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Thema: Das Recht auf Arbeit in der NRW-Verfassung.

  1. #121
    Orderkrixlerwächterin Benutzerbild von batumi
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    Standard AW: Das Recht auf Arbeit in der NRW-Verfassung.

    Zitat Zitat von vader Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Artikel 24

    (1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.

    (2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

    (3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.

    Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
    Und wie weit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
    Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?

    Um Anregungen wird gebeten.
    Bundesrecht bricht Landesrecht. Alles was mit unserer Verfassung nicht konform geht, ist demgemäß nichtig. Art. 31 GG

    Das hätte dir dein Forenjurist aber auch mal sagen können, auf der anderen Seite akzeptiert Herr GG ja nur Gesetze die mit seiner aktuellen Meinung konform gehen, so gesehen müssten man den Art. 31 GG erweitern in etwa so:

    Bundesrecht bricht Landesrecht, wenn es dem Forenjurist GG genehm ist. Viva la Selbstverliebtheit :hihi:

  2. #122
    Mitglied
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    38.121

    Standard AW: Das Recht auf Arbeit in der NRW-Verfassung.

    Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig: Leistungsunterbindung, Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen, Berufsverbot und VerantwortungsZuweisung für FremdKredite und FremdVermögen sind jedem Gesetzgeber untersagt.
    Alles muß weg, was "Arbeitnehmer"Konstrukte deklariert, institutionalisiert und öffentl. von den Opfern untereinander zwangsfinanzieren läßt.
    Es gibt die grundrechtliche Verpflichtung zu aktiver Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.
    Wer sich dem politisch verweigert, handelt grundrechtsverweigernd, gehört also strafrechtlich belangt.
    Per Staat dürfen keine Privatvermögen in Privatvermögen gepumpt werden.
    Derartige Umlauferhitzung ist grundrechtswidrig, wozu sog. "Arbeitnehmer" verheizt werden.
    Alle Gesetze müssen weg, die einen für FremdKredite und FremdVermögen zuständig erklären.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  3. #123
    Freidenker Benutzerbild von tommy3333
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    Standard AW: Das Recht auf Arbeit in der NRW-Verfassung.

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Die hat der Steuerzahler jetzt auch. Wenn man echten Unternehmern im Zuge eines Programmes "Recht auf Arbeit statt auf Geld ohne Arbeit" überlassen würde, aus den entsprechenden Steuergeldern gleichzeitig im eigenen und im öffentlichen Interesse etwas zu machen, bestünde die Chance X, dass sich das unter dem Strich finanziell neutral oder gar postiv für den Fiskus darstellte.

    Derzeit ist diese Chance exakt = 0.
    Und wer legt fest, was "öffentliches Interesse" ist und was nicht? Wer sorgt dafür, dass die Unternehmen für die Steuergelder auch Qualität abliefern? Wer legt die Höhe fest - und was ist, wenn die Unternehmen sich einfach der Meinung annehmen, die Steuergelder in der festgelegten Höhe reichen dafür nicht? Auf dem Staat kann man sich ja nicht verlassen, denn wer selbst Steuergelder verschwendet, der verhindert auch nicht, dass andere Steuergelder verschwenden.
    "Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
    "Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
    Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.

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