Zitat von
tommy3333
1. Ich weiß nicht, ob so kurz nach Saisonende schonveröffentlichte Bilanzzahlen vorliegen. Falls Du einen Link mit den aktuellen Zahlen aus der Saison2009/2010 hast, würden mich diese natürlich auch interessieren.
2. Wie gesagt, es kommt darauf an. Man kann die Spieler in der Bilanz als Anlagegüter interpretieren. Da funktioniert das so: Du schafft eine Anlage an und buchst die Ausgaben gegen Anlagevermögen. Du hast ja nun einen Vermögenswert, den Du theoretisch auch wieder veräußern könntest (wenn Du wolltest). Je nach Abschreibungszeitraum und Abschreibungsmethode wird nun das Anlagegut um den jeweiligen Anteil in regelmäßigen Zeitintervallen (meist pro Jahr) abgeschrieben. Wendest Du dieses Verfahren auf einen Spieler eines Profivereins an, könnte das bspw. so aussehen: Anschaffung 100 Mill. EUR für einen Spieler. Spieler unterschreibt einen 5-Jahres-Vertrag. Damit wäre die "Nutzungsdauer" 5 Jahre, denn danach wäre er ja ablösefrei. Also buchst Du einmal die 100 Mill. Anschaffungskosten gegen die "Anlage" (die als Aktiva in der Bilanz unter Anlagevermögen ausgewiesen würde) und zusätzlich - im Falle einer linearen Abschreibung - 20 Mill. EUR Abschreibung gegen GuV (letzteres ist der gebuchte Aufwand). Das macht dann also einen Verlust von 20 Mill. EUR und einen "Restbuchwert" für die "Anlage" von 80 Mill. EUR. Das wiederholt sich bis zum Ablauf der 5 Jahre. Wenn der Spieler dann nach 4 Jahren für 50 Mill. EUR wieder verkauft wird, dann entsteht sogar ein Veräußerungsgewinn. Der Spieler hatte nach nach 4 Jahren nur noch einen "Restbuchwert" von 20 Mill. EUR. Diese müssen aber nicht dem Marktwert entsprechen. Also würde einmal 20 Mill. EUR aus dem Verkaufserlös gegen die Anlage gebucht, die damit aus der Bilanz verschwindet und die restlichen 30 Mill. EUR gegen GuV gebucht.
Eines ist aber klar. Wenn ein Verein für zwei Spieler 165 Mill. EUR ausgibt, dann ist er natürlich auch auf einen höheren sportlichen Erfolg angewiesen, die dann auch wieder höhere Einnahmen (TV-Rechte, Merchadising bspw. mit Trikots dieser Spieler) in die Kassen spülen sollen. Andernfalls bleibt am Ende nur der Abschreibungsverlust und die Verbindlichkeiten, mit denen die Anschaffung finanziert wurde, stehen.