...zumindest im Punkt der Hinterbliebenenversorgung. Damit revidierte das Gericht eine andere Entscheidung aus dem Jahr 2007 und schafft einen Präzedenzfall für weitere Klagen:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenrente für verfassungswidrig erklärt. Damit stehen auch alle anderen Benachteiligungen von Homo-Paaren auf der KippeDie Begründung ist besonders heikel:Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat homosexuelle Lebenspartnerschaften in einem weiteren Punkt den Ehen gleichgestellt. Nach der in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung haben auch Partner einer so genannten Homo-Ehe Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.
[Links nur für registrierte Nutzer]Wenn der Staat Lebenspartnerschaften schlechter behandle als Ehen, bedürfe es dafür besonderer Gründe, urteilten die Verfassungsrichter. Diese lägen aber bei der Hinterbliebenenversorgung nicht vor. Schließlich hätten auch Ehepaare nicht immer Kinder. Und umgekehrt gebe es auch Lebenspartnerschaften mit Kindern, etwa aus vorangegangener Ehe eines der beiden Partner.
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Mit dieser begründung ist die völlige Gleichstellung der Homo-Ehe mit der Ehe nur noch eine Frage der Zeit. Es ist ein einmaliges Urteil, das eine enorme Signalwirkung hat.