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Thema: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

  1. #21
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Der nichtorganisierte Arbeitnehmer, der gemeine Trittbrettfahrer, ist keineswegs gezwungen die erkämpften Leistungen der organisierten Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen. Er kann darauf jederzeit verzichten.

    Der Tarifabschluss gilt sowieso nur für die organisierten AN

    Perfide ist der AG der den unorganisierten den gleichen Lohn wie den organisierten bezahlt
    Welche erbrachten Leistungen? Mehr Lohn erhält man in der realen Welt immer noch durch höhere Arbeitsleistung und nicht durch Rumfordern.

  2. #22
    Mit Schattenhaushalt Benutzerbild von roxelena
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Welche erbrachten Leistungen? Mehr Lohn erhält man in der realen Welt immer noch durch höhere Arbeitsleistung und nicht durch Rumfordern.
    Dein Geschwätz kannst dir in den Arsch reinschieben denn...

    ...die Lohnforderung setzt sich immer aus drei teilen zusammen.

    1. Inflationsausgleich
    2.Produktionszuwachs
    3.Umverteilungskomponente (schliesslich will der AN auch etwas vom Profitzuwachs)
    Für Sozialismus, gegen Militarismus in der SPD...

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  3. #23
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Dein Geschwätz kannst dir in den Arsch reinschieben denn...

    ...die Lohnforderung setzt sich immer aus drei teilen zusammen.

    1. Inflationsausgleich
    2.Produktionszuwachs
    3.Umverteilungskomponente (schliesslich will der AN auch etwas vom Profitzuwachs)
    Und die Arbeitgeber leiden nicht an der Inflation? Der Lohn entsteht indirekt durch Angebot/Nachfrage am Arbeitsmarkt sowie direkt durch Vertragsfreiheit.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Der nichtorganisierte Arbeitnehmer, der gemeine Trittbrettfahrer, ist keineswegs gezwungen die erkämpften Leistungen der organisierten Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen. Er kann darauf jederzeit verzichten.

    Der Tarifabschluss gilt sowieso nur für die organisierten AN

    Perfide ist der AG der den unorganisierten den gleichen Lohn wie den organisierten bezahlt
    Seit wann denn das ? Roxi, schon angedüdelt am frühen Abend ?

    Ein Tarifabschluß gilt für alle Arbeitnehmer in dessen Geltungsbereich ganz gleich ob ein AN nun Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.

    Bist Du eigentlich mal auf die Idee gekommen, warum es Menschen gibt die nicht in die Gewerkschaft eintreten, oder sogar wieder ausgetreten sind ?
    Könnte es vielleicht nur ein klein wenig daran liegen, daß sie sich nicht gut genug vertreten fühlen oder gar die Feststellung getroffen haben das die Obergewerkschaftsbosse genauso mies arbeiten wie andere ( um nun nicht die Politiker direkt zu nennen ) ? Oder das die Gewerkschaften fernab jeglicher Realität agieren ?

    Aber den Unternehmer beschimpfen wenn er sich dann für alle seine AN an den geltenden Tarif hält; so sozial ist unsere Roxi. :rolleyes:
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Dein Geschwätz kannst dir in den Arsch reinschieben denn...

    ...die Lohnforderung setzt sich immer aus drei teilen zusammen.

    1. Inflationsausgleich
    2.Produktionszuwachs
    3.Umverteilungskomponente (schliesslich will der AN auch etwas vom Profitzuwachs
    )
    Jau, weswegen den Gewerkschaften auch die keinere Firmen incl. der dort arbeitenden Menschen völlig am Arsch vorbeigehen. Soviel nur zur sozialen Gerechtigkeit ! Aber ist ja auch kein Wunder, in genau diesen Unternehmen bekommen sie nämlich keinen Fuß in die Tür- warum wohl ?
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  6. #26
    Mitglied
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Welche erbrachten Leistungen? Mehr Lohn erhält man in der realen Welt immer noch durch höhere Arbeitsleistung und nicht durch Rumfordern.
    :hihi: Putzig. Ja, schön wär's. Bisher wurden soziale Rechte und höhere Löhne stets gewerkschaftlich oder auf der Straße erkämpft. Da unser toller Deutscher Gewerkschaftsbund aber ein Hort des sozialliberalen Reformismus geworden ist, oder besser gesagt, durch seine Bindung an die SPD seit Gründung der BRD immer war, können die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht viel erwarten.

    Die großen deutschen Gewerkschaften dienen dazu dem korporatistischen Modell der Sozialpartnerschaft den Rücken zu stärken und aufkeimende antikapitalistische Gesinnungen in der Arbeiterschaft unten zu halten. Helfen können einzig Wilde Streiks, Betriebsbesetzungen, revolutionäre Betriebsorganisationen und -räte und eine Rückkehr zum revolutionären - nicht reformistischen! - Gewerkschaftsgedanken.

    Bis es soweit kommt, geschweige denn überhaupt ansatzweise Realität werden kann, benötigt es einer außerparlamentarischen Bündelung der sozialen Bewegungen und antikapitalistisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von Waldgänger Beitrag anzeigen
    :hihi: Putzig. Ja, schön wär's. Bisher wurden soziale Rechte und höhere Löhne stets gewerkschaftlich oder auf der Straße erkämpft.
    Der Lacher schlechthin.

    Stell Dir vor, es gab sogar auch Zeiten wo die Unternehmen freiwillig übertarifliche Löhne gezahlt haben, gänzlich ohne die Gewerkschaften.
    Drei mal darfst Du raten, warum das heute nicht mehr so ist.
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  8. #28
    Mit Schattenhaushalt Benutzerbild von roxelena
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Der Lacher schlechthin.

    Stell Dir vor, es gab sogar auch Zeiten wo die Unternehmen freiwillig übertarifliche Löhne gezahlt haben, gänzlich ohne die Gewerkschaften.
    Drei mal darfst Du raten, warum das heute nicht mehr so ist.
    Dein Geschwätz ist wie immer allererste Sahne. Wie kann man ohne Gewerkschaften übertarifliche Leistungen bezahlen?

    Das geht doch nur, wenn Tarife vorhanden sind ausgehandelt eben durch die Gewerkschaften die bekanntermassen die einzigen sind die Arbeitnehmerinteressen vertreten

    Die Tarife stellen immer die Mindestbedingungen dar die einzuhalten sind.
    Es steht jedem Unternehmen frei über Tarif zu zahlen...immer

    Durch erfolgreiche Betriebsratsarbeit bedingt werden auch heutzutage viele Leistungen bezahlt die über Tarif liegen

    Mein lieber henriof du bist der typische Schwallkopp den man in vielen Betrieben in Vorgesetztenfunktion antrifft.
    Über alles vorgeblich Bescheid wissen aber tatsächlich ist bei genauem Hinsehen nur geistige und moralische Armut festzustellen
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  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Dein Geschwätz ist wie immer allererste Sahne. Wie kann man ohne Gewerkschaften übertarifliche Leistungen bezahlen?

    Das geht doch nur, wenn Tarife vorhanden sind ausgehandelt eben durch die Gewerkschaften die bekanntermassen die einzigen sind die Arbeitnehmerinteressen vertreten

    Die Tarife stellen immer die Mindestbedingungen dar die einzuhalten sind.
    Es steht jedem Unternehmen frei über Tarif zu zahlen...immer

    Durch erfolgreiche Betriebsratsarbeit bedingt werden auch heutzutage viele Leistungen bezahlt die über Tarif liegen

    Mein lieber henriof du bist der typische Schwallkopp den man in vielen Betrieben in Vorgesetztenfunktion antrifft.
    Über alles vorgeblich Bescheid wissen aber tatsächlich ist bei genauem Hinsehen nur geistige und moralische Armut festzustellen
    Tja Roxi, so etwas kommt davon wenn man meint, daß Unternehmen nur als solche bezeichnet werden wenn sie in Konzerngröße existieren.
    Der Begriff Allgemeinverbindlichkeit sagt Dir doch sicherlich etwas ? Es gab schon immer Zeiten wo Unternehmen nicht unter entsprechende Tarifverträge fielen, was im übrigen vermehrt jetzt wieder geschieht, und trotzdem Tariflöhne als Grundsatz zahlten und eben auch mehr als der Tarif vorsah.
    Und daran war ein Betriebsrat überhaupt nicht beteiligt, denn dieser Störfaktor existiert häufig überhaupt nicht.

    Aber typisch Roxi, genau der Typ Mitarbeiter den sich jedes Unternehmen in seinen Reihen wünscht, der seine geistige und moralische Denkweise als das Nonplusultra sieht und woran jedes Unternehmen garantiert zu Grunde geht und um dieses zu verhindern bist Du der Erste der auf einer Abschußliste steht, eine Blattlaus, die meint Unternehmen aussaugen zu können.
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    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


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  10. #30
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    Standard AW: Flashmobs im Arbeitskampf sind erlaubt

    Die ArbeitsIdiotie ist LohnUnrat teilleistungsreduziert umverteilungs-marginalisierter Kostenfaktoren.
    Dieser Arbeitsgesetzdreck muß weg, Sozialstaat und ÖD sind um mind. 90 % zu reduzieren.
    Goldene Anbieternetze sind abgabenrechtlich zu verankern, deren Managements user value bezwecken - statt Investoren und Kreditnehmern Kapital zu generieren.
    Alles muß aus dem ÖD weg, was einem mit "Arbeitnehmer" daherkommt.
    Jeder kann begreifen:
    arbeiten ist anbieten.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

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