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Thema: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

  1. #1
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    Standard Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Na, da werden die Forenlinken sich ja freuen. Den rechten kann man nun jederzeit die Kinder wegnehmen. Das System entlarvt sich immer mehr.

    Hier zum Urteil : [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die rechtsradikale Szene, der der Antragsgegner nach wie vor angehört, hat ein antidemokratisches Gepräge, in dem Gedanken, Gefühle und Handlungen von oben gesteuert werden, Infragestellung verurteilt und Einsichten verhindert werden; einseitige Beeinflussungen in autoritärer Form ohne Kritik und Diskussion führen daher nicht dazu, dass Kinder zu mündigen Bürgern heranwachsen.
    Das Persönlichkeitsrecht aller drei Kinder und ihre Menschenwürde erfordern es aber, sie von diesen politischen Indoktrinationen fern zu halten und zu schützen. Das Wohl der Kinder geht daher in der Gesamtabwägung dem Recht des Vaters auf Umgang vor. (…)”


    Na, dann meine Lieben Gutmenschen erklärt mir mal warum sowas in Ordnung ist.

  2. #2
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Zitat Zitat von Sauerländer Beitrag anzeigen
    Sagen wir es einmal so: Gerade in Ostdeutschland ist doch noch immer einiges über an...Material, dass man in der Anbmarschzeit den Russen abtauschen konnte.
    Und auch ein Richtergeist braucht einen Träger.
    Ich versteh kein Wort. :=

  3. #3
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Zitat Zitat von Sauerländer Beitrag anzeigen
    Sagen wir es einmal so: Gerade in Ostdeutschland ist doch noch immer einiges über an...Material, dass man in der Anbmarschzeit den Russen abtauschen konnte.
    Und auch ein Richtergeist braucht einen Träger.
    Das mag sein. Wenn die Richterin so eine Menschenhassende Gutmenschin wie ihr Kölner Kollege Riehe ist.

  4. #4
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ich versteh kein Wort. :=
    Vielleicht besser.:rolleyes:
    Mitglied der nationalbolschewistischen Front
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  5. #5
    Querfront Benutzerbild von giggi
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Nun,sollte der Hintergrund vor dem man ihm das Kind genommen hat zutreffen, ist es verständlich und konsequent. Darüber aber kann man sich als Außenstehender keine Meinung bilden, wenngleich Zweifel am deutschen "Richtertum" angebracht sind.
    Geändert von giggi (03.12.2008 um 14:47 Uhr)
    “Ein Staat, d.h. die politische Einheit eines Volkes
    ist einer Rechtfertigung, Rechtmäßigkeit, Legitimität usw. so wenig fähig, wie in der Sphäre des Privatrechts der einzelne lebende Mensch seine Existenz normativ begründen müsste oder könnte“
    -Carl Schmitt-

  6. #6
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Aus dem Artikel :

    Welche Auswirkungen hätte dieses Urteil darüber hinaus, wenn man seine Gründe konsequent zu Ende denkt?

    Es bedeutet, daß kein sog. “Rechtsradikaler” mehr Umgang mit seinem leiblichen Kind haben dürfte. Beschränkt sich die genannte Gesinnung auf einen Elternteil, müßte dieser zwangsweise aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt werden. Wollen sich die Elternteile nicht auseinanderdividieren lassen oder bekennen sich beide zur gleichen “falschen” Weltanschauung, müßte das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt werden. Anschließend könnte man für das Kind einen (behördlichen) Zwangsvormund bestellen, es zwangweise zur Adoption freigeben und/oder es zumindest so lange in die Obhut einer Pflegefamilie/ eines Kinderheimes übergeben, bis seine Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt könnte man sicherheitshalber auf den 18. Geburtstag festlegen.

  7. #7
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Zitat Zitat von giggi Beitrag anzeigen
    Nun,sollte der Hintergrund vor dem man ihm das Kind genommen hat zutreffen, ist es verständlich und konsequent. Darüber aber kann man sich als Außenstehender keine Meinung bilden.
    Welchen Hintergrund meinst du? Natürlich muss man sich über solche Urteile eine Meinung bilden. Bedenke wer heutzutage schon alles ein Rechtsradikaler ist laut den Medien und den Berliner Arschlöchern.
    Geändert von Alfred (03.12.2008 um 14:50 Uhr)

  8. #8
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Tja, so ist das in einer "Demokratie", Vater Staat sagt, wie die Eltern ihre Kinder zu erziehen haben.

  9. #9
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Aus dem Artikel :

    Welche Auswirkungen hätte dieses Urteil darüber hinaus, wenn man seine Gründe konsequent zu Ende denkt?

    Es bedeutet, daß kein sog. “Rechtsradikaler” mehr Umgang mit seinem leiblichen Kind haben dürfte. Beschränkt sich die genannte Gesinnung auf einen Elternteil, müßte dieser zwangsweise aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt werden. Wollen sich die Elternteile nicht auseinanderdividieren lassen oder bekennen sich beide zur gleichen “falschen” Weltanschauung, müßte das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt werden. Anschließend könnte man für das Kind einen (behördlichen) Zwangsvormund bestellen, es zwangweise zur Adoption freigeben und/oder es zumindest so lange in die Obhut einer Pflegefamilie/ eines Kinderheimes übergeben, bis seine Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt könnte man sicherheitshalber auf den 18. Geburtstag festlegen.
    An welche Art von System erinnert uns nun die Verfahrensweise, politisch unliebsamen Gestalten ihre Kinder zu entziehen, um aus ihnen treue Bürger zu machen?
    :rolleyes:
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  10. #10
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    Standard AW: Rechte dürfen keinen Umgang mit ihren Kindern haben. Skandal-Urteil aus Dresden.

    Schwieriger Fall. Ich denke mal, begleiteter Umgang hätte schon drin sein müssen.

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