Ja, so sieht es auf den ersten Blick aus . . . .doch Du kennst die Schlitzohrigkeit der Überwachungsstasi der BRD noch nicht. Das schreckt die doch nicht ab, unter Abwandlung des bisherigen Prozedere weiter zu machen:
Da schickt sich der "Datensammler" selbe eine nnonyme Nachricht, das "XYZ" "seltsamen" Besuch erhält - und schon besteht ein "Anfangsverdacht" - und alles ist wie bisher - nur ein ganz klein wenig Umständlicher.
Von solch einem Urteil lassen sich doch die in der DDR ausgebildten und jetzt beim Bundesnachrichtendienst untergeschlüpften ehemaligen Stasi-Leute doch nicht beeindrucken:
"Verfassungswidrig"? Na und.... das gilt doch nicht für die.