Es sollten umgehend Bürger ebenfalls Klage zum EuGHMR erheben wegen Verletzung ihrer Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Gewalt, die durch die Freilassung dieses gemeingefährlichen Gewaltverbrechers bedroht ist. Der juristische Spagat, den das Gericht dann vollführen muss, könnte interessant werden. Werden sie tatsächlich den Nerv haben, die Rechte eines Gewohnheitsverbrechers höher einzustufen als diejenigen unbescholtener gesetzestreuer Menschen? Man muss sie zu dieser Entscheidung zwingen.
Und ... wäre es möglich, mal den Namen des Spackos zu erfahren?
Auch wenn ich mich jetzt in diesem Strang in die Nesseln setze und ich einräumen muß, nicht wirklich besonders fachkompetent zu sein: die sog. "Sicherheitsverwahrung" ist mir immer sauer aufgestoßen. Sie kommt mir von jeher so vor wie der Spagat, Menschen möglichst beliebig, ohne klare Begründung Wegsperren zu können, sich aber gleichzeitig nicht die Hände nicht schmutzig machen zu wollen. Schließlich will man in Deutschlands Chefetagen nicht den Ruf des internationalen Nachkriegsmoralisten aufs Spiel setzen, und scheint aussichtreicher, wenn kein noch so übler Halunke offiziell über 3 Jahre Knast bekommt.
Anders gesagt, warum buchten wir Serienmörder nicht einfach reale(!) 50 Jahre ein, wie es auch woanders üblich ist und nennen es auch so ??
"Free your mind - and your ass will follow"
(George Clinton, 1970)
Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
Prof. Dr. Jack D. Forbes
Das ist das Hauptproblem, das ich mit dieser ganzen Geschichte habe. Die Wächter der Menschenrechte - aber auch die deutschen Obergerichte - blenden aus, dass Grund- und Menschenrechte aktiv zu schützen sind, das ist eine Bringschuld der Rechtsstaaten gegenüber den Menschen, für die sie verantwortlich sind.
Der Aspekt ist tatsächlich nicht zu vernachlässigen. Heute kann die SV auch bei anderen als Gewaltverbrechen verhängt werden, wenn der Täter als nicht resozialisierungsfähig gilt. Damit bin ich absolut nicht einverstanden, nur die unbedingte Notwendigkeit des Schutzes der Menschen von Gewalttätern rechtfertigt eine lebenslängliche SV. In diesen Fällen könnten sie die aber von mir aus deutlich häufiger verhängen.
Falsch. Die Sicherheitsverwahrung ist eine verlogene Maßnahme weil dieser Drecksstaat, genauer gesagt seine charakter- und rückgratlose Legislative zu feige ist das Strafgesetz so zu formulieren daß a) lebenslange Freiheitstrafen lebenslang bedeuten sowie die Justiz daran gehindert wird Kuschelurteile zu fällen.
Und wie es bei jeder auf Feigheit beruhenden Maßnahme der Fall ist fällt sie irgendwann in sich zusammen. Jetzt eben diese.
Dagegen hat der EUGH nämlich nichts. Zum Beispiel verhängt Spanien auch mal ohne Federlesens 90 Jahre. Und nein, das verstößt nicht gegen Art 1, GG.
Oder wo ist die Grenze der Menschenwürde? Bei 15 Jahren? Bei 20? Bei 25? Oder bei 26,8?
Wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, die Rechtsnatur der SV ist nicht strafrechtlich bestimmt. Da geht es nur um den Schutz der öffentlichen Sicherheit, deswegen gilt das Rückwirkungsverbot da nicht und das Urteil ist falsch.
Dass die SV eine politisch feige Umgehung der Notwendigkeit viel höherer Obergrenzen von Strafen gegen Gewaltverbrecher ist, will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber diese Umgehung ist geltendes Recht, mit dem sie nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen konnten.
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