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Thema: Zersetzungskrieg gegen das Volk

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Zersetzungskrieg gegen das Volk

    http://www.hoffnung-deutschland.de

    Erläuterung zu den bevorstehenden Auswirkungen des „Antidiskriminierungsgesetzes“ - in Wahrheit ein Diskriminierungsgesetz gegen die angestammten Deutschen

    Vierzehnjährige haben gute Antennen für leere Rituale und scheinheilige Floskeln. ... Heutigen Postpubertanden geht die dauernde Bevormundung der Political Correctness auf die Nerven. Und man kann sie verstehen: Die antifaschistische Attitüde der Etablierten klingt wenig glaubwürdig aus dem Munde von Leuten, die sich im gleichen Ton einstudierter Empörung über jedes beliebige Thema hermachen. ... Die perfekte filmische Verkörperung dieses aufgeregten Spießertums. ... Das Betroffenheitstremolo wirkt nicht sehr glaubwürdig, zumal es obendrein im Chor mit den Abkömmlingen der SED-Diktatur gesungen wird. ... Ein undichtes Dach auf einem grauen Lügengebäude. Einem Vierzehnjährigen ist schwer zu vermitteln, daß diese Gesinnungs-Hausmeister im Falle NPD plötzlich recht haben sollten.

    Die Welt, 2.2.2005, Seite 8

    Das "Antidiskriminierungsgesetz" ist durch. Es ist ein Gesetz, das vorgibt, ungerechtfertigte Diskriminierungen einzudämmen und zu bestrafen. In Wirklichkeit ist es ein Instrument, mit dem die Restdeutschen in toto kriminalisiert werden, um sie endgültig niederzuzwingen.

    Wenn in Zukunft ein Ausländer einen Echt-Deutschen anzeigt, er sei von ihm wegen seiner "Weltanschauung" (was immer das sein mag, Auslegungssache) diskriminiert worden, wird strafrechtlich verfolgt. Der Verfolgte muß beweisen, daß er nicht diskriminiert hat, was praktisch unmöglich ist. Gleichzeitig werden alte und neue Sonderorganisationen (viele sind schon seit langem sattsam bekannt) die "Diskriminierten" vor Gericht vertreten und Schadensersatzansprüche für sie durchzudrücken. "Und damit das Mißtrauen richtig, also flächendeckend in Gang kommt, sollen nicht nur die vermeintlichen Opfer, sondern auch deren Stellvertreter, die Verbände, ein Klagerecht erhalten." (Die Welt, 22.1.2005, S. 1)

    "Wir geraten alle unter Generalverdacht." (Die Welt, 22.1.2005, S. 1) Somit wird nicht nur ein ganzes Volk kriminalisiert, vielmehr werden die Ur-Deutschen am Ende quasi kollektiv (im Zuge von Schadensersatz und Schmerzensgeldklagen) all ihrer Güter und Vermögen beraubt - die gehen bei solchen Prozessen drauf.

    Die WELT-Leserin Ursula Morin aus 71093 Weil im Schönbuch, stellte die berechtige Beispielfrage: "Ich habe eine Wohnung zu vermieten, und es bewerben sich ein Weißer, ein Schwarzer, eine Frau und ein Behinderter. Wie müßte ich mich als Vermieter verhalten, um einer Klage mit Sicherheit zu entgehen?" Die Redaktion der WELT beantwortete die Frage wie folgt: "Da das ethnische bei uns so hoch im Kurs steht, wird die Sache vermutlich zugunsten des Schwarzen ausgehen." (Die Welt, 1.2.2005, S. 9)

    Es handelt sich also eindeutig um ein rassistisches Gesetz zur totalen Diskriminierung und Unterdrückung der Weißen Deutschen und zur Erhöhung der Farbigen Ausländer in Deutschland.

    Dieses Über-Orwell-Gesetz, gegen das die CDU/CSU nach einem kaum vernehmlichen Alibi-Murren keinerlei Gegenmaßnahmen folgen läßt, muß im Reigen der schlimmsten Verfolgungsvorbereitungen der Weltgeschichte unter dem Deckmantel des sogenannten "EU-Haftbefehls" gesehen werden. Es gilt, nach dem Zusammenbruch von Dollar und Euro das entstehende Chaos kontrollieren und ein europaweites Orwell-Reich errichten zu können, in dem die Massen nur noch als wehr- und rechtlose Sklaven zu dienen haben. Die Denkfähigen werden unter dem Vorwand von "Diskriminierung" und anderen Orwell-Begründungen millionenfach in ferne Gulags deportiert werden, "wo sie verrecken können" (ein Grüner).

    Die FAZ vergleicht das Gesetz mit der französischen Blutrevolution, wo ebenfalls jedermann vogelfrei war und bei der ersten Denunziation auf dem Schafott landete. Die Zeitung wörtlich: "Tugendterror eines Robespierre - nur ohne Schafott." (FAZ, 21.1.2005, S. 1)

    Die neuen Orwell-Gesetze sollen also gewährleisten, daß jene, die sich die Sachwerte und Vermögen der Völker in die Taschen gesteckt haben, auch nach dem totalen Weltzusammenbruch ungestört an der Macht bleiben können. Die einzigen, die sich in diesem kommenden Krieg gegen die europäischen Ur-Bevölkerungen zur Wehr setzen werden, sind die Ausländer, vornehmlich die Moslems. Sie werden den Volksvernichtern ein Kampf wie im Irak liefern, und sie werden diesen Kampf gewinnen. Der Lohn ihres Kampfes wird die Übernahme Europas und die Gründung eines europaweiten Scharia-Staates sein.

    Initiative gegen das Diskriminierungsgesetz

    Diese Volksinitiative soll sich als eine wahrhaftige solche aus sich selbst heraus entwickeln. Deshalb steht hinter dieser Aktion kein Name und keine Gruppierung, sondern eine lediglich initiierend wirkend sollende Textfassung aus dem Volke heraus.

    Diese Initiative ist so gehalten, daß sich jedermann persönlich anschließen kann. Hierzu wird der Text mit Namen zweckmäßigerweise jeweils direkt an das Bundeskanzleramt gesandt. Dem, der es als besser empfindet, dies innerhalb einer Gruppe von Gleichgesinnten zu tun, steht es frei, diesem Text eine Unterzeichnerliste anzufügen und dies dann insgesamt an das Bundeskanzleramt zu übersenden. Hier ist jede Form der Aktivität offen, wie auch dieser Text verändert werden kann.

    Entscheidend ist, daß dieser Text möglichst auf allen denkbaren Weltnetzseiten auftaucht, insbesondere solchen, die sehr häufig aufgesucht werden, wie Das-gibts-doch-nicht udgl. und dann am besten mit den beiden Texten von Info 8 und 09, die hier nochmals angefügt seien. Dies deshalb, da diese Gesetze in ihren verheerenden Auswirkungen den deutschen Bürgern weitgehend unbekannt sind und ihnen so erst einmal klar wird, was das für sie bedeutet! So kann auch die Form der Eintragung in Internetlisten gewählt werden. Alles, was diese Aktion voranbringt, ist denkbar.

    Es wurde auch vorgeschlagen, diesen Text als Flugblatt drucken zu lassen und zu verteilen. Auch das ist eine ausgezeichnete Idee, die aber wohl das örtliche Engagement von Sponsoren auftreiben bedingt.



    An das Bundeskanzleramt,
    10011 Berlin,
    Platz der Republik 1
    Fax: 030-4000-2357


    Volksinitiative gegen "Europäischen Haftbefehl" und „Antidiskriminierungsgesetz“ ( als Diskriminierungsgesetz gegen Deutsche)

    Deutschland ist unsere Heimat, von unseren deutschen Vorfahren in Jahrhunderten und ungezählte Generationen in seiner Kultur und seiner Struktur aufgebaut.

    Nachdem wir bereits gegen unseren Willen mit Millionen von Ausländern überschwemmt worden sind, will man uns nun zudem noch durch zwei willkürliche Gesetze kriminalisieren, wenn wir uns gegen diese multikulturelle Einebnung als Volksbürger wehren und dagegen protestieren wollen, daß uns unsere angestammte Heimat genommen werden soll und jeder hier eindringende Ausländer - gegen den wir als zeitweisen Gast nicht das Geringste haben würden, so er sich anständig aufführt und unsere Kultur und Brauchtum achtet - uns angestammten Deutschen nicht nur völlig gleichgestellt, sondern uns gegenüber rechtlich sogar noch bevorzugt werden soll.

    Das Gesetz zum sog „Europäischen Haftbefehl“ gibt jedem EU-Land praktisch einen uneingeschränkten Zugriff auf jeden deutschen Bürger, wenn er gegen irgendwelche, ihm naturgemäß unbekannte ausländische Gesetze verstoßen haben soll; eine bloße Beschuldigung reicht aus, ihn ohne jegliche Prüfung des Sachverhaltes an einen fremden Staat auszuliefern und seine Geldmittel zu beschlagnahmen, ihn also in jeder Beziehung wehrlos zu machen. Hiermit werden elementarste, und bisher als unumstößlich geltende Rechtsgrundsätze mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt. Das ist einmalig in der gesamten deutschen Geschichte und wir hätten das bis heute für absolut undenkbar gehalten, uns nun gegen eine solche Bedrohung wehren zu müssen.

    Wir deutschen Bürger legen als gemäß 20(2) GG letztendlicher Träger der Staatsgewalt gegen diese beiden Gesetze - vom Deutschen Bundestag trotz dokumentierter grundsätzlicher Bedenken und deshalb gegen die Gewissensfreiheit seiner Abgeordneten beschlossen - nachdrücklichsten Protest ein und fordern ihre sofortige Aufhebung.


    Dieser Volksinitiative schließe ich mich hiermit an


    Datum----------------Name------------------ Anschrift


    http://www.hoffnung-deutschland.de/politik/index.php

  2. #2
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Grüß Gott Herr Arndt,

    Ihr Beitrag ist klasse. Ich selber habe mich in einem anderen Strang, zu eben diesem Thema, geäußert. Mir sind die Folgen dieser so weitreichenden Fehlentscheidung schon auch bewußt. Fraglich werden noch die Punkte sein, wie denn nun wer was nicht unterscheiden darf.

    Ich bin schockiert, daß es keinen Aufschrei gibt, v.a. unter Demokraten, weil nun unser rechtsstaatliches System gekippt wird. Die Vertragsfreiheit wird zerstört, die Beweisumkehrlast wieder eingeführt. Auf dieser baute das Rechtssystem der Nazidiktatur des 3. Reichs auf.

    Auch Ihr Hinweis auf die EU ist wichtig, insofern durch die immer größere universellere "Demokratie" für die Menschen Verantwortliche nicht mehr identifizierbar sind. Dadurch werden auch Abstrafungen von Verantwortlichen unmöglich. Verbunden mit einer solchen Rechtssprechung: Willkommen in der willkürlichen Diktatur.

    Viele Grüße
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  3. #3
    GESPERRT
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    Ok, ich hab das jetzt nicht alles gelesen...


    Aber dürfte man sich nach dem Antidiskriminierungsgesetzes zukünftig auch in Frauen WGs einklagen ???

  4. #4
    berlincruiser
    Gast

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    Zitat Zitat von Grünkreuz
    Ok, ich hab das jetzt nicht alles gelesen...

    Aber dürfte man sich nach dem Antidiskriminierungsgesetzes zukünftig auch in Frauen WGs einklagen ???
    NEIN, du kleiner geiler Bock, denn Frauen sind wie Schwule, Behinderte, Juden, Idioten, Arbeitsscheue, Ausländer usw. usf. besondere Edelmenschen, die weit über dem normalen Arbeitspöbel stehen und deshalb selbstredend nicht mit diesem auf eine Stufe zu stellen sind! Schon gar nicht dürfen diese mit jenen zusammen wohnen.
    Wo kommen wir denn dahin !?!?!?!?!?!
    Bill Gates wohnt ja auch nicht mit den Wohnungslosen von Seattle zusammen!

    Dieses tolle Gesetz ist wieder so eine irre Geistesgeburt der Grünen.
    Ich frage mich ernsthaft, wann man diese tollen Hunde endlich ................

    Denn es wird dazu führen, dass sich Arbeitgeber gar nicht mehr mit Einstellungen befassen, denn dann brauchen sie auch nichts begründen.
    Es geht so an der Realität vorbei, dass man schreien könnte.
    So ist es doch wohl mehr als verständlich, dass man männliche Jung-Türken nicht mehr in Diskos einlassen möchte, da sie die anderen Männchen bedrohen und die Weibchen belästigen und zwar massiv.
    So werden eben Privat-Clubs entstehen, die Club-Karten vergeben und nur Club-Mitglieder einlassen.
    Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch!

  5. #5
    berlincruiser
    Gast

    Standard

    Wenn die "Rechten" clever wären, würden sie eine jüdisch-orthodoxe Kanzlerkandidatin aufstellen, die behindert und lesbisch ist, noch nie gearbeitet hat und zusätzlich zum deutschen den israelischen Pass hat.
    Gegen eine solche Kandidatin könnten die anderen nichts machen. Sie müssten zu deren Wahl aufrufen !!!!!!!!

  6. #6
    Leyla
    Gast

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    Zitat Zitat von berlincruiser
    Denn es wird dazu führen, dass sich Arbeitgeber gar nicht mehr mit Einstellungen befassen, denn dann brauchen sie auch nichts begründen.
    Das müssen sie sowieso nicht - und das wäre auch nicht durchzusetzen, denn um einen halbwegs attraktiven Job bewerben sich locker mal hundert Leute.

    Das Gesetz greift doch nur, wenn der Unternehmer so blöd ist und eine diskriminierende Begründung abgibt, obwohl er gar keine Begründung abgeben müsste.

    Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Warum ist es so wichtig, dass man einem abgelehnten Bewerber auch noch "Neger / Schwuchteln / Weiber / Brillenträger / Dicke, etc. brauchen wir nicht!" reinwürgen darf?

  7. #7
    berlincruiser
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Leyla
    Das müssen sie sowieso nicht - und das wäre auch nicht durchzusetzen, denn um einen halbwegs attraktiven Job bewerben sich locker mal hundert Leute.

    Das Gesetz greift doch nur, wenn der Unternehmer so blöd ist und eine diskriminierende Begründung abgibt, obwohl er gar keine Begründung abgeben müsste.

    Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Warum ist es so wichtig, dass man einem abgelehnten Bewerber auch noch "Neger / Schwuchteln / Weiber / Brillenträger / Dicke, etc. brauchen wir nicht!" reinwürgen darf?
    Denkste, Puppe!
    Wenn der Türke nicht eingestellt wird, kann er klagen und sagen:
    Der Unternehmer hat mich nur nicht genommen, da ich Türke bin.
    Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass das nicht der Fall war und irgendein anderer eben einfach bessere Zeugnisse hatte.
    Auf jeden Fall hat er damit Arbeit und Ärger und Anwaltskosten etc.pp.

    Zu schade, dass ich mich nirgendwo bewerben werde.
    Ich würde zu gerne das dumme Gesicht einer linken Staatsanwältin sehen, wenn ich eine linke Firma verklage, weil die mich nur nicht genommen haben, weil ich eine rechte politische Einstellung habe.
    DAS wäre ein Spaß! Und dann ein Vergleich, wo ich mich mit 10.000€ abfinden lasse.

    Aber das sollten sich alle Rechten mal merken und dann sich in linken Firmen und Projekten bewerben, z. B. penetrant auf Schwuchtel machen und die dann verklagen, wenn sie nicht genommen werden.
    SO kann man die linke Ökonomie in Stücke hacken!!!!!!!!

  8. #8
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard

    Zitat Zitat von Leyla
    wenn der Unternehmer so blöd ist und eine diskriminierende Begründung abgibt, obwohl er gar keine Begründung abgeben müsste.

    Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Warum ist es so wichtig, dass man einem abgelehnten Bewerber auch noch "Neger / Schwuchteln / Weiber / Brillenträger / Dicke, etc. brauchen wir nicht!" reinwürgen darf?
    Sie irren hier, insofern solche herabwürdigende Bezeichnungen, bereits vor dem Antidiskriminierungsgesetz durch das Gg verboten sind.

    Eine Beweisumkehrlast wäre ja hier auch nicht erforderlich, da der Tatbestand in diesem Fall schon offensichtlich ist. Jetzt sieht es so aus: Jeder der einer automatisch diskriminierten (unterschiedenen!) Minderheit zugehört, kann nun bzgl. einer vertragsrechtlichen Situation, den Vertragspartner anzeigen, auf Schadensersatz verklagen. Seine Unschuld muß nun der einfach so Beschuldigte beweisen und nicht mehr der Kläger dessen Schuld. Abzuwarten bleibt jetzt noch, was denn genau die Kriterien sein sollen, die einem das Privileg des Unterschiedenen verleihen sollen.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  9. #9
    Leyla
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von berlincruiser
    Wenn der Türke nicht eingestellt wird, kann er klagen und sagener Unternehmer hat mich nur nicht genommen, da ich Türke bin.
    Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass das nicht der Fall war und irgendein anderer eben einfach bessere Zeugnisse hatte.
    Dass es so läuft, kann ich mir schlichtweg nicht vorstellen. Da wäre ja eine ganze Branche am Boden zerstört: nämlich die der "Coaches" und Bewerbungstrainer. Wenn es nur auf die Zeugnisse ankommt, dann braucht es ja gar keine Vorstellungsgespräche mit allen möglichen Psycho-Spielchen.

    Ein Arbeitgeber kann sich immer auch darauf berufen, dass der zukünftige Mitarbeiter soziale Kompetenz benötigt und ins Team passen muss. Und das hat meiner Meinung nach auch seine Richtigkeit.

    Im Einzelfall mag es Diskriminierung ermöglichen - aber es kann auch dazu dienen, Vorurteile auszuräumen. Wenn jemand z.B. eine Lücke im Lebenslauf hat (wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit) kann er im persönlichen Gespräch glaubhaft vermitteln, dass nichts Schlimmes dahinter steckt (wie Drogenabhängigheit oder Knast).

  10. #10
    berlincruiser
    Gast

    Standard

    Es sollen auch schon Hufschmiede und Bortenmacher verschwunden sein.
    Was hindert das die rot-grünen Bastarde an ihren ideologischen Luftschlössern zu bauen?
    Der Gesetzestenor ist so.
    Ich habe ja auch schon oft gehört, dass Ausländer- speziell Türken-auf der Diskriminierungsnummer ins Ziel reiten. Ob das nun in der Schule, bei Gericht oder beim Amt ist. Sie drohen dem jeweiligen Mitarbeiter mit der Anzeige wegen "Ausländerfeindlichkeit" und schon spuren die in der Regel. Das wird nun auch auf den Bereich der Privatwirtschaft ausgedehnt.
    Psssst.
    Ich werde mir in meinen Firmeneingang ein Wechselschild hängen bei Bewerbungen:
    Vorne steht: Kanacken sind hier unerwünscht!
    Und auf der anderen Seite:
    Wir alle lieben Ausländer sehr!
    Das eine wird aufgedeckt, wenn so ein schmieriger vor Haargel strotzender Gangster aus Anatolien auftaucht und das andere, wenn sich die Blondine aus Polen bewerben kommt.
    Habe ich jetzt alles richtig verstanden ???

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