Zur Sachlage:
1. Ein Abgeordneter kann fordern was er will, über einen Haftbefehl entscheidet ein Gericht.
2. In Fällen des § 130 Absätze 3 und 4 wird auch ohne Anzeige von Amts wegen ermittelt. Der § 130 StGB gehört zu den Paragraphen des deutschen Strafrechts, die Außenwirkung haben, was vereinfacht bedeutet, das die Straftat auch verfolgt wird, wenn sie außerhalb Deutschlands begangen wurde.
3. Gegen Bischof Williamson wird von der Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt.