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Thema: Selbstverständliches Eigentumsrecht?

  1. #11
    Antimodernist vom Dienst Benutzerbild von Sauerländer
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    Standard AW: Ab 2012 werden die Muslime wieder überall aus Europa vertrieben

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Wie hat denn das Recht auf Eigentum negative Auswirkungen?
    Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, dass das Recht auf Eigentum nicht selbstverständlich ist, genausowenig wie ein Recht auf Sozialleistungen oder ein Recht darauf, dass die Hälfte der Zeit im Radio meine Lieblingsmusik läuft.
    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Das der Sozialstaat negative Auswirkungen hat, kannst selbst du als regelmäßiger Schreiber dieses Forums nicht abstreiten.
    Das ist aber keine RECHTSfrage, sondern wahlweise eine ökonomische, soziologische oder was auch immer.
    Bei diesem Seitenschwenk würde ich zwar zustimmen, jedoch nur unter Beistellung des Zusatzes, dass der Sozialstaat bzw der moderne Staat überhaupt nur eine Seite einer umfassenderen Medaille ist, auf deren anderer Seite wir die Marktwirtschaft in ihrer modernen Form finden. Beides bildet dabei keinen Gegensatz, sondern im Gegenteil eine Einheit, deren Teile nicht gegeneinander auszuspielen, sondern streng im Zusammenhang zu sehen sind.
    Negative Auswirkungen des einen sind damit gleichzeitig negative Auswirkungen des anderen, und unter Kenntnisnahme dieser Gesamhtheit wäre es eher angezeigt, von negativen Auswirkungen der Moderne zu sprechen.
    Unter dieser Prämisse bin ich dabei, ansonsten muss ich dir widersprechen.

    Im einen wie im anderen Fall jedoch ist das, wie gesagt, keine RECHTSfrage.
    Mitglied der nationalbolschewistischen Front
    "Der Prinz fürchtet lediglich, nun habe er eine Revolution am Hals. Lasst uns ihm zeigen, wie furchtbar er uns unterschätzt..."
    -Harald, Brujah Primogen von New York City, zu Beginn der Zweiten Feuernacht

  2. #12
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Ab 2012 werden die Muslime wieder überall aus Europa vertrieben

    Zitat Zitat von Sauerländer Beitrag anzeigen
    Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, dass das Recht auf Eigentum nicht selbstverständlich ist, genausowenig wie ein Recht auf Sozialleistungen oder ein Recht darauf, dass die Hälfte der Zeit im Radio meine Lieblingsmusik läuft.

    Das ist aber keine RECHTSfrage, sondern wahlweise eine ökonomische, soziologische oder was auch immer.
    Bei diesem Seitenschwenk würde ich zwar zustimmen, jedoch nur unter Beistellung des Zusatzes, dass der Sozialstaat bzw der moderne Staat überhaupt nur eine Seite einer umfassenderen Medaille ist, auf deren anderer Seite wir die Marktwirtschaft in ihrer modernen Form finden. Beides bildet dabei keinen Gegensatz, sondern im Gegenteil eine Einheit, deren Teile nicht gegeneinander auszuspielen, sondern streng im Zusammenhang zu sehen sind.
    Negative Auswirkungen des einen sind damit gleichzeitig negative Auswirkungen des anderen, und unter Kenntnisnahme dieser Gesamhtheit wäre es eher angezeigt, von negativen Auswirkungen der Moderne zu sprechen.
    Unter dieser Prämisse bin ich dabei, ansonsten muss ich dir widersprechen.

    Im einen wie im anderen Fall jedoch ist das, wie gesagt, keine RECHTSfrage.
    Wenn ich ein Recht einführe (Sozialstaat), welches automatisch das Recht anderer beschneidet, dann kann man nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen.

    Hier wird anscheinend nach Belieben umdefiniert.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  3. #13
    Antimodernist vom Dienst Benutzerbild von Sauerländer
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    Standard AW: Ab 2012 werden die Muslime wieder überall aus Europa vertrieben

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Wenn ich ein Recht einführe (Sozialstaat), welches automatisch das Recht anderer beschneidet, dann kann man nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen.
    Erstens: Und wieder/immer noch beziehst Du dich als ein vor dir vorrangig gesetztes, angeblich selbstverstädnliches Recht, dass weder automatisch vorrangig, noch selbstverständlich ist. Genauso ließe sich eine Negation des Rechts auf Sozialleistungen zugunsten des Eigentumsrechts als den Rechtsstaatscharakter aufhebende Negation des Rechts auf Sozialleistungen verstehen.
    Zweitens: Wenn beide Rechte auf formal korrektem Wege zustande gekommen sind, gilt das Prinzip der Güterabwägung.
    Drittens: Damit sind wir rechtsrealistisch bei der Frage, welchen Zielen das positive Recht dient, und wie es gegebenenfalls, um das tun zu können, abzuwandeln ist.
    Viertens: Das verweist auf die Staatszielbestimmung in der höchsten dafür auffindbaren positiv gegebenen Quelle. "Freier und sozialer Bundesstaat".
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  4. #14
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Ab 2012 werden die Muslime wieder überall aus Europa vertrieben

    Zitat Zitat von Sauerländer Beitrag anzeigen
    Erstens: Und wieder/immer noch beziehst Du dich als ein vor dir vorrangig gesetztes, angeblich selbstverstädnliches Recht, dass weder automatisch vorrangig, noch selbstverständlich ist. Genauso ließe sich eine Negation des Rechts auf Sozialleistungen zugunsten des Eigentumsrechts als den Rechtsstaatscharakter aufhebende Negation des Rechts auf Sozialleistungen verstehen.
    Zweitens: Wenn beide Rechte auf formal korrektem Wege zustande gekommen sind, gilt das Prinzip der Güterabwägung.
    Drittens: Damit sind wir rechtsrealistisch bei der Frage, welchen Zielen das positive Recht dient, und wie es gegebenenfalls, um das tun zu können, abzuwandeln ist.
    Viertens: Das verweist auf die Staatszielbestimmung in der höchsten dafür auffindbaren positiv gegebenen Quelle. "Freier und sozialer Bundesstaat".
    Nein, ich sehe das Recht auf Eigentum nicht als selbstverständlich oder gottgegeben.

    Ich habe gesagt, dass es ein Recht sein kann, weil es nicht die Rechte anderer beschneidet, im Gegensatz zum Sozialstaat.

    Aus dem Begriff sozialer Bundesstaat kann nicht abgeleitet werden, dass man unbedingt einen Sozialstaat braucht.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


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  5. #15
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    Standard AW: Ab 2012 werden die Muslime wieder überall aus Europa vertrieben

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Nein, ich sehe das Recht auf Eigentum nicht als selbstverständlich oder gottgegeben.

    Ich habe gesagt, dass es ein Recht sein kann, weil es nicht die Rechte anderer beschneidet, im Gegensatz zum Sozialstaat.

    Aus dem Begriff sozialer Bundesstaat kann nicht abgeleitet werden, dass man unbedingt einen Sozialstaat braucht.
    Ich werde darauf antworten, aber zuvor werde ich einen Moderator bitten, diese Diskussion, die zugebenermaßen themenfremd ist, in einen anderen Strang auszugliedern. Einverstanden?
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  6. #16
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    Standard AW: Ab 2012 werden die Muslime wieder überall aus Europa vertrieben

    Danke @ marc für die Ausgliederung.
    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Nein, ich sehe das Recht auf Eigentum nicht als selbstverständlich oder gottgegeben.
    Ich habe gesagt, dass es ein Recht sein kann, weil es nicht die Rechte anderer beschneidet, im Gegensatz zum Sozialstaat.
    Während Du das Recht auf Sozialleistungen als unmöglich bezeichnest, und dich dafür auf das Eigentumsrecht beziehst. Wenn aber Recht auf Sozialleistungen nicht sein KANN, und der Grund dafür ein anderes Recht ist, muss dieses Recht selbst verständlich sein, und zudem muss es selbstverständlich sein, dass dieses Recht im Rechtskonfliktfall automatischen Vorrang hat. Beides ist nicht gegeben.
    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Aus dem Begriff sozialer Bundesstaat kann nicht abgeleitet werden, dass man unbedingt einen Sozialstaat braucht.
    Natürlich kann man. Genauso wie man z.B. aus dem freien Bundesstaat irgendwas anderes, z.B. das Eigentum ableiten kann.
    Ebenso kann man Eigentum sowohl garantieren als auch das Recht darin im gleichen Atemzug wieder erheblich einschränken, indem man den Eigentümer auf eine bestimmte Art der Ausübung der Eignerschaft verpflichtet, siehe Art. 14.
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  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von gantenbein
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    Standard AW: Die Vertreibung der Muslime aus Euopa!

    Zitat Zitat von Sauerländer Beitrag anzeigen
    Es gibt kein Naturrecht, also auch kein solches auf Eigentum.
    In der Natur gibt es aber etwas anderes: nämlich das "Recht des Stärkeren", will heißen: die nackte Gewalt. Demgegenüber ist das Eigentum und der Schutz desselben eine gewaltige zivilisatorische Leistung. Wer das Eigentum abschaffen wollte, würde das Kind mit dem Bade ausschütten. Es kann nur darum gehen, Eigentum sozialverträglich zu gestalten. Daran muss man arbeiten.

  8. #18
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    Standard AW: Die Vertreibung der Muslime aus Euopa!

    Zitat Zitat von gantenbein Beitrag anzeigen
    In der Natur gibt es aber etwas anderes: nämlich das "Recht des Stärkeren", will heißen: die nackte Gewalt.
    Zitat Zitat von gantenbein Beitrag anzeigen
    Demgegenüber ist das Eigentum und der Schutz desselben eine gewaltige zivilisatorische Leistung.
    Das Recht des Stärkeren ist aber kein Recht, sondern eine reine, auf Rechtsfiktionen bzw Setzungen verzichtende Faktizität.
    Im übrigen müsste man in diesem Zusammenhang nicht auf die Natur als Gesamtheit blicken, sondern darauf, wie sich bestimmte Spezies INTERN verhalten.
    Und da scheint mir z.B. das Wolfsrudel alles andere als ein Beispiel permanenten Hauens und Stechens zu sein. Ähnliches würde ich über uns näher verwandte Spezies sagen.
    Natürlich existiert auch intern Gewalt - aber existiert die in menschlichen Gesellschaften auch unter Rechtssetzungen nicht? Wie wird denn Recht durchgesetzt - wenn nicht mit Gewalt?
    Es ist ein Irrtum, einen Naturzustand anzunehmen, dessen destruktives Potential durch die Zivilisation beseitigt oder auch nur gemindert würde. Eine solche Besserung in der Geschichte existiert nicht.
    Um es mit den Worten von Boyd Rice (der dabei angeblich Wagner zitiert, eine Bezugnahme, die ich bislang nicht geprüft habe):
    "History proves that man is a beast of prey. The beast of prey conquers countries, founds great realms by subjugation of the other subjugators, forms states and organizes civilizations in order to enjoy his booty in peace... Attack and defence, suffering and struggle, victory and defeat, domination and servitude, all sealed with blood; this is the entire history of the human race..."
    Zivilisation ist dabei also auch nur ein spezifischer Ausdruck von Herrschaft, will sagen Gewalt.
    Zitat Zitat von gantenbein Beitrag anzeigen
    Wer das Eigentum abschaffen wollte, würde das Kind mit dem Bade ausschütten. Es kann nur darum gehen, Eigentum sozialverträglich zu gestalten. Daran muss man arbeiten.
    Nochmal: Es ging zunächstmal gar nicht um die Abschaffung des Eigentums, es ging nur darum, dass das Recht auf Eigentum nicht selbstverständlich ist und genausogut negiert wie behauptet werden kann, dass es gegenüber anderen Rechtssetzungen genausogut als nachrangig wie vorrangig betrachtet werden kann.

    Weil ein aus sich selbst bestehendes (Natur)recht nicht existiert, und somit Recht ausschließlich eine Frage der Setzung und DURCHsetzung ist.
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  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von gantenbein
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    Standard AW: Die Vertreibung der Muslime aus Euopa!

    Zitat Zitat von Sauerländer Beitrag anzeigen
    Weil ein aus sich selbst bestehendes (Natur)recht nicht existiert[/B], und somit Recht ausschließlich eine Frage der Setzung und DURCHsetzung ist.
    Das ist - für meinen Geschmack - zu apodiktisch. Es gibt zum einen das "gute" Naturrecht, also das Recht, welches über dem gesetzten Recht steht, z.B. in der Variante des "göttlichen" Rechts. Stichwort: Antigone. Und es gibt das "böse" Naturrecht, womit man das, was man von der Natur abgeguckt hat, als "Recht" deklariert, wie z.B. das Prinzip "Fressen oder Gefressenwerden" - und was die schlichte Perversion von Recht ist. Das eine wie das andere kommt allerdings unbestreitbar vor. Daher ist die Aussage, dass ein aus sich selbst bestehendes (Natur)recht nicht existiere, mindestens erläuterungsbedürftig.

    Im Übrigen gefällt mir Ihr Wolfsrudel-Beispiel nicht recht. Denn abgesehen davon, das es ohne weiteres auf andere Spezien übertragen werden kann, z.B. auf Ratten, hat die Arterhaltung m.E. mit Recht schlicht nichts zu tun. Zwar gibt es - nur bei Menschen - unbestritten Normen, die der Arterhaltung dienen. Diese flankieren die Arterhaltung aber nur zivilisatorisch mit dem Ziel, den "struggle vor life" erträglicher und weniger verlustreich zu gestalten - keine schlechte Sache, wie ich finde.

  10. #20
    coffee & cigarettes Benutzerbild von marc
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    Standard AW: Die Vertreibung der Muslime aus Euopa!

    Zitat Zitat von Sauerländer Beitrag anzeigen
    Das Recht des Stärkeren ist aber kein Recht, sondern eine reine, auf Rechtsfiktionen bzw Setzungen verzichtende Faktizität.
    (...)
    Weil ein aus sich selbst bestehendes (Natur)recht nicht existiert, und somit Recht ausschließlich eine Frage der Setzung und DURCHsetzung ist.
    Ich würde diese Faktizität und die Lehre vom Naturrecht nicht unbedingt voneinander trennen, weil ich ebenfalls denke, daß das, was du als Faktizität bezeichnest, der schwerste Schlag für die Lehre vom Naturrecht war:

    Jahrhundertelang war es gerade in der katholischen Tradition üblich, eine sichere Basis für Gut und Böse im „Naturrecht“ anzunehmen. Und ist das nicht in der Tat nach wie vor die Lösung? Können sich nicht alle, religiöse wie nichtreligiöse Menschen, darauf verständigen? Aber auch dieses „Instrument“, so Ratzinger, sei „leider stumpf geworden“, so daß er persönlich von einem Verweis auf das „Naturrecht“ Abstand nehmen wolle. Die Idee des Naturrechts setze nämlich „einen Begriff von Natur voraus, in dem Natur und Vernunft ineinander“ griffen, die Natur selber also „vernünftig“ sei. Diese Sicht von Natur aber sei mit dem Sieg der Evolutionstheorie „zu Bruch gegangen“. Die Natur als solche sei nicht vernünftig, auch wenn es in ihr vernünftiges Verhalten gäbe.

    Und doch will Ratzinger an einem „letzten Element des Naturrechts“ festhalten
    und kommt deshalb auf die Menschenrechte noch einmal zurück. Denn Menschenrechte seien nun einmal nicht verständlich ohne die Voraussetzung, daß der Mensch als Mensch, einfach durch seine Zugehörigkeit zur Spezies Mensch, Subjekt von Rechten sei, daß sein Selbst also Werte und Normen in sich trage, die zu finden, aber nicht zu erfinden sind. Daraus folgt ein Doppeltes: „Vielleicht müßte heute die Lehre von den Menschenrechten um eine Lehre von den Menschenpflichten und von den Grenzen des Menschen ergänzt werden.“
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