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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

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  1. #1
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wer daraus schliesst, es gäbe derzeit keinen Mietvertrag, sollte Abstand nehmen von juristendeutschen Texten, finde ich.

    Das Grundgesetz hat durchaus Verfassungsrang, es ist nur nicht hinreichend demokratisch legitimiert. Nach Wegfall der äusseren Zwänge, die Teile der Grundrechtspostulate 1949 legitimiert haben (Bannung von direktdemokratischen Elementen entgegen dem Wortlaut des Artikel 20), wurde eben keine neue verfassungsgebende Versammlung anberaumt, in der zumindest die heutige politische Klasse mit 2 / 3 - Mehrheit die Festschreibung der vorläufigen Entscheidungen von 1990 vor ihren Wählern hätte vertreten müssen.

    So kann die CDU / CSU ganz alleine mit etwas über einem Drittel der Mandate verhindern, dass die direkte Demokratie eingeführt wird. Die konservativen Wähler können das gut ab, den Wählern der anderen Parteien haben sie 2002 vorgegaukelt, dass die direkte Demokratie nur an der Union scheitert:

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  2. #2
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    Daumen hoch! AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wer daraus schliesst, es gäbe derzeit keinen Mietvertrag, sollte Abstand nehmen von juristendeutschen Texten, finde ich.
    :]

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  3. #3
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Deine Gleichung ist falsch:

    Mietvertrag = Mietvertrag

    Verfassung # Grund-Gesetz
    Das Grundgesetz ist schon eine vollwertige Verfassung, die Deutschen haben nur auf Grund des Art. 146 GG in Verbindung mit der Urform der Präambel einen glasklaren Anspruch auf mehr Volkssouveränität, als ihnen derzeit von den Berufspolitikern gewährt wird, das ist allerdings ein Anspruch, den der Souverän geltend machen muss.

    Das ist alles.

    Wer seine Rechte nicht einfordert, dem werden sie vorenthalten, ob individueller oder kollektiver (Volkssouverän) Feigling, Feigheit kostet immer den selben Preis - den Verlust von Freiheit.
    Geändert von GG146 (27.03.2009 um 21:37 Uhr)

  4. #4
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Das Grundgesetz hat durchaus Verfassungsrang, es ist nur nicht hinreichend demokratisch legitimiert.
    Hängt davon ab, was man unter "demokratische Legitimation" versteht.
    Dies ist ja mitnichten ein in z.B. der Politikwissenschaft einstimmig bestimmter Begriff!
    Die legitimatorischer Wirkung schlichter alltäglicher Akzeptanz sollte man da nicht unterschätzen!
    Geändert von -jmw- (10.03.2009 um 20:12 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)

  5. #5
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Hängt davon ab, was man unter "demokratische Legitimation" versteht.
    Dies ist ja mitnichten ein in z.B. der Politikwissenschaft einstimmig bestimmter Begriff!
    In den Rechtswissenschaften haben die wichtigsten Begriffe aber eindeutig bestimmbar zu sein, sonst haben wir ein ganz fundamentales Problem. Der Wortlaut von Artikel 20 Abs. 2 (ewiges Grundrecht nach Art. 79 Abs. 3):

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Wahlen und Abstimmungen also...

    1949 hat wegen der existenzbedrohenden aussenpolitischen Lage und der eingeschränkten Souveränität des Landes eine 2 / 3 - Mehrheit auf der verfassungsgebenden Versammlung entschieden, auf Volksabstimmungen ganz zu verzichten - Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.

    Wegen des Verzichts auf eine neue verfassungsgebende Versammlung trotz des Wortlauts von Art. 146 GG i. V. m. der alten Präambel kann nun die CDU / CSU mit einem Drittel der Stimmen als Blockademinderheit diese Grundentscheidung treffen? Da stimmt etwas hinten und vorne nicht, dafür muss ich nicht Politikwissenschaften studieren, um dann den Begriff "Demokratie" bis zur Unkenntlichkeit zerfabulieren zu können.

  6. #6
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die legitimatorischer Wirkung schlichter alltäglicher Akzeptanz sollte man da nicht unterschätzen!
    Das ist allerdings nicht von der Hand zu weisen. Man kann den Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechtsanspruches des deutschen Volkssouveräns auf eine neue verfassungsgebende Versammlung durchaus als Legitimationsgrundlage der heutigen Verfassung mit dem Namen "Grundgesetz" ansehen, auch wenn die Namenswahl einst die Vorläufigkeit unterstreichen sollte. Die regelmäßige Wiederwahl der politischen Vertreter der heutigen staatsrechtlichen Situation ist quasi eine Art Verfassungsreferendum durch Unterlassen zu Gunsten der Beibehaltung des Grundgesetzes und eine Verzichtserklärung hinsichtlich direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene.

    Seltsamerweise bekunden in allen Umfragen zum Thema "direkte Demokratie" ca. 80 % der Deutschen, dass sie das gut fänden.

    Wer seine Rechte nicht geltend macht, dem werden sie eben vorenthalten. Das ist immer so und gilt auch für Volkssouveräne.

    Allerdings unterliegt der Anspruch auf eine neue Verfassung keiner Verjährung, die Deutschen können der neuen Feudalherrenschicht aus Spitzenparteibuchkarrieristen und Wirtschaftsführern jederzeit die gelbe oder rote Karte zeigen. Bei jeder Wahl.

  7. #7
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    Der Begriff "Demokratie" ist "zerfabuliert" - immer schon gewesen.
    Ob irgendetwas vorne oder hinten oder um Ulm herum stimmt oder nicht, ist so einfach entsprechend nicht zu sagen.


    Nachtrag zu #41: Das ist richtig, man könnte, wenn man wollte!
    Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)

  8. #8
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Der Begriff "Demokratie" ist "zerfabuliert" - immer schon gewesen.
    Ob irgendetwas vorne oder hinten oder um Ulm herum stimmt oder nicht, ist so einfach entsprechend nicht zu sagen.


    Nachtrag zu #41: Das ist richtig, man könnte, wenn man wollte!
    Ich finde es schon recht einfach rauszukriegen, dass hier etwas nicht stimmt. Verfassungsänderungen bedürfen einer 2 / 3 - Mehrheit von Bundestag und Bundesrat. Auf einer ordentlichen verfassungsgebenden Versammlung wäre eine entsprechende Mehrheit der Berufspolitiker oder gar die Zustimmung des Volkes unmittelbar notwendig. Verfassungsreformen ohne Referendum (Volksabstimmung) sind heute international unüblich, kürzlich erst zweimal in Lateinamerika erfolgt.

    Fakt ist aber, dass

    1. Der Bann direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene durch die aussenpolitischen Zwänge des Jahres 1949 legitimiert wurde

    und

    2. seit 1990 etwas über 1 / 3 der Politiker (Union) allein vor der eigenen Wählerklientel "verantwortet", dass es keine direkte Demokratie auf Bundesebene gibt.

    Wir haben also immer noch deshalb keine direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene, weil 1949 das halbe Land vom Feind besetzt und die andere Hälfte von Freunden existenziell abhängig war, mithin keine Souveränität nach aussen gegeben und Ruhe erste Bürgerpflicht war.

    Das ist ziemlich offenkundig in Unordnung, wenn man diese Schieflage relativieren will, muss man sich nicht wundern, wenn die Kräfte ausserhalb des verfassungsdemokratischen Spektrums mit noch ganz anderen Kalibern von Relativierung bei immer mehr Menschen Gehör finden.

    Wir hatten jetzt 60 Jahre Schönwetterdemokratie, jedenfalls für mindestens 2 / 3 der Bevölkerung. Wenn sich das aus Gründen der allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklung und der hiesigen Demographie ändert, wären die Demokraten gut beraten, vermeidbaren Schmutz von ihrer Weste fernzuhalten. Die Abwehr der Nichtdemokraten wird auch so schon schwierig genug werden.
    Geändert von GG146 (10.03.2009 um 21:15 Uhr)

  9. #9
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    Ein Mietvertrag ist auch ein Mietvertrag, wenn er in Gebärdensprache geschlossen und dabei "Marmelade" genannt wird.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ein Mietvertrag ist auch ein Mietvertrag, wenn er in Gebärdensprache geschlossen und dabei "Marmelade" genannt wird.
    Da Du gerade hier dialektisch vorbeigetaumelt kommst, eine gute Nachricht:

    Die Partei der Vernunft kommt nach einem 3/4 Jahr schleppendem Anlauf doch noch in die Gänge, auf dem neuen [Links nur für registrierte Nutzer] trudeln immer mehr Leute ein, der Gründungsparteitag ist auch schon in trockenen Tüchern. Es wird also eine echte libertäre Partei deutscher Ausprägung geben.

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