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Thema: Klage abgewiesen

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Klage abgewiesen

    Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

    Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

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  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: Klage abgewiesen

    Hach Berty

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  3. #3
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Klage abgewiesen

    GG - Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

  4. #4
    Heidenchrist Benutzerbild von Casus Belli
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    Standard AW: Klage abgewiesen

    Zitat Zitat von berty Beitrag anzeigen
    Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

    Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

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    Ich find es ein gutes Beispiel für die Justiz in dieser BRD.

    Der Wolf kriecht mit diesem Urteil aus seinem Schafspelz, und jeder echte Deutsche kann sehen was in der BRD wirklich abgeht.

    Beispielhaft.

    Natürlich tut mir das Ehepaar Voigt leid für die Schikane die sie ertragen müssen in diesem Unrechtsstaat.
    Die Evangelische Notgemeinschaft in Deutschland (ENiD) wird sich weder mit Nationalsozialisten oder Kommunisten sowie sonstigen extremistischen Strukturen abfinden. Diese Einstellungen stehen diametral zu unserem Verständnis von Gott, Ehre, Freiheit, Vaterland. Wir sind gläubige, konservative und patriotische Christen und stehen für die strikte abendländische Tradition Deutschlands und des europäischen Raumes.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Klage abgewiesen

    Das Ehepaar Voigt kann sich auch nicht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berufen, entschieden die Richter. Bei dessen Formulierung habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, den Begriff "Weltanschauung" als möglichen Anknüpfungspunkt für Klagen wegen politischer Überzeugungen aufzunehmen. Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Wenn der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal "Weltanschauung" bewusst weggelassen hat bzw. die Rechtsprechung davon jetzt konsequent ausgeht, dann kann künftig allerdings auch ein der Pro - Bewegung nahestehender Gastronom Grünen - Politiker vor die Tür setzen. Das müssen sie dann aushalten.

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Klage abgewiesen

    Zitat Zitat von PegBundy Beitrag anzeigen
    Hach Berty

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    Nö, bestimmt nicht. Ich finde seine Klage ebenso unsinnig wie die Begründung des Gerichts:

    >>Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.<<

    Voigt hätte den Willen des Hotelchefs akzeptieren sollen und Sondergesetze finde eh Mist.

  7. #7
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Klage abgewiesen

    Das ist ja ein geiles Gesetz. Ich darf niemanden, wegen seiner Religion ablehnen, aber jemanden aufgrund seiner Weltanschauung?



    Und dieses Gesetz steht sogar noch über der Verfassung.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  8. #8
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Klage abgewiesen

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Wenn der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal "Weltanschauung" bewusst weggelassen hat bzw. die Rechtsprechung davon jetzt konsequent ausgeht, dann kann künftig allerdings auch ein der Pro - Bewegung nahestehender Gastronom Grünen - Politiker vor die Tür setzen. Das müssen sie dann aushalten.
    Theoretisch natürlich, möglicherweise würde es jedoch auf radikale/extremistische Parteien (d.h. z.B. Linke) beschränkt werden.
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  9. #9
    The root of all evil !!! Benutzerbild von Doc Gyneco
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    Ein Land wo man die Waffe zu Hause hat !!!
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    Standard AW: Klage abgewiesen

    Zitat Zitat von berty Beitrag anzeigen
    Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

    Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

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    Das Gericht bestätigt den eigenen Unsinn selbst !

    Nach Ansicht des Gerichts greift ein Hotelier mit einem Hausverbot zwar in das Persönlichkeitsrecht seines Gasts ein.
    Selbstredend !

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Klage abgewiesen

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    GG - Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Gibts nicht ein paar aktualisierte § dazu? Die von Dir zitierten Art. gelten ja nun eindeutig nicht mehr.

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