Zitat von
Alfred
Aus dem Artikel :
Welche Auswirkungen hätte dieses Urteil darüber hinaus, wenn man seine Gründe konsequent zu Ende denkt?
Es bedeutet, daß kein sog. “Rechtsradikaler” mehr Umgang mit seinem leiblichen Kind haben dürfte. Beschränkt sich die genannte Gesinnung auf einen Elternteil, müßte dieser zwangsweise aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt werden. Wollen sich die Elternteile nicht auseinanderdividieren lassen oder bekennen sich beide zur gleichen “falschen” Weltanschauung, müßte das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt werden. Anschließend könnte man für das Kind einen (behördlichen) Zwangsvormund bestellen, es zwangweise zur Adoption freigeben und/oder es zumindest so lange in die Obhut einer Pflegefamilie/ eines Kinderheimes übergeben, bis seine Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt könnte man sicherheitshalber auf den 18. Geburtstag festlegen.