnet ist, ist ein ordinärer Verbrecher und kein Kriegsgegner. Und wer überhaupt keine Waffen führt, ist eben ein Zivilist und hat den hinreichend genau beschriebenen Schutz.

    Das Hauptproblem zukünftiger Prozesse wird m. E. der Umgang mit dem Rechtsproblem sein, wie weit auf Zivilisten in der Rolle "menschlicher Schutzschilde" feindlicher Kombattanten Rücksicht genommen werden muss.
    Das halte ich ebenfalls noch fuer etwas verschwommen. Oftmals bewaffnen sich Zivilisten nicht, um kriegsfuehrend einzugreifend, sondern aus einem reinen Beduerfnis des Selbstschutzes, da Ordnungsstrukturen fehlen oder zusammenbrachen, die sonst diesen Schutz garantieren.

    Man sah dies z.B. im Irak nach der Invasion der US Truppen, wo man der Bevoelkerung letztendlich einen Waffenbesitz zugestehen musste, da man sie ansonsten zu Verbrechern oder Aufstaendischen haette deklarieren muessen, die sie letztendlich nicht waren.

  5. #45
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Das halte ich ebenfalls noch fuer etwas verschwommen. Oftmals bewaffnen sich Zivilisten nicht, um kriegsfuehrend einzugreifend, sondern aus einem reinen Beduerfnis des Selbstschutzes, da Ordnungsstrukturen fehlen oder zusammenbrachen, die sonst diesen Schutz garantieren.
    Das betrifft aber nicht das Problem der Abgrenzung Kombattanten / Verbrecher, wenn solche Zivilisten zumindest den Schutz haben, dass sie als Kombattanten gelten, können sie ihren Status immer noch dahingehend verbessern, dass sie von dort ausgehend als nicht feindliche Selbstschutzorganisationen behandelt werden.

    Wenn sie aber die Waffen verdeckt tragen und sich auch sonst nicht zu erkennen geben, kann man sie - jedenfalls in rein kriegsvölkerrechtlicher Sicht - bei Gefangennahme standrechtlich zum Tode verurteilen und hinrichten.

  6. #46
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Das betrifft aber nicht das Problem der Abgrenzung Kombattanten / Verbrecher, wenn solche Zivilisten zumindest den Schutz haben, dass sie als Kombattanten gelten, können sie ihren Status immer noch dahingehend verbessern, dass sie von dort ausgehend als nicht feindliche Selbstschutzorganisationen behandelt werden.

    Wenn sie aber die Waffen verdeckt tragen und sich auch sonst nicht zu erkennen geben, kann man sie - jedenfalls in rein kriegsvölkerrechtlicher Sicht - bei Gefangennahme standrechtlich zum Tode verurteilen und hinrichten.
    Jedoch muss man sehen, inwiefern das fuer diese Zivilisten wirklich praktikabel ist. Kaum ein Zivilist wird Schusswaffen offen tragen, um nicht als Teil einer kriegsfuehrenden Partei angesehen zu werden. (Oftmals ist die Art der Waffe in dieser Hinsicht ein spezielles Erkennungszeichen.) Das offene Tragen mag daher in rein rechtlicher Hinsicht den Status verbessern, rein praktisch ist es jedoch in so einem Krisengebiet hoechst gefaehrlich. Die Waffen bleiben daher verdeckt und/oder zuhaus.

    Auch wenn es in rein rechtlicher Hinsicht moeglich ist diese Personen standrechtlich zu verurteilen, hilft diese Abgrenzung weder den Zivilisten noch den kriegsfuehrenden Parteien.

  7. #47
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Auch wenn es in rein rechtlicher Hinsicht moeglich ist diese Personen standrechtlich zu verurteilen, hilft diese Abgrenzung weder den Zivilisten noch den kriegsfuehrenden Parteien.
    Es ist aber auch kein Besatzer scharf drauf, Zivilisten zu drangsalieren, die sich wirklich nur selbst schützen wollen. Im Gegenteil, sowas haben noch alle Besatzer gefördert, weil es feindliche Partisanen an der Selbstversorgung aus dem besetzten Gebiet hindert oder sie zumindest erschwert. Es gibt da noch viele andere Beispiele ausser den von den Amerikanern bewaffneten irakischen Zivilisten.

    Für die Abrenzung Kombattant / Verbrecher auf der Seite der feindlichen Partisanen ist die o. g. rechtliche Definition aber gut geeignet und auch von ganz erheblicher praktischer Bedeutung.

    Rein völkerrechtlich gesehen hätten die Amerikaner solche "unlawfull belligrants", die ihre Waffen verdeckt getragen haben, auch erschiessen anstatt nach Guantanamo verfrachten können.

  8. #48
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Es ist aber auch kein Besatzer scharf drauf, Zivilisten zu drangsalieren, die sich wirklich nur selbst schützen wollen. Im Gegenteil, sowas haben noch alle Besatzer gefördert, weil es feindliche Partisanen an der Selbstversorgung aus dem besetzten Gebiet hindert oder sie zumindest erschwert. Es gibt da noch viele andere Beispiele ausser den von den Amerikanern bewaffneten irakischen Zivilisten.[...]
    Das halte ich fuer etwas vereinfacht dargestellt. Oftmals wussten die Besatzer nicht, ob die Zivilisten nicht irgendwann in den Dienst von Austaendischen gepresst wuerden. Die Gefuehle waren hier meistens gemischt, aber der Bedarf des Selbstschutzes bestand auf jeden Fall.

    Für die Abrenzung Kombattant / Verbrecher auf der Seite der feindlichen Partisanen ist die o. g. rechtliche Definition aber gut geeignet und auch von ganz erheblicher praktischer Bedeutung.

    Rein völkerrechtlich gesehen hätten die Amerikaner solche "unlawfull belligrants", die ihre Waffen verdeckt getragen haben, auch erschiessen anstatt nach Guantanamo verfrachten können.
    Ja, diese Definition hilft der Besatzungsmacht, gibt jedoch dem Indivduum im Krisengebiet alles andere als eine Sicherheit. Es ist mehr oder weniger ein Blankoscheck fuer die Besatzer, da man mit nur sehr geringem Aufwand fast jeden als "unlawful combatant" deklarieren kann.

  9. #49
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    Standard AW: Kriegsvölkerrecht

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    da man mit nur sehr geringem Aufwand fast jeden als "unlawful combatant" deklarieren kann.
    Ja klar, man muss nur mit "geringem Aufwand" nachweisen, dass der Betreffende in feindlicher Absicht eine einsatzbereite Waffe verdeckt getragen hat.

    Wenn dieser Beweis konstruiert, gefälscht, manipuliert usw. werden kann, kann man auch gleich auf solche rechtlichen Beschränkungen verzichten und alles abknallen, was feindlich zu gucken scheint.

    Rechtsstaatlichkeit wird eben nicht über pseudomoralische Ansprüche, sondern über zuverlässige und vertrauenswürdige Verfahren definiert.

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