Bundesrecht bricht Landesrecht. Alles was mit unserer Verfassung nicht konform geht, ist demgemäß nichtig. Art. 31 GG
Das hätte dir dein Forenjurist aber auch mal sagen können, auf der anderen Seite akzeptiert Herr GG ja nur Gesetze die mit seiner aktuellen Meinung konform gehen, so gesehen müssten man den Art. 31 GG erweitern in etwa so:
Bundesrecht bricht Landesrecht, wenn es dem Forenjurist GG genehm ist. Viva la Selbstverliebtheit :hihi: