Zumindest wissen wir jetzt schon mal, wie vertrauensvoll man auf Dpa-Meldungen reagieren kann. In diesem Falle wurde ein Artikel des rbb vom 25.02. recycelt und den richtig lesen konnten sie auch nicht.
Ein entsprechendes Gesetz gibts übrigens schon:
PS: Link: [Links nur für registrierte Nutzer]Gesetz zur Anfechtung von Scheinvaterschaften tritt zum 1.6.2008 in Kraft
[...]
Dabei geht es um Fälle, in denen ein deutscher Mann formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Nach einer Statistik, die die Innenminister der Bundesländer 2003/2004 erhoben haben, wurden innerhalb eines Jahres knapp 1.700 unverheirateten ausländischen Müttern deutscher Kinder, die zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig waren, aufgrund dieser Anerkennung ein Aufenthaltstitel erteilt.