Das Grundgesetz hat durchaus Verfassungsrang, es ist nur nicht hinreichend demokratisch legitimiert. Nach Wegfall der äusseren Zwänge, die Teile der Grundrechtspostulate 1949 legitimiert haben (Bannung von direktdemokratischen Elementen entgegen dem Wortlaut des Artikel 20), wurde eben keine neue verfassungsgebende Versammlung anberaumt, in der zumindest die heutige politische Klasse mit 2 / 3 - Mehrheit die Festschreibung der vorläufigen Entscheidungen von 1990 vor ihren Wählern hätte vertreten müssen.
So kann die CDU / CSU ganz alleine mit etwas über einem Drittel der Mandate verhindern, dass die direkte Demokratie eingeführt wird. Die konservativen Wähler können das gut ab, den Wählern der anderen Parteien haben sie 2002 vorgegaukelt, dass die direkte Demokratie nur an der Union scheitert:
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