[Links nur für registrierte Nutzer]
Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt:
Werden generell bald keine GEZ-Gebühren für Computer mit Webanschluss mehr erhoben?Ein Rechtsanwalt oder Geschäftsmann muss für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Ob er damit Fernseh- und Hörfunk-Sendungen empfangen kann ist nicht entscheidend, die vorrangige Nutzung ist es. Eine Funktion rechtfertigt also nicht automatisch eine Gebührenerhebung.
Ich habe da meine Zweifel.....
Wer freiwillig Öffentlich-rechtlichen Rundfunk usw. auf seinem Computer "empfängt", der soll meinentwegen der GEZ die ihr zustehenden Gebühren überweisen. Alle anderen Bürger sind bitte schön unbehelligt zu lassen!
Auf jeden Fall ist eine klar und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast erforderlich!