1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
und die verpasste Gelegenheit.
Besonders bedenklich finde ich dabei, dass das Bundesverfassungsgericht die gegenteilige Entscheidung getroffen hat.
Die Souveränität der europäischen Staaten wird so in einer Weise und in einem Ausmaß beeinträchtigt, die m. M. n. durch den EU - Vertrag noch lange nicht legitimiert ist. Dazu bedürfte es schon einer vollwertigen europäischen Verfassung.
Deutschland wurde schon des Öfteren
wegen der Mißachtung von Menschenrechten durch
den Gerichtshof angemahnt oder gar verurteilt.
Das hier angesprochene Urteil ist korrekt.
Immer wieder kommen auch Klagen wegen
Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter.
Hinweis: Jugendämter sind eine Erfindung der Nazis und
der SS und die Organisationsstruktur im Wesentlichen wurde
beibehalten, dh. keine Kontrollmöglichkeit durch den Bürger.
Herzlichst
Germ
Versuchter Raubmord. Aber mit der Sicherungsverwahrung ist gewährleistet, das er nicht mehr rückfällig wird. Menschen können sich ändern, aber wie geschrieben, es ist gewährleistet, das er mit der Sicherungsverwahrung nicht mehr....
Er könnte wieder Straftaten ausüben und solange er aber in Sicherungsverwahrung bleibt ist sichergestellt, dass er keine Straftaten mehr ausübt.
Der Ober sticht den Unter! Es interessiert in den EU-Institutionen keine Sau, was man in der BRD denkt, oder für Recht und Gesetz hält. Wir haben zu zahlen, uns auiszuplündern und bespucken zu lassen, bis das ganze Land ruiniert ist, aber es steht uns nicht zu, dagegen auch nur einen Mucks zu machen.
Per EU-*Justiz* wird das globalistische *Germany must perish* letztlich durchgesetzt, so wie das die verbrecherische BRD per eigener Geriohtsbarkeit dem deutschen Steuerdeppen gegenüber tut.
Es ist jetzt schon abeshbar, daß das ausgehen wird wie das Hornberger Schießen. Die Angelegenheit vor dem EuGHMR wird genauso enden wie die beim BVG eingereichten Klagen gegen €urotz und *Vertrag* von Lissabon.
Wenn man sich nicht klarmacht, von welchen Absichten ein Staatswesen und seine *Justiz* getrieben sind, kommt man zwangsläufig zu dramatischen Fehleinschätzzungen.
Entsöprechend der politischen Absichten, die unter Adolf Hitler, Josef Stalin, Walter Ulbricht und Erich Honecker geherrscht haben, konnte man mit hervorragender Treffsischerheit die Gerichtsurteile prognostizieren.
In der OMF- BRD und auf europäischer oder globaler Ebene (IMT Nürnberg, Den Haag) ist es ganz genauso.
Wahrlich nichts Neues unter der Sonne!
Ich hoffe mit, weiß aber zugleich, wie unbegründet das ist. Die EU ist letztlich dazu da, die BRD abzuwickeln und das deutsche Volk durch Migranten zu ersetzen. Deshalb werden wir gnadenlos ausgeplündert und sogar im eigenen Land zum Freiwild gemacht, das straflos abgestochen und abgeknallt werden darf - sofern es sich bei dem fröhlichen Jägersmann um einen Kulturbereicherer handelt.
Ach so, weil die Nazis die deutschen Jugendämter erfunden haben, ist die eigentlich falsche Einstufung von Sicherungsmaßregeln als Bestrafung dann doch in Ordnung?
Leute wie Du erreichen mit dieser Art von "Argumentation" nur, dass alle anderen die Ohren auf Durchzug stellen. Und wenn irgendwann wirklich ein Rückfall in vordemokratische bzw. faschistische Methoden der Staatsmacht droht, stehen die Ohren immer noch auf Durchzug. So kann man unmöglich aus der Geschichte lernen.
Der EuGHMR ist keine EU-Institution, sondern eine Einrichtung des Europarates, die aufgrund der EMRK errichtet wurde:
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Europarat und EU werden gern verwechselt, sind aber formal und organisatorisch unabhängig voneinander.
Vor allem hat der EuGHMR keine Kompetenz, nationale Gesetze, Verwaltungsakte oder Gerichtsentscheidungen aufzuheben, er kann sie nur für menschenrechtswidrig befinden und dem Beschwerdeführer eine Entschädigung zusprechen. Alles andere ist Sache der nationalen Stellen, die solche Entscheidungen aber nicht ignorieren werden.
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