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Thema: Frage zu einem nationalen Recht

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Der Sheriff
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    Standard Frage zu einem nationalen Recht

    Wie wir wissen, haben Völker/Ureinwohner nationale Recht, wie z.B. das Recht auf das Land, das ihre ethnische Herkunft ist.
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    Angenommen es gibt ein Volk A und ein Volk B.
    Eine Gruppierung vom Volk A identifiziert sich nun als jemanden vom Volk B.

    Hat das Volk B nun das Recht auf das Land, das die ethnische Herkunft von Volk A ist?

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von mara
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    Nein!

  3. #3
    Gutmenschenhasser Benutzerbild von Nationaler
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    Nein!
    Wer macht mit??

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Hombre
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    Dies ist eine mühsame Frage, da Menschenrechte nur als Indivudualrechte existieren können. Menschenrechte können nicht als gruppenbezogene Rechte gewehrleistet werden. Es wird aber der Anscheinerweckt, als ginge das. Dies passiert nur, damit die Menschen ihr individuelles Recht aufgeben ist sich als Teil eines Kollektives verstehen.
    Freiheit braucht keine Politik :hihi:

  5. #5
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    Es gibt keine individuelle Identität ohne kollektiven Bezug. Eben deshalb, weil wir alle Produkte unserer Gesellschaft sind. Zwar können wir uns dessen bewusst werden und Veränderungen vornehmen, das gesellschaftliche Sein bestimmt das individuelle Bewusstsein dennoch zu großen Anteilen. Überhaupt ist es völliger Nonsens zu meinen, jemand könnte ohne Bezug auf ein Gemeinwesen existieren.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Hombre
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    @Waldgänger

    Du vermischst da Sachen. Ein Kollektiv wie der Staat (ergo Nation) ist eine willkürliche Festlegung und ergibt sich nicht aus einem Recht (Menschenrecht). Zwischen einem Individuum und dem ihn am weitesten genetisch oder kulturell entferntem anderen Individuum ist jede Grenze eine willkürliche. Der Unterschied ist nicht von diesen willkürlich gezogenen Grenzen abhängig, sondern ergibt sich allein aus dem Abstand.
    Ergo ist die Aussagen, wir wären alle gleich, genauso blödsinnig (und willkürlich) wie die Aussage, wir wären innerhalb bestimmter Grenzen gleich.

    Überhaupt ist es völliger Nonsens zu meinen, jemand könnte ohne Bezug auf ein Gemeinwesen existieren.
    Klar. Aber wir werden nicht von einer Nation oder von einer anderen erzwungenen Zugehörigkeit zu einem Kollektiv definiert, sondern durch unsere Gemeinschaft, die widerrum räumlich, genetisch und kulturell recht kleinräumig aufgebaut ist.
    Freiheit braucht keine Politik :hihi:

  7. #7
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    Zitat Zitat von Hombre Beitrag anzeigen
    Klar. Aber wir werden nicht von einer Nation oder von einer anderen erzwungenen Zugehörigkeit zu einem Kollektiv definiert, sondern durch unsere Gemeinschaft, die widerrum räumlich, genetisch und kulturell recht kleinräumig aufgebaut ist.
    Eine Aussage, der ich widerspreche. Der Kapitalismus ist bereits Beispiel für ein Prinzip, welches Kleinräumigkeit verlassen und die Menschen auf dem gesamten Planeten (jedenfalls fast alle) geprägt hat. Ebenso gibt es einen sprachlich-historischen Bezug, welcher die Menschen in eine Nationalität „hineinwachsen” lässt.

    Insofern ist das Wörtchen „erzwungen” völlig unpassend, weil wir einfach in die Verhältnisse hineingeboren und sozialisiert werden, in eine Gewohnheit hinein, als solche Gesellschaft, in einer historischen Ausformung, schon immer besteht und nur innerhalb dieser Sozialisation, reformiert oder von dort aus transformativ über sich hinausweisen kann (Transzendierung).

    Des Weiteren wäre es praktisch zu klären, was Du unter „Nation” verstehst. Ein Begriff, den ich deutlich von dem des „Staates” unterscheiden würde.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Hombre
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    was Du unter „Nation” verstehst
    Die Bewohner eines Staates (meist die Staatsbürger, in D. aber alle) bilden eine Nation. Eine Nation kann ethnisch homogen sein - muss es aber nicht (siehe Schweiz, Belgien oder die feuchten Träume der Sozialisten). Dies unterstreicht zusätzlich den erzwungenen und willkürlichen Charakter.
    Freiheit braucht keine Politik :hihi:

  9. #9
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    Zitat Zitat von Hombre Beitrag anzeigen
    Die Bewohner eines Staates (meist die Staatsbürger, in D. aber alle) bilden eine Nation. Eine Nation kann ethnisch homogen sein - muss es aber nicht (siehe Schweiz, Belgien oder die feuchten Träume der Sozialisten). Dies unterstreicht zusätzlich den erzwungenen und willkürlichen Charakter.
    Da ich die wissenschaftliche Analyse vorziehe, sowie aus ethnologischer, soziologischer und kulturhistorischer Sicht von einer materialistischen Perspektive ausgehe, betrachte ich „Nation” als den Siedlungsraum eines Volkes. Dieser Siedlungsraum muss nicht mit dem Staatsterritorium identisch sein, jüngeres Geschichtsbeispiel wäre die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg.

    Genauso sind die Korsen zwar ein Teil des französischen Staates, dennoch sehen sie sich, jedenfalls überwiegend, als eigenes Volk, was bedeutet, dass sie, weil ein Siedlungsraum vorhanden, eine eigene Nation bilden.

    Die Nation muss nicht geschlossen, also auf ein einheitliches Gebiet beschränkt sein. Bildeten die Wolgadeutschen während der sowjetischen Ära unter Lenin eine eigene Autonome Republik, waren sie dennoch Teil der deutschen Nation, wenn auch nicht des deutschen Staates in Mitteleuropa.

    „Solange ein lebensfähiges Volk von einem auswärtigen Eroberer gefesselt ist, wendet es alle seine Kraft, alle seine Anstrengungen, alle seine Energien notwendig gegen den äußeren Feind; solange bleibt also sein inneres Leben paralysiert, solange bleibt es unfähig, für die soziale Emanzipation zu arbeiten.“

    (Karl Marx, Über Polen, MEW 18, 574.)

    Mit Aufheben des Staates verschwindet deshalb nicht zwangsläufig die Nation. Diese verliert durch die Entwicklung und Globalisierung der Produktivkräfte, sowie der kulturellen Durchdringung der Völker und Weltregionen zwar ihren exklusiv-spezifischen Status, wird aber nicht einfach abgeschafft, eben weil die Völker nicht einfach abgeschafft werden können.

    „Die Pariser Kommune sollte selbstverständlich allen großen gewerblichen Mittelpunkten Frankreichs zum Muster dienen. (...) Die Einheit der Nation sollte nicht gebrochen, sondern im Gegenteil organisiert werden durch die Kommunalverfassung; sie sollte eine Wirklichkeit werden durch die Vernichtung jener Staatsmacht, welche sich für die Verkörperung dieser Einheit ausgab, aber unabhängig und überlegen sein wollte gegenüber der Nation, an deren Körper sie doch nur ein Schmarotzerauswuchs war.“

    (Karl Marx, Entwurf zum Bürgerkrieg in Frankreich, MEW 17, 561f.)
    Geändert von Waldgänger (28.09.2009 um 01:06 Uhr) Grund: Fehlerkorrektur

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Der Sheriff
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    Standard AW: Frage zu einem nationalen Recht

    Ich hab jetzt gesehen, einige haben nun mit "nein" geantwortet, die anderen sind einw enig vom Thema abgekommen ... an die, die jetzt mit "nein" geantwortet haben ... habt Ihr auch zufällig eine Begründung (evtl. mit wissenschaftlichem Beleg) parat ?

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