Was wird sie jetzt, ein Jahr danach, sagen? Wird sie fernab eines Wahlkampfes den Schmutzkübel über den Propheten Mohammed erneut leeren - oder wird sie eine differenziertere Sicht der historischen Dinge darlegen? Die damalige Grazer FP-Spitzenkandidatin Susanne Winter, 52, soll unter anderem gesagt haben, "wir sollten im Stadtpark ein Tierbordell errichten, damit die muslimischen Männer dorthin gehen können und sich nicht an den Mädchen im Stadtpark vergreifen..."
Herabwürdigung religiöser Lehren. Staatsanwalt Wolfgang Redtenbacher hat diese Äußerung eben so angeklagt wie Winters Bemerkungen über den Propheten Mohammed: "Den Koran hat er im Rahmen von epileptischen Anfällen geschrieben...als 50-Jähriger hat er ein sechsjähriges Mädchen geheiratet, im heutigen System ist dieser Mohammed ein Kinderschänder..." In diesen Aussagen sieht die Anklagebehörde einerseits das Vergehen der "Herabwürdigung religiöser Lehren" erfüllt und andererseits das Vergehen der "Verhetzung". Die Höchststrafe für dieses Delikt liegt bei zwei Jahren Haft.
"Nicht schuldig". "Meine Mandantin wird sich in keinem Punkt der Anklage schuldig bekennen", betont der Grazer Rechtsanwalt Bernhard Lehofer. Details will er jetzt noch nicht vorwegnehmen, Susanne Winter wird ihre Aussagen vor Gericht machen. Richter Christoph Lichtenberg wird den Prozess leiten, voraussichtlich wird noch am Donnerstag das Urteil (erster Instanz) gesprochen werden. Der Prozess wurde erst möglich, nachdem nach längerem justizinternem Hickhack der Nationalrat die Abgeordnete im Dezember des Vorjahres ausgeliefert hatte.
Sohn bereits verurteilt. Die Justiz musste sich schon einmal mit dem "Fall Winter" beschäftigen: Michael Winter, Sohn der jetzt angeklagten Nationalrätin, hatte in einer Zeitschrift den Muslimen eine Tendenz zur Sodomie unterstellt und als Sofortmaßnahme gegen Vergewaltigungen empfohlen, eine Schafherde im Stadtpark grasen zu lassen. Das Urteil - drei Monate bedingt - ist rechtskräftig, außerdem legte der Jung-FPÖler seine Funktion als Obmann nieder