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Thema: Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft

  1. #1
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    11.01.2005
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    Daumen runter! Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft

    Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft

    Heute vom BGH entschieden: 12.01.2005

    Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Die Richter hatten darüber zu urteilen, ob ein heimlich eingeholtes Gen-Gutachten bei Vaterschaftsklagen verwertet werden darf.

    DPA
    Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Heimliche Vaterschaftstests gelten nicht als Beweis - zumindest nicht vor Gericht.

    Karlsruhe - Mit zwei Urteilen wies der BGH die Klagen zweier Männer ab, die heimlich Gentests hatten durchführen lassen. Sie wollten damit vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten. In den Vorinstanzen hatten die Oberlandesgerichte Celle und Jena in beiden Fällen entschieden, dass dies rechtswidrig sei. Diese Auffassung wurde jetzt vom Familiensenat des BGH bestätigt. (zitiert aus spiegel.de)

    Ich finde das Urteil haarsträubend. Da kann man Männern nun noch empfehlen, sperrt eure Frauen an den empfängnisfähigen Tagen ein. ?(

    Lasst die Finger von den Frauen. Wenn 10% der Kinder Kückuckskinder sind, sollten sich 70 Männer in die Reihe stellen und abzählen. Sieben sind nur Zahlmeister.

    Dass dies noch gesetzlich zementiert und verheimlicht werden soll, finde ich für die Männer unglaublich diskriminierend.

    Die Fremdgänger werden zweifach belohnt: Duch Lustgewinn und "Zahlungsunfähigkeit".

    Die fremdgehenden Frauen werden sogar dreifach belohnt: Durch Lustgewinn, können ungehindert fremdgehen, haben einen fest angestellten Zahlmeister. :gesetz: :musik: Da spielt das Gesetz und die Musik zusammen !

  2. #2

    Standard

    Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Heimliche Vaterschaftstests gelten nicht als Beweis - zumindest nicht vor Gericht.
    Na dann beantrage ich eben ggf. einen gerichtlich anerkannten Test, und ?

    MfG P.



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    (Lord Acton)

  3. #3
    .
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    Zitat Zitat von Pluralissimus
    Na dann beantrage ich eben ggf. einen gerichtlich anerkannten Test, und ?

    MfG P.

    Musst du begründen.

  4. #4
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    Daumen runter! Begründen vor Gericht !

    Die Begründung muss gut sein. Man muss z.B. Fremdgehen nachweisen, etc.
    Das Gericht muss mit der Begründung einverstanden sein. Man ist wohl dem Gericht ausgeliefert. Was ist wenn die Richterin einen schlechten Tag hat ?

    Das ist dann so was ähnliches wie "schmutzige Wäsche waschen".

    Weder sinnvoll noch lustig. :2faces:

  5. #5
    :-) Benutzerbild von fryfan
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    Das ist doch so eine scheiße, wenn eine Frau weis dass das Kind vl. nicht vom Kindergeld Zahler ist dan wird sie ja wohl sicherlich keine Einverständnis zum Test geben...

    Und das man da vors Gericht gehn soll und den Vaterschaftstest erkämpfen:
    "Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht?"

    Was das wieder für Geld kostet... -.-
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    The ripped and torn angels will bleed like a flood

  6. #6
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    Tja, da gibts nur noch eins. Ehevertrag. Aber nein, Eheverträge sind ja so unromantisch.
    "Ideologie ist der Versuch, die Straßenbeschaffenheit zu ändern, indem man neue Wegweiser aufstellt", Carlo Manzoni, it. Schriftsteller

    "Der Mensch ist das einzige Tier, das sich für einen Menschen hält.", Thomas Niederreuther, dt. Schriftsteller

  7. #7

    Standard

    Zitat Zitat von Illidan
    Musst du begründen.
    Dann muss ich es eben begünden.

    Oder wie sagte der Richter neulich bei einem Prozess zum Kläger so schön
    ( Verkehrssache):

    Ehrlichkeit ist eine Zier, doch vor Gericht lebt sich's einfacher ohne ihr

    Der Prozess ging gut für mich aus.

    MfG P. :2faces:



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    (Lord Acton)

  8. #8

    Standard

    Zitat Zitat von DichterDenker
    Tja, da gibts nur noch eins. Ehevertrag. Aber nein, Eheverträge sind ja so unromantisch.

    Die meisten Eheverträge sind eh sittenwidrig( Unterhaltsausschluss usw) und damit hinfällig.

    MfG P.



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    (Lord Acton)

  9. #9
    Lichtverschenker
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    Standard

    Echt? Das ist ja pervers.
    Na gut, dann schließt man halt seinen "Ehevertrag" mit der Mafia. So als eine Art Versicherung. Im Falle des Falles fallen die Unterhaltskosten dann bis unter den Meeresspiegel...
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  10. #10
    1. Maat
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    Ich denke nicht, dass es all zu schwer ist, einen gerichtlichen Vaterschaftstest durchzubringen, da ein Mann von vornherein i.d.R. sowieso etwaige Beweise oder Gründe haben sollte, die ihn zu einem geheimen Vaterschaftstest veranlassen.
    Diese Indizien sollten dann gemeinsam mit dem ohnehin angefertigten Vaterschaftstest ausreichen um einen richterlichen zu verordnen.
    Natürlich halte ich die ganze Debatte aber ebenso für Schwachsinnig wie ihr, aber sie ist halt nun einmal da.
    Ein richtiges Problem sehe ich allerdings dann, wenn es generell verboten ist, bei drakonischen Strafen, solch einen Test überhaupt anfertigen zu lassen. Mal abgesehen von der richterlichen Anerkennung. Denn dann sind dem Mann erst wirklich die Hände gebunden. Er kann vermuten was er will, wird aber niemals wissen, ob er sein Kind oder das eines Anderen in den Armen hält. Dies kann dem Verhältniss zwischen dem pot. Vater und dem Kind mehr schaden als ein klares "Nein" zur Vaterschaft.
    Auch kann eine falsche Vermutung, die dann über einen gerichtlichen Test geklärt werden muss, unnützerweise Familien zerstören.

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