Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Bundesländer künftig Studiengebühren erheben.
Das bislang geltende Verbot von Studiengebühren sei nichtig, weil dem Bund das Gesetzgebungsrecht in dieser Sache fehle, entschieden die Karlsruher Richter in ihrem am Mittwoch verkündeten Urteil.
Der Zweite Senat gab damit den konservativ regierten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg recht. Sie hatten gegen das vom Bund erlassene Verbot geklagt, weil sie sich in ihren Rechten beschnitten sahen. Studiengebühren seien Ländersache, argumentierten sie. Mehrere Länder hatten bereits angekündigt, Studiengebühren für Erststudierende einführen zu wollen. Studiengebühren für Langzeit- oder Zweitstudierende gibt es bereits. (Az.: 2 BvF 1/03) focus.de
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Erstmals darf auch bei Erststudierenden Studiengebühren erhoben werden.
Die Zementierung der Mehrklassengesellschaft wird dadurch entgültig festgeschrieben. Wer kein Geld hat bleibt auf der Strecke. Schon jetzt zeigt die Statistik, dass der Anteil an Studierenden aus reichen Famielien unverhältnismässig hoch ist.
Bist du arm, bleibst du Arbeiter. Bist du reich, kannst du studieren und gehörst zur Akademikerkaste. Jetzt gesetzlich festgeschrieben.
:gesetz: