also primär ist es erstmal unwichtig, ob jemand in seinem herkunftsland gefoltert wird oder mit der todesstrafe rechnen muss.
prinzipiell hat ja ein terrorist, der aus politischen gründen bombenanschläge verübt, bei uns das recht auf asyl.
das dieser person dann in seinem herkunftsland entsprechendes droht, entspricht eben oft der rechtsauffassung in diesen ländern. nicht vergleichbar mit denen unseres landes.
trotzdem sollen wir diese person erstmal aufnehmen ?
und erst abschieben wenn er denn mal straffällig wird. wenn überhaupt...
um das ganze auf einen nenner zu bringen:
unser asylrecht gehört schleunigst geändert. die änderungen in der vergangenheit dienten zur beruhigung der wähler, weil die ja schon zu massen zu rechten parteien liefen. änderten aber im grunde nichts an der tatsache, das das asylrecht in der brd missbraucht wird !
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