User in diesem Thread gebannt : Reichs_Adler |
Man haette ihm ja auch ins Bein schiessen koennen ... Muss ja nicht gleich ein Todesschuss sein.
Im Eifer des Gefechts kann man ja auch nicht erkennen ob der Typ ne Wasserpistole oder ne echte Waffe in der Hand hat.
oder nur geistig gestoert ist ...
Du scheinst der Typ " Reichsbedenkenträger ", der vor lauter juristischer Haarspalterei den Sinn für die Praxis verloren hat. Man findet das häufig bei Leuten, die die Welt von ihrem Schreibtisch aus beurteilen.
Wenn man einen Räuber verfolgt, dann ausser Atem ist, die Beleuchtung eher zwilichtig und eine schnelle Reaktion überlebenswichtig ist, kann ein versuchter Beinschuss den eigenen Tod bedeuten. Schon mal versucht, unter solchen Vorassetzungen Beine zu treffen ? Ohnehin hindert man den Flüchtenden dadurch nicht, von seiner eigenen Waffe Gebrauch zu machen.
Wäre der Mann mit erhobenen Händen stehen geblieben, er würde noch leben. Er hat die Risikotaste gedrückt und verloren.
"Jeder Muslim der daran glaubt dass die Erde rotiert, verliert sein Recht auf Leben und Besitz und soll getötet werden!"
Bis heute gültige Fatwa eines der höchsten Korangelehrten: Abd al Aziz ibn Baz!
Könnte es sein, dass du zuviele Djangofilme gesehen hast ?
Der normale Streifenpolizist ist an der Waffe ausgebildet, um sie gefahrlos zu handhaben und ein Ziel zu treffen. Er ist nicht als Scharfschütze ausgebildet. Dies würde ein Training erfordern, wie es nur die Spezialeinheiten haben.
Alles andere wäre auch unsinnig. Die meisten Polizisten wenden die Waffe in ihrer gesamten Dienstzeit nicht an, wenn sie nicht gerade in Berlin stationiert sind.
Realitätsfern!
1. Wenn jemand eine Waffe auf mich richtet, gehe ich davon aus, daß diese echt ist und er mich damit erschießen will. Also erschieße ich eher ihn, als er mich.
Stellt sich die Waffe als nicht echt heraus, ist der Schußwaffengebrauch rechtlich auch in Ordnung, nämlich sog. Putativnotwehr ( irrtümlich angenommene Notwehr ).
2. Ein Schuß ins Bein eines sich bewegenden Menschen bei Dunkelheit kann vielleicht auf maximal fünf Meter platziert werden.
Zieht mein gegenüber eine Waffe, nehme ich die größte Trefferfläche, nämlich den Rumpf um einen Wirkungstreffer zu erzielen.
Geändert von GmbH (09.08.2007 um 17:03 Uhr)
Im Eifer des Gefechts hätte man aber auch den Kopf treffen können, auch wenn man aufs Knie zielt, deshalb heisst es ja bei den Navy Seals: "2 in the chest, 1 in the head."
Wer eine Straftat begeht und vor Polizisten auf der Flucht ist und eine Waffe auf die Polizisten richtet, auch wenn es nur eine Zahnbürste oder auch nur eine Peng-Peng-Hand ist, der hat einen ultimativen Fehler begangen und ist definitiv kein Mordopfer.
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