Jeder wird wohl seinen Körper als sein Eigentum grundrechtlich abgesichert sehen wollen.
Da wir keine immateriellen Wesen sind, besteht darüber hinaus ein Eigentumsbedarf für sich und auch ggf. für die Seinen.
Auch das wird Jeder grundrechtlich abgesichert haben wollen.
Dazu ist ein Rechtsraum da, der das mittels dazu zwangsfinanziertem ÖD garantiert.
Also: Eigentumsschutz ist Rechtsraumszweck.
Das bedingt: Eigentum Anderer ist tabu.
Denn sonst ist ja kein Eigentum für Alle geschützt.
Da nun Fremdeigentum tabu ist, darf es keine Gesetze geben, die einen a priori für das Eigentum Anderer zuständig erklären.
Eigentum Anderer verpflichtet, es nicht anzutasten.
Das ist grundlegend.
Wer will, kann sich mit einvernehmlichen Verträgen darüber hinwegsetzen, es darf aber nicht pauschal gesetzlich vorgegeben werden.