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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

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  1. #1
    Mitglied
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Ah, dir mangelt es an Textverständnis; "das gesamte deutsche Volk" inkludiert weder Schluchtenscheißer noch irgendwelche Tirolos.
    Geht schon, Liberalo. Da allgemein bekannt ist da ich kein "Großdeutscher" bin wühlst du, wie immer, im Nichts.
    Geändert von eintiroler (11.03.2009 um 18:28 Uhr)

  2. #2
    meh
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Jetzt geht dieser Blödsinn wieder los.

    Wie oft muss man sowas eigentlich durchkauen, bis auch dem letzten im Schädel ist, dass dieser Artikel völlig irrelevant ist?

  3. #3
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von Leo Navis Beitrag anzeigen
    Jetzt geht dieser Blödsinn wieder los.

    Wie oft muss man sowas eigentlich durchkauen, bis auch dem letzten im Schädel ist, dass dieser Artikel völlig irrelevant ist?
    dieser Artikel ist also völlig irrelevant! Wie viel Artikel sind es dann noch, die völlig irrelevant sind?
    Ist es das Grundgesetz dann nicht in seiner Gesamtheit?

  4. #4
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von Leo Navis Beitrag anzeigen
    Jetzt geht dieser Blödsinn wieder los.

    Wie oft muss man sowas eigentlich durchkauen, bis auch dem letzten im Schädel ist, dass dieser Artikel völlig irrelevant ist?
    Oft ist nicht die Quantität, sondern die Qualität einer Erklärung für ihre Überzeugungskraft maßgebend.
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

  5. #5
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    hier nochmal eine umfangreichere Liste der Änderungen des GG:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    hier die markierten Änderungen in der großen Initiative 2006:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von bernhard44 (10.03.2009 um 15:19 Uhr)

  6. #6
    meh
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von Manfred_g Beitrag anzeigen
    Oft ist nicht die Quantität, sondern die Qualität einer Erklärung für ihre Überzeugungskraft maßgebend.
    Rheinlaender hatte sich, so weit ich mich erinnere, dazu mal ausführlich ausgelassen.

    Du kannst Dir denken in welcher Qualität.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Ich denke, daß eine vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung erlassene Verfassung nicht gewünscht ist und auch nicht umsetztbar wäre, zum jetzigen Zeitpunkt.
    Der Knackpunkt ist doch hier die " Freiheit ".
    Das müßte nämlich vorraussetzen, daß wir den Waffenstillstand aufheben und einen Friedensvertrag mit allen daran Beteiligten abschließen.
    Die Konsequenzen die dieser wiederum hätte mag ich mir nicht mal ansatzweise ausmalen, denn so weit mir bekannt ist, haben lediglich die USA auf evtl. Reparationszahlungen verzichtet.
    Und genau das ist es, was auch unsere Regierungen daran hindert und deswegen vermute ich mal sind Merkel &Co. auch so bemüht, daß die europäische Verfassung endgültig ratifiziert wird, quasi durch die Hintertür Tatsachen zu schaffen die uns von den Reparationszahlungen befreien.
    Zumindest die Italiener und die Polen würden diese fordern, bei den Franzosen wäre ich mir auch nicht sicher, daß diese verzichten würden.
    Und was dann da an Summen zusammen kommt ist unvorstellbar, da glaube ich, daß wir so schlecht nicht in der jetzigen Situation leben, wie sie gerade ist.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Rowlf
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Die Allierten wollten übrigens, dass die Deutschen nach dem Krieg über ihre Verfassung abstimmen. Die Ministerpräsideten haben sich geweigert.
    ...Hast du Ideen, oder haben Ideen dich?...

    Linksfraktion und Feminist


  9. #9
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    also, das GG gilt seit beitritt der DDR zum geltungsbereich des GG für das gesamt deustche volk, da dmait einheit udn frieheit hergestellt wurden.

    das GG hört auf zu gelten, wenn es eine freie abstimmung über eine neue verfassung gegeben hat, diese angenommen wurde und in kraft tritt.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146

    Wie oft eigentlich noch? 146 GG ist obsolet. Eine Bestimmung, die sich selbst überholt hat, insbesondere, da eine neue Verfassung sich nur per revolutionärem Akt aus den Wertentscheidungen des GG "befreien" könnte.

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