Im schönen Deutschland in dem jeder gegen jeden wegen Gendermigrationsdiskriminierung klagen kann, in dem sich bald Analphabeten in Schulen und Mietnomaden in Wohnungen klagen dürfen, müssen ganz bestimmte Orgenisationen NIE zurückstecken: Die Betvereine.
[Links nur für registrierte Nutzer] Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) mit Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche festgestellt. Dennoch scheiterte der katholische Klinikträger mit dem Versuch, den Krebsspezialisten loszuwerden. Die Kündigung sei unwirksam, weil für andere Chefärzte deren zweite Heirat folgenlos blieb. Dies widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem habe der Arbeitgeber die eheähnliche Gemeinschaft vor der zweiten Heirat geduldet. Deswegen sei es unverhältnismäßig, sofort zu kündigen.
Bedenkt man, wer das Geld für das Krankenhaus zahlt, könnte man kotzen. Aber so ist er halt, der verfallende Rechtsstaat: Die Religion kann inzwischen ALLES rechtfertigen, der fromme Moslem oder der Christenverein erhalten inzwischen immer größere Sonderrechte.
Aber Hauptsache, die verwirrten, notorisch empörtbeleidigten Frömmler plappern sich gegenseitig die Ohren voll vom bösen linken Atheistenstaat.