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Thema: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

  1. #1
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Im schönen Deutschland in dem jeder gegen jeden wegen Gendermigrationsdiskriminierung klagen kann, in dem sich bald Analphabeten in Schulen und Mietnomaden in Wohnungen klagen dürfen, müssen ganz bestimmte Orgenisationen NIE zurückstecken: Die Betvereine.
    [Links nur für registrierte Nutzer] Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) mit Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche festgestellt. Dennoch scheiterte der katholische Klinikträger mit dem Versuch, den Krebsspezialisten loszuwerden. Die Kündigung sei unwirksam, weil für andere Chefärzte deren zweite Heirat folgenlos blieb. Dies widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem habe der Arbeitgeber die eheähnliche Gemeinschaft vor der zweiten Heirat geduldet. Deswegen sei es unverhältnismäßig, sofort zu kündigen.

    Bedenkt man, wer das Geld für das Krankenhaus zahlt, könnte man kotzen. Aber so ist er halt, der verfallende Rechtsstaat: Die Religion kann inzwischen ALLES rechtfertigen, der fromme Moslem oder der Christenverein erhalten inzwischen immer größere Sonderrechte.

    Aber Hauptsache, die verwirrten, notorisch empörtbeleidigten Frömmler plappern sich gegenseitig die Ohren voll vom bösen linken Atheistenstaat.
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

  2. #2
    Quo vadis? Benutzerbild von heide
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    Kool AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    Im schönen Deutschland in dem jeder gegen jeden wegen Gendermigrationsdiskriminierung klagen kann, in dem sich bald Analphabeten in Schulen und Mietnomaden in Wohnungen klagen dürfen, müssen ganz bestimmte Orgenisationen NIE zurückstecken: Die Betvereine.
    [Links nur für registrierte Nutzer] Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) mit Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche festgestellt. Dennoch scheiterte der katholische Klinikträger mit dem Versuch, den Krebsspezialisten loszuwerden. Die Kündigung sei unwirksam, weil für andere Chefärzte deren zweite Heirat folgenlos blieb. Dies widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem habe der Arbeitgeber die eheähnliche Gemeinschaft vor der zweiten Heirat geduldet. Deswegen sei es unverhältnismäßig, sofort zu kündigen.

    Bedenkt man, wer das Geld für das Krankenhaus zahlt, könnte man kotzen. Aber so ist er halt, der verfallende Rechtsstaat: Die Religion kann inzwischen ALLES rechtfertigen, der fromme Moslem oder der Christenverein erhalten inzwischen immer größere Sonderrechte.

    Aber Hauptsache, die verwirrten, notorisch empörtbeleidigten Frömmler plappern sich gegenseitig die Ohren voll vom bösen linken Atheistenstaat.
    Ja, das Kirchenrecht! Gut, dass die kath. Kirche mit der Kündigung nicht durch kam.
    Ja, vergiss nur, dass es Menschen gibt...

    Hölderlin



  3. #3
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    Standard AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    ................Dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf gekündigt werden, wenn er ein zweites Mal heiratet.[/URL] Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) mit Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche festgestellt. .

    Die Arroganz und der Narziß der verlogenen kath. Kirche ist einfach
    nur pervers!

    Die so soziale und humanistische kath. Kirche hat bei uns in einem Nachbarort einer kath. Putzfrau gekündigt weil sie von ihrem Mann gegen ihren ausdrücklichen Willen geschieden worden ist.
    Der Pfarrer sagte :
    "Die heilige Mutter Kirche duldet keine Scheidung weil der Mensch nicht die Ehe scheiden darf, die G-TT geschaffen hat."
    Auf die Info hin , daß die Frau die Scheidung nicht wollte, sagte er nur :
    "Sie hat mit schuld daran , daß die Ehe gescheitert ist!"
    Rückfrage:
    "Welche Mitschuld"?
    Die Antwort blieb der Pfaffe trotz wiederholter direkter Anfrage schuldig ............

    Heute lebt die Frau mit den zwei Kindern von Hartz; da der Ex -Mann straffällig geworden ist und im Knast sitzt!

    Das nenne ich doch wahre Menschenliebe und ein wahrlich vorbildlich gelebtes Christentum der kath. Kirche!

    "Krabat ; übernehmen Sie entsprechend ihrer christlichen Pflicht die Verteidigung der verlogenen röm.-kath. Kirche!"
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  4. #4
    Herr der Valar Benutzerbild von Morgoth
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    Standard AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Ich sag doch alle Weltreligionen sollen weg oder wenigstens ihre Regeln und Einfluss ... Aber kann man da nicht Klage einreichen? @Brotzeit
    ❞Das Verhängnis unserer Kultur ist, daß sie sich materiell viel stärker entwickelt hat als geistig.❝
    - Albert Schweitzer (1875 - 1965 †) -

    http://www.politikforen.net/signaturepics/sigpic120945_2.gif

  5. #5
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    Standard AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Zitat Zitat von Morgoth Beitrag anzeigen
    Ich sag doch alle Weltreligionen sollen weg oder wenigstens ihre Regeln und Einfluss ... Aber kann man da nicht Klage einreichen? @Brotzeit
    Klage ?????????????????????????

    "Austreten!"

    Aber keine gelben Flecken auf den Bänken und an den Wänden hinterlassen!

    :rolleyes:
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  6. #6
    Mensch Benutzerbild von Rotschild
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    Standard AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Die Grundlage für dieses Recht liegt darin, daß Kirchen "bekenntnisgebundene" Träger sind und verlangen können, daß ihre Mitarbeiter dem gleichen Weltbild verpflichtet sind. Deswegen dürfen sie bspw. bei der Einstellung auch nach der Religion fragen. Das gleiche Recht gibt es z.B. auch für Parteien, auch hier ist es nachvollziehbar, daß die politische Meinung eines Mitarbeiters ein Kriterium ist und ein Kündigungsgrund sein kann.

    Das Ganze gilt aber nur für "bekenntnisnahe" Arbeitsstellen- also für die Bereiche, in denen das Bekenntnis eine tragende Rolle spielt: beim Amt des Pfarrers zum Beispiel. Auch Erzieher fallen darunter oder eben Ärzte (Stichwort Abtreibungen).
    Eine Putzfrau fällt nicht darunter, diese Stelle ist "bekenntnisfremd". Das heißt, die Kündigung der Dame war rechtswidrig, selbst dann, wenn sie die Scheidung gewollt hätte- selbst dann, wenn sie aus der Kirche austritt, darf man sie deswegen nicht kündigen.

    Der Eingangsartikel spricht leider davon, daß das Gericht nur die "sofortige Kündigung" als "unverhältnismäßig" ansah. Sprich, der Arzt wurde nach dem Urteil vermutlich auf reguläre Art und Weise gekündigt.

    Für mich besteht der Skandal weniger darin, daß die Kirchen Leute entlassen können, die nicht den kirchlichen Prinzipien folgen, sondern darin, daß dieses Recht auch außerhalb des Gebäudes Kirche angewandt werden darf und es für alle in Ordnung ist, wenn Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser usw. überhaupt nach "kirchlichen Prinzipien" geführt werden können und die Kirche die Hoheit über solche Einrichtungen hält.
    Linksfraktion

    Die glücklichen Sklaven sind der größte Feind der Freiheit
    Marie von Ebner-Eschenbach

  7. #7
    Quo vadis? Benutzerbild von heide
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    Standard AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Sag ich doch. Die Kirche hat auch ein eigenes Arbeitsrecht.
    Gibt es auch bei den Protestanten.
    Ich hatte selbst vor vielen Jahren mit der protestantischen Kirche als Arbeitgeber zu tun. Es war die Hölle, vor allem wegen des Mobbings.
    Ja, vergiss nur, dass es Menschen gibt...

    Hölderlin



  8. #8
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    Standard AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    ...sage nur -Staatssekte-

  9. #9
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Zitat Zitat von Rotschild Beitrag anzeigen
    ............., sondern darin, daß dieses Recht auch außerhalb des Gebäudes Kirche angewandt werden darf und es für alle in Ordnung ist, wenn Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser usw. überhaupt nach "kirchlichen Prinzipien" geführt werden können und die Kirche die Hoheit über solche Einrichtungen hält.
    Ein Skandal ist , daß wir dafür auch noch bezahlen !
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  10. #10
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Mal wieder Sonderrechte für die Kirchen

    Zitat Zitat von heide Beitrag anzeigen
    Sag ich doch. Die Kirche hat auch ein eigenes Arbeitsrecht.
    Gibt es auch bei den Protestanten.
    Ich hatte selbst vor vielen Jahren mit der protestantischen Kirche als Arbeitgeber zu tun. Es war die Hölle, vor allem wegen des Mobbings.
    Du hättest nur immer wieder sagen müssen , daß die Wege des Herren unerschöpflich sind; "G-tt ist gut" und er sicherlich eine Plan hat .......

    - Sarkasmusmodus : "Aus!" -
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

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