Umfrageergebnis anzeigen: Ab welchem Streitwert muss man vor Gericht ziehen?

Teilnehmer
31. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Wenn man den Beklagten Geld abpressen kann (Abmahnungen, haltlose Schadensersatzklagen)

    3 9,68%
  • es geht auch völlig grundlos, weil es bei Gericht so lustig ist

    15 48,39%
  • ab 1 Euro, z. B. wegen im Einkaufswagen verlorener Münze

    1 3,23%
  • ab 1,30 Euro, wie es Kaisers getan hat

    0 0%
  • ab 5 Euro (nur wegen Scheinen, nicht bei Münzen)

    0 0%
  • ab 10 Euro

    1 3,23%
  • bei einem höheren Betrag

    11 35,48%
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Thema: "Wegen 1,30 Euro durch alle Instanzen" - sollen die einfachen Menschen "blank ziehen"

  1. #31
    Pragmatiker Benutzerbild von Scrooge
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.

    Angenommen, du beschäftigst eine Putzfrau (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "Raumkosmetikerin" nennt). Nun verschwinden immer wieder Gegenstände aus deiner Wohnung. Kleinigkeiten, nichts großes. Du hast die Putze im Verdacht, kannst aber nichts beweisen. Du müßtest schon deine eigene Wohnung videoüberwachen, und wer will das schon? Nun dürftest du nach deiner Logik die Putze nicht entlassen, weil ihr ja nichts bewiesen werden kann. Dein Vertrauen zu ihr ist aber dennoch dahin. Nun darfst du sie aber aufgrund der Verdachtskündigung tatsächlich entlassen.
    Der Vergleich ist sinnlos, da für Dich als Privatperson nicht die gleichen Regeln gelten wie für ein größeres Unternehmen. Wenn Du eine Putzfrau beschäftigst, gilt bspw. das Kündigungsschutzgesetz nicht, weshalb der Vergleich gewaltig hinkt.
    Auf die Vernunft... ProRatio-Initiative

  2. #32
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Ich glaube Dir alles, nur daß Du ein Lieber Gott bist, glaube ich Dir nicht.

    Einen biblischen Gott würde ich Dir eher abnehmen:
    Bist du ruhig!
    Dies braucht doch nicht jeder zu wissen!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #33
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ?
    .....
    Schwierige Knobelaufgabe, die du da stellst...

    Mhh...

    Ich tippe: 3,30!



    @topic:
    Den Wert eines Diebstahls fände ich als Arbeitgeber zunächst mal völlig zweitrangig, da die Grenzüberschreitung, überhaupt was zu stehlen jedwede Vertrauensbasis pulverisiert!
    Die Frage, ob ein Verdacht ausreichen sollte, oder nicht, ist natürlich eine andere - ich mag mich da noch nicht festlegen...

  4. #34
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ? .....
    ....75 Cents!
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Scrooge Beitrag anzeigen
    Der Vergleich ist sinnlos, da für Dich als Privatperson nicht die gleichen Regeln gelten wie für ein größeres Unternehmen. Wenn Du eine Putzfrau beschäftigst, gilt bspw. das Kündigungsschutzgesetz nicht, weshalb der Vergleich gewaltig hinkt.
    Das ist so nicht ganz korrekt.
    Von einem " offiziellen " Arbeitsverhältnis ausgehend, gelten auch da die gesetzl. arbeitsrechtl. Bestimmungen und die Kündigungsfristen sind in einem Arbeitsvertrag geregelt.
    Das hat ersteinmal mit dem Kündigungsschutzgesetz nichts zu tun, denn dieses regelt lediglich ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann oder nicht.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  6. #36
    Pragmatiker Benutzerbild von Scrooge
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz korrekt.
    Von einem " offiziellen " Arbeitsverhältnis ausgehend, gelten auch da die gesetzl. arbeitsrechtl. Bestimmungen und die Kündigungsfristen sind in einem Arbeitsvertrag geregelt.
    Das hat ersteinmal mit dem Kündigungsschutzgesetz nichts zu tun, denn dieses regelt lediglich ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann oder nicht.
    Dass keine Kündigunsschutzklage erhoben werden kann, ist aber einer der großen Unterschiede zum Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen.

    Dass in einem Arbeitsvertrag Kündigungsfristen geregelt werden können, ist zwar richtig, aber Du musst in Deinem Haus niemanden dulden, den Du dort nicht haben willst.

    Es gilt für die Arbeitnehmerin eines Privatmannes nicht der gleiche Schutz vor Kündigung wie bei einem größeren Unternehmen.
    Eine unangenehme Putzfrau loszuwerden, ist kein Problem.
    Geändert von Scrooge (13.02.2009 um 11:57 Uhr)
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  7. #37
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Scrooge Beitrag anzeigen
    Wirf mal einen Blick in den § 23 des KSchG...

    Es gilt für die Arbeitnehmerin eines Privatmannes nicht der gleiche Schutz vor Kündigung wie bei einem größeren Unternehmen.
    Eine unangenehme Putzfrau loszuwerden, ist kein Problem.
    Das habe ich damit auch nicht gemeint.
    Hast Du aber im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von z.B. 2 Wochen vereinbart, haben sich auch beide Parteien daran zu halten.
    Das ändert nichts daran, das die Putzfrau lediglich nicht auf Weiterbeschäftigung bzw. gegen diese Kündigung klagen kann.
    Im übrigen, das schnelle Loswerden gilt in Deinem Beispiel für die Putzfrau genauso, die einfach so, Knall auf Fall, einfach mal den Job aufgibt und den Privathaushalt im Regen stehen läßt.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  8. #38
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.
    Hier hatt man die bis dato unbewiesene Verdächtigungen dazu genutzt um eine mi8ssliebige Arbeitnehmerin zu feuern.

  9. #39
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Hier hatt man die bis dato unbewiesene Verdächtigungen dazu genutzt um eine mi8ssliebige Arbeitnehmerin zu feuern.
    Ich sagte ja schon: Hier hat Missbrauch stattgefunden und das gehört natürlich korrigiert.

  10. #40
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Ich sagte ja schon: Hier hat Missbrauch stattgefunden und das gehört natürlich korrigiert.
    Wie willst du denn dies korrigieren?
    Wenn ich einen AN nicht mehr haben will, ist der Zug für den abgefahren!
    Ganz einfach!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

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