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Thema: Selbstverständliches Eigentumsrecht?

  1. #21
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    Standard AW: Selbstverständliches Eigentumsrecht?

    Jeder wird wohl seinen Körper als sein Eigentum grundrechtlich abgesichert sehen wollen.
    Da wir keine immateriellen Wesen sind, besteht darüber hinaus ein Eigentumsbedarf für sich und auch ggf. für die Seinen.
    Auch das wird Jeder grundrechtlich abgesichert haben wollen.
    Dazu ist ein Rechtsraum da, der das mittels dazu zwangsfinanziertem ÖD garantiert.
    Also: Eigentumsschutz ist Rechtsraumszweck.
    Das bedingt: Eigentum Anderer ist tabu.
    Denn sonst ist ja kein Eigentum für Alle geschützt.
    Da nun Fremdeigentum tabu ist, darf es keine Gesetze geben, die einen a priori für das Eigentum Anderer zuständig erklären.
    Eigentum Anderer verpflichtet, es nicht anzutasten.
    Das ist grundlegend.
    Wer will, kann sich mit einvernehmlichen Verträgen darüber hinwegsetzen, es darf aber nicht pauschal gesetzlich vorgegeben werden.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  2. #22
    Bolschewist Benutzerbild von Marx
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    Standard AW: Die Vertreibung der Muslime aus Euopa!

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Ich habe das Recht auf Eigentum nie als bestehend angesehen. Zusätzlich ist das Recht auf Eigentum zwingend notwendig in einer Gesellschaft.

    Bei der Rechtssprechung spielt auch Vernunft, Verstand und ein Bezug zur Realität eine Rolle und nicht Ideologie. Das hören jedoch Sozen nicht gerne.

    Du relativierst jedoch alles und jeden, mit so etwas kommt man auf keinen grünen Zweig.
    Welches Eigentum? Du mußt in der Frage der Form des Eigentums Unterschiede machen, wozu, für was, Art des Eigentums.

    Das Recht und die Rechtssprechung sind nicht von der Ideologie zu trennen. Jede Staatsform hat ihre Rechtssprechung und ob du einen bürgerlichen Staat, eine Staat der sich an einer Glaubensrichtung oder sozialistischen Staat nimmst, die Rechtssprechungen sind entsprechend der herrschenden Klasse.

    Um den Kern zu verstehen muß man erst zurückgehen, nur dadurch kommst du zu den wesentlichen.

  3. #23
    Mitglied
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    Standard AW: Die Vertreibung der Muslime aus Euopa!

    Zitat Zitat von Marx Beitrag anzeigen
    Welches Eigentum? Du mußt in der Frage der Form des Eigentums Unterschiede machen, wozu, für was, Art des Eigentums.

    Das Recht und die Rechtssprechung sind nicht von der Ideologie zu trennen. Jede Staatsform hat ihre Rechtssprechung und ob du einen bürgerlichen Staat, eine Staat der sich an einer Glaubensrichtung oder sozialistischen Staat nimmst, die Rechtssprechungen sind entsprechend der herrschenden Klasse.

    Um den Kern zu verstehen muß man erst zurückgehen, nur dadurch kommst du zu den wesentlichen.
    Kurzform: "Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse."
    - ja, von wem wohl mag das Zitat sein?
    Verallgemeinerungen sind Lügen.
    (Gerhard Hauptmann)

  4. #24
    Mitglied
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    Standard AW: Selbstverständliches Eigentumsrecht?

    Es darf keinen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch geben, für fremde Finanzbelange zuständig zu sein.
    Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

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