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Thema: Was haltet ihr eigentlich von der Abtreibung?

  1. #31

    Standard

    Original von subba
    Doch ! §§32, 34 StGB !!!
    Blödsinn.

    Die §§ haben den Begriff Notwehr und Notstand als Gegenstand. Hat mit Mord nichts zu tun.

  2. #32
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    @Hagen von Tronje:

    >Blödsinn.
    >Die §§ haben den Begriff Notwehr und Notstand als Gegenstand. Hat mit
    >Mord nichts zu tun.

    Ich studiere Jura ! Die §§ 32,34 StGB stehen im Allgemeinen Teil des StGB der sich auf alle Normen des Besonderen Teils einschließlich §§211-222 StGB bezieht (lernt man in der ersten Woche !). Wer in Notwehr einen Menschen tötet der erfüllt den Tatbestand des §212 oder sogar §211 objektiv und subjektiv, ist dann aber auf der Rechtfertigungsebene durch Notwehr gemäß §32 gerechtfertigt und das innerhalb der Prüfung von §211. §32 StGB kann definitiv die Tötung eines Menschen und sogar die Ermordung eines Menschen rechtfertigen. Bei §34 ist es umstritten. Weiterhin kann Mord gerechtfertigt werden durch analoge Anwendung von §228 BGB, was aber auch wie bei §34 StGB eine umstrittene Minderheitenmeinung ist. Mord kann dann auchnoch analog §32 gerechtfertigt werden aber da ist auch eine Mindermeinung nur §32 in direkter Anwendung hält jeder für einschlägig !
    Somit steht klar fast dass es sehr wohl eine Rechtfertigung für Mord gibt nämlich mindestens Notwehr gemäß §32 StGB sowie außerdem nach der Ansicht einiger Professoren die §§ 32 analog, 34 StGB, 228 analog BGB.

    Dazu kommt dass ein Embryo nicht ermordet werden kann, weil er gemäß §1 BGB nicht rechtsfähig ist, selbst einen Tag vor der Geburt. Zwar kann er dennoch Rechte haben (erbrechtsfähigkeit, passive Deliktfähigkeit (nothilfefähigkeit), allgemeiner Schutz auf Leben gemäß Art 2 Abs. 2 GG, §218 StGB, EmbryonenSchG), seine Tötung kann jedoch keinesfalls Mord oder Totschlag gemäß §§212,211 und nichtmal fahrlässige Tötung gemäß §222 sondern höchstens Schwangerschaftsabbruch gemäß §§218-218c sein ! Schon deshalb erledigt sich die Debatte.
    Mord kann frühestens dann vorliegen wenn das Kind bereits geboren ist. Etwa wenn man es verdursten läst (Mordmerkmal grausamkeit wahrscheinlich zu bejahen).
    Mord kann theoretisch auch dann vorliegen wenn man zum Beispiel die Mutter tötet und das Kind lebend herausschneidet. Dazu muss das Kind erstens komplett vom Mutterleid entfernt sein und zweitens muss das Kind Leben wobei irrelevant ist welche Überlebenschancen es hat. Bei der Abtreibung sind die Kinder außerhalb des Mutterleibes aber natürlich nicht mehr lebendig !

    >Wie viel Kinder hungern denn in der 3. Welt? Töten wir doch alle, dann
    >brauchen sie nicht mehr zu hungern.

    Ja, das wäre vielleicht besser für die Kinder...

    >Wenn die Gegebenheiten so schlecht sind, dann muss man eben die
    >Politk ändern.

    Die Politik ist dazu offensichtlich nicht in der Lage ! Außerdem kann die Politik Eltern nicht dazu verpflichten ihre Kinder zu lieben !

    >Warum sollten die nicht geliebt werden? Es gibt viele die
    >keine "Wunschkinder" sind, die sich aber nicht von anderen Kindern
    >unterscheiden. Und wenn das Kind erstmal da ist, denken eh viele um.
    >Gibt auch immer noch Möglichkeiten zur Adoption usw.
    >Sicher zur zeit nicht gerade toll, muss eben verbessert werden. Aber alles
    >besser als Augen zu und Töten.

    Ich finde das nicht besser ! Ich wollte nicht von Eltern aufgezogen worden sein die mich wenn dies rechtlich möglich gewesen wäre getötet hätten !!
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

    Big government is cancerous. Like a cancer, it hurts the body and tends to spread, doing more and more harm as it grows. It is time for some radical surgery.
    --George C. Leef, director of FEE’s Freeman Society Discussion Clubs

  3. #33

    Standard

    Original von subba

    Somit steht klar fast dass es sehr wohl eine Rechtfertigung für Mord gibt nämlich mindestens Notwehr gemäß §32 StGB sowie außerdem nach der Ansicht einiger Professoren die §§ 32 analog, 34 StGB, 228 analog BGB.
    Dann ist aber die Definition von Mord laut StGB nicgt mehr erfüllt. Wäre dann bestenfalls Tötung bzw. Totschlag.
    "Niedrige Beweggründe" - im Sinne eines juristisches Merkmals für Mord - liegen vor, wenn das Motiv der Tötung nach "allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe" steht und deshalb "besonders verachtenswert" ist, was bei Notwehr keinesfalls zutrifft.



    Original von subba

    Ja, das wäre vielleicht besser für die Kinder...
    *kopfschüttel*


    Original von subba

    Die Politik ist dazu offensichtlich nicht in der Lage ! Außerdem kann die Politik Eltern nicht dazu verpflichten ihre Kinder zu lieben !
    Immer noch kein Grund Abtreibungen zu befürworten. Auch "Wunschkinder" werden oftmals nicht geliebt, leben in asozialen Verhältnissen..

  4. #34
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    >Dann ist aber die Definition von Mord laut StGB nicgt mehr erfüllt. Wäre
    >dann bestenfalls Tötung bzw. Totschlag.
    >"Niedrige Beweggründe" - im Sinne eines juristisches Merkmals für Mord -
    >liegen vor, wenn das Motiv der Tötung nach "allgemeiner sittlicher
    >Würdigung auf tiefster Stufe" steht und deshalb "besonders
    >verachtenswert" ist, was bei Notwehr keinesfalls zutrifft.

    Bedaure aber leider wieder falsch ! Es muss nur EINES der 9 Mordmerkmale vorliegen. Auch wenn man jemand völlig ohne niedrige Beweggründe heimtückisch tötet ist das noch ein Mord ! Die Rechtssprechung die §211 als eigenständigen Paragraph betrachtet wird eine solche Tötung erst auf der Rechtfertigungsebene ausschließen. Doch selbst die Literatur die Mord als Qualifikationstatbestand des §212 betrachtet hält vorwiegend ein Prüfungsschma für richtig, bei dem Mord gleichzeitig mit Totschlag geprüft wird sodass wenn Mord objektiv und subjekt vorliegt dennoch eine Rechtfertigung stattfinden kann. So oder so entfällt die Strafbarkeit wegen Mordes wegen eines Rechtfertigungsgrundes sodass der objektiv und subjektiv getätigte Mord gerechtfertigt ist.

    >Immer noch kein Grund Abtreibungen zu befürworten.
    >Auch "Wunschkinder" werden oftmals nicht geliebt, leben in asozialen
    >Verhältnissen..

    Rechtfertigt also ein Leid das andere ??
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  5. #35

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    [quote]Original von subba
    Bedaure aber leider wieder falsch ! Es muss nur EINES der 9 Mordmerkmale vorliegen. Auch wenn man jemand völlig ohne niedrige Beweggründe heimtückisch tötet ist das noch ein Mord ! Die Rechtssprechung die §211 als eigenständigen Paragraph betrachtet wird eine solche Tötung erst auf der Rechtfertigungsebene ausschließen. Doch selbst die Literatur die Mord als Qualifikationstatbestand des §212 betrachtet hält vorwiegend ein Prüfungsschma für richtig, bei dem Mord gleichzeitig mit Totschlag geprüft wird sodass wenn Mord objektiv und subjekt vorliegt dennoch eine Rechtfertigung stattfinden kann. So oder so entfällt die Strafbarkeit wegen Mordes wegen eines Rechtfertigungsgrundes sodass der objektiv und subjektiv getätigte Mord gerechtfertigt ist.
    quote]

    Welche der anderen Mordmerkmale treffen denn auf Notwehr zu?

  6. #36
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    Alle !
    Wenn dich ein millionenschwerer Erbonkel angreift und es im Zuge der Notwehr nötig ist ihn zu töten musst du nur wissen dass du dich in einer solchen Situation befindest die Notwehr erlaubt (du musst nur die Situation kennen die ein Jurist als Notwehr beurteilt). Wenn du dich dann geradezu darüber freust dass dein Onkel dir jetzt endlich die Möglichkeit gibt ihn zu töten sodass du an seine Kohle kommst macht das nichts solange es dir dabei AUCH auf die Verteidigung ankommt. Man kann aber durchaus auch jemanden aus Habgier oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (also es gibt ja Leute die Töten an sich geil finden, eine Vergewaltigung kann dagegen natürlich nie gerechtfertigt werden denn die ist zur Angriffsabwehr ja nie erforderlich) oder sogar um eine andere Tat zu verdecken töten wenn man von diesem angegriffen wird, dessen Tötung zur Angriffsabwehr erforderlich ist und man zumindest auch handelt um den Angriff dieser Person von sich abzuwenden.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

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  7. #37
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    Der Bauch gehört der Frau - und niemandem sonst!

    Wir leben in einer sogenannten 'aufgeklärten' Welt -
    und wollen den Frauen immer noch vorschreiben,
    was sie mit ihrem Bauch zu tun haben?

    Ich habe selber zwei Kinder, auf die ich stolz bin -
    aber meiner Frau hätte ich doch nie vorschreiben können,
    was sie mit ihrem Bauch zu tun hat!

    Sollen anderen anderen (Kirche, Regierung ...) doch die Frauen
    endlich in Ruhe lassen.

    Wozu gibt es Art. 3 Grundgesetz denn?

    Keiner schreibt dem Mann vor, was er mit seinem Körper
    tun und lassen kann.

    HJR

  8. #38
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    >Keiner schreibt dem Mann vor, was er mit seinem Körper
    >tun und lassen kann.

    Doch ! Der primitive Teil des männlichen Kleinhirns !
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    --John Pugsley, JPJ Nov 96

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  9. #39
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    nun ja,

    aber das ist auch nicht das Schlechteste!?

    Ist bei der Frau aber auch genau so.

    HJR

  10. #40
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    >nun ja,
    >aber das ist auch nicht das Schlechteste!?
    >Ist bei der Frau aber auch genau so.

    Stimmt schon aber es kann durchaus auch schädlich werden...
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    --John Pugsley, JPJ Nov 96

    Big government is cancerous. Like a cancer, it hurts the body and tends to spread, doing more and more harm as it grows. It is time for some radical surgery.
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