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Thema: Verwaltungsgericht Koblenz: keine GEZ-Gebühr für Computer mit Internetanschluss

  1. #11
    GESPERRT
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    Standard AW: Verwaltungsgericht Koblenz: keine GEZ-Gebühr für Computer mit Internetanschluss

    Zitat Zitat von Landogar Beitrag anzeigen
    Man könnte die Empfangsfähigkeit von Programmen übers Internet schlicht an einen Benutzernamen und Passwort koppeln. Dann zahlt nur der, der es sehen kann und will.
    Auch bei laptops??

  2. #12
    Freidenker Benutzerbild von Landogar
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    Standard AW: Verwaltungsgericht Koblenz: keine GEZ-Gebühr für Computer mit Internetanschluss

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Auch bei laptops??

    Natürlich.

    ARD und ZDF stellen ja auf ihren Homepages Inhalte zur Verfügung, in den sogenannten "Mediatheken". Die kann sich jeder ansehen, der über einen PC oder Laptop mit Internetzugang verfügt.


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Die Logik der GEZ besteht ja darin, dass der Computer somit automatisch zu einem Empfangsgerät wird, völlig gleichgültig, ob der Computer primär für ganz andere Sachen genutzt wird.

    Die Lösung wäre also, dass nur derjenige die Inhalte ansehen kann, der auch GEZ-Teilnehmer ist, und für seinen Computer die Rundfunkgebühr entrichtet. Einfach, in dem sich der Nutzer in den Mediatheken mit seiner GEZ-Teilnehmernummer und einem Passwort einloggen muss, im Prinzip also wie hier im Forum.

    Lascia Amor, e segui Marte,
    Va! Combatti, combatti per la gloria.


    Slawa Ukrajini!

  3. #13
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    Standard AW: Verwaltungsgericht Koblenz: keine GEZ-Gebühr für Computer mit Internetanschluss

    Zitat Zitat von Landogar Beitrag anzeigen
    Die Lösung wäre also, dass nur derjenige die Inhalte ansehen kann, der auch GEZ-Teilnehmer ist, und für seinen Computer die Rundfunkgebühr entrichtet. Einfach, in dem sich der Nutzer in den Mediatheken mit seiner GEZ-Teilnehmernummer und einem Passwort einloggen muss, im Prinzip also wie hier im Forum.
    Richtig. Das ist die einzige, praktikable Lösung, die zudem auch noch ohne großen Aufwand zu realisieren wäre.
    Das Ungerechte an dem bisherigem Prinzip ist ja auch, dass das Online-Angebot und per SAT-Anlage auch das reguläre Programm weltweit zu empfangen ist.
    Zahlen muss aber nur derjenige mit gemeldetem Wohnsitz in Deutschland.
    Fahre ich also mit meinem Laptop z.B. in die benachbarten Niederlande kann ich mir die Angebote der ZDF-Mediathek völlig legal anschauen ohne nur 1 Cent zu zahlen. Und wenn ich dann dort an meinem Wohnwagen die mobile SAT-Anlage installiere empfange ich auch das Live-Programm der ÖR ohne etwas zahlen zu müssen.

    Beim Online-Angebot ist es zumindest bei mir so, dass mein PC und mein Internetanschluss schon vorhanden war bevor man an sowas wie die Mediathek überhaupt gedacht hat. Ich kann mich noch daran erinnern wie ich den Telefonhörer in den Akustikkoppler gedrückt habe und schon die nächste Telefonrechnung vor dem geistigen Auge hatte.
    Jetzt wird da auf einmal irgendwas im Internet bereitgestellt und ich soll dafür zahlen nur weil ich es mir theoretisch anschauen könnte.
    Da kann ja jeder daherkommen und kostenpflichtige Inhalte anbieten und wer diese Inhalte theoretisch abrufen könnte hat zu bezahlen, egal ob er das Angebot nutzt oder nicht.

  4. #14
    GESPERRT
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    Standard AW: Verwaltungsgericht Koblenz: keine GEZ-Gebühr für Computer mit Internetanschluss

    Mit so einer Regelung kann glaube ich jeder Betroffene "leben"...

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