[Links nur für registrierte Nutzer]Post muss Afrikaner Schadenersatz zahlen
27.01.2010
Die Deutsche Post muss einem Afrikaner Schadenersatz zahlen, weil sie ihn bei Bewerbungen diskriminiert haben soll. Das Unternehmen gründete seine Entscheidung auch auf einen Anruf, mit dem die Sprachkenntnisse getestet worden waren. Der Anwalt kontert: "Postzusteller sollen nicht mit Kunden telefonieren." [...]
Der Kläger, ein 38-jähriger Sportlehrer aus der Elfenbeinküste, lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Er hatte sich drei Mal bei der Post als Briefzusteller beworben. Als er nach der dritten Ablehnung anrief, um nach dem Grund zu fragen, hieß es, seine Deutschkenntnisse seien nicht gut genug für die Stelle.
Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts bestätigte die Entschädigung von 5400 Euro. Weil die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, konnte sie aber keine weiteren Einzelheiten sagen.
Die Antidiskriminierungs-Beratungsstelle Basis & Woge nannte das Urteil „richtungsweisend“. „Wir freuen uns für den Kläger, dass er für seine Diskriminierungserfahrung entschädigt wurde“, teilte sie mit. „Das Urteil steht stellvertretend für viele Fälle, die nicht im Gericht landen.“
Auch ich finde dieses Urteil „richtungsweisend“, es weist uns den direkten Weg in die Quote und positiven Rassismus.