Zitat von
politisch Verfolgter
Hier was Lustiges [Links nur für registrierte Nutzer]
Wie kommt man eigentlich dazu, mit sowas befrachtet zu werden?
Wieso gibts dafür Behörden und Zwangsabgaben?
Wieso hat man mit sowas zu tun, wenn man z.B. ein Ing.-Studium abgeschlossen hat?
Wo ist die aktive Wertschöpfungspolitik für vollwertige Marktteilnahme als Anbieter?
Berufsständische Ing.-Konstrukte gibts für ET/NT nicht, ebenso keine lukrativen Spezialisierungen auf eine Klientel, die wie bei Fachärzten das sogar durch Abgaben unterstützen.
Arbeiten ist anbieten.
Genau dem widerspricht die Arbeitsgesetzgebung diametral.
Im Link ist von "Personen, die zwangsweise auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses zu Arbeit verpflichtet sind, wie beispielsweise Strafgefangene oder Zivildienstleistende" die Rede.
Ich hab nix verbrochen, wurde aber für fremde Finanzbelange und fremde Kredite zuständig erklärt, als ob ich dort eine Straftat wieder gut zu machen hätte.
"Leistung von Arbeit bedeutet, dass nicht die Herbeiführung eines bestimmten Arbeitserfolges (Abgrenzung zum Werkvertrag), sondern das bloße Wirken, die Arbeitsleistung als solche mit im Voraus nicht abgegrenzten Einzelleistungen, geschuldet wird."
Das ist ja irre. Sowas darf niemandem gesetzlich zugewiesen werden.
Anbieter benötigen marktwirtschaftliche Profitmaximierung.
"Die vertraglich geschuldete Leistung ist vom Arbeitnehmer im Rahmen einer vom Dritten bestimmten Arbeitsorganisation zu erbringen. Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners unterliegt. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen."
Kein Gesetze darf derartige Verträge zuweisen, keine Behörde darf sie erzwingen wollen. Dazu darf es keine "zumutbare Mitwirkungspflicht" geben.
"Es kommt nicht darauf an, wie die Parteien das Vertragsverhältnis bezeichnen."
Es darf kein Gesetz geben, das einen zum "Arbeitnehmer" deklariert.
"die Haftung des Arbeitgebers" - sowas darf nicht gesetzlich zugewiesen werden.
'Arbeitgeber' von Anbietern sind per Erwerbsphase möglichst kaufkräftige Nachfrager.
Die haften doch nicht.
"Lohnsteuern" ist irre. AnbieterAbgaben haben den Rechtsraum zu flankieren, mit goldenen high tech Anbieternetzen marktwirtschaftliche Profitmaximierung generieren zu können.
Zudem dürfen keine öffentl. Abgaben in Privatvermögen gepumpt werden.
"Die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft kann durch Erhebung einer entsprechenden Klage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht erfolgen."
Sie wird gesetzlich zugewiesen, ist institutionalisiert und umfassend z.B. per "Sozialgesetzbüchern" rechtsräumlich verankert.
Das ist komplett grundrechtswidrig.
"Zuständigkeit der Arbeitsgerichte" darf es für einen niemals geben, weil es kein Gesetz geben darf, das einen zum "Arbeitnehmer" deklariert.
"Arbeiter sind alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte sind." Damit hat man rein gar nix zu tun. Das ist ja Marxismus, nationaler Sozialismus.
"Organmitglieder juristischer Personen zählen im Arbeitsrecht nicht zu den Arbeitnehmern. Der ihnen fehlt es nicht nur an der persönlichen Abhängigkeit, sie repräsentieren vielmehr die juristische Person unmittelbar als Arbeitgeber. Dies gilt nicht nur für den Vorstand einer Aktiengesellschaft, sondern auch für den GmbH-Geschäftsführer, gleich ob er als Fremdgeschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter tätig ist. Die Arbeitnehmereigenschaft des GmbH-Geschäftsführers ist deshalb i. d. R. zu verneinen."
Kein Gesetz deklariert einen dazu.
Ebenso darf einen kein Gesetz zum "Arbeitnehmer" deklarieren.
Ganz vergessen: Anbieter benötigen staatsfern privatwirtschaftlich selbsteignende rein juristische Personen in Form goldener high tech Netzwerke zur marktwirtschaftlichen Profitgenerierung.
Denn ohne high tech Betriebe gibts kaum einen Profit.
Das ist also umfassend zu flankieren, weil es damit um die materiellen Freiheitsgrade individueller Selbstverwirklichung geht, also um Villa&Porsche und um immer noch weiter mehr für z.B. Familie und Nachwuchs.
Dazu ist der Rechtsraum da.
Dem wird sich totalitär politisch verweigert.
"7. Arbeitnehmer als Verbraucher"
Vielmehr Anbieter als Nachfrager.
"8. Lohnsteuerrecht"
Vielmehr AnbieterAbgabenOrdnung.
"Der Arbeitgeber" sind Jene, die immer alles bezahlen, also die Nachfrager.
Ihnen hat man mental adäquat high tech vernetzungsoptimiert marktwirtschaftlich profitmaximierend mental leistungsadäquat anbieten zu können.
Dazu gehören Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % abgebaut, während die grundrechtswidrige Arbeitsgesetzgebung weg muß, womit einen das Regime zum sog. "Arbeitnehmer" deklariert und für fremde Finanzbelange zuständig erklärt.
Man hat für möglichst kaufkräftige Nachfrager zuständig sein zu können.
Das nennt man Berufsausübung.
Sie wird sozialstaatlich wie die Marktwirtschaft stranguliert.