Die sind witzig drauf zur Zeit...
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Vorgesehen ist:
- Verantwortlich für Inhalte werden ausnahmslos Rundfunkveranstalter, Plattformanbieter, Content-, Host- und Access-Provider, die keinen Einfluss auf die Inhalte Dritter haben.
- Es finde keine Differenzierung zwischen Content-, Host- und Access-Anbieter statt.
- Die bisherige nachrangige Verantwortlichkeit der Access-Anbieter entfällt.
- Europarechtliche Vorgaben und das Telemediengesetz werden durch eine Quasi-Überwachungspflicht der Access-Anbieter überlagert.
- Es findet keine Unterscheidung statt, welche der einzelnen Anbietertypen mit ihren ganz unterschiedlichen Tätigkeitsspektrum und Zugriffsmöglichkeiten welche Pflichten treffen.
- Den Access-Providern wird eine umfassende Filterungspflicht für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote auferlegt.
- Ein System zur Altersklassifizierung wird eingeführt, dass drei Prüfungsstufen erfolgreich durchlaufen muss, ohne dass das Verhältnis dieser Stufen oder die anzuwendenden Kriterien klargestellt werden.
- Avisiert ist die Einführung einer unsichtbaren technischen Kennzeichnung der Angebote im Rahmen von Jugendschutzprogrammen, ohne Regelung wie die technische Kennzeichnung vorgenommen werden soll.
- Eine Ausnahme für nicht kommerziell handelnde Content-Anbieter, also den User generated Content ist nicht vorgesehen, so dass diese ebenfalls zur Filterung jeglicher Inhalte wie Kommentare und Trackbacks verpflichtet sind.