Heimliche Vaterschaftstests haben keine Beweiskraft
Heute vom BGH entschieden: 12.01.2005
Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Die Richter hatten darüber zu urteilen, ob ein heimlich eingeholtes Gen-Gutachten bei Vaterschaftsklagen verwertet werden darf.
DPA
Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Heimliche Vaterschaftstests gelten nicht als Beweis - zumindest nicht vor Gericht.
Karlsruhe - Mit zwei Urteilen wies der BGH die Klagen zweier Männer ab, die heimlich Gentests hatten durchführen lassen. Sie wollten damit vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten. In den Vorinstanzen hatten die Oberlandesgerichte Celle und Jena in beiden Fällen entschieden, dass dies rechtswidrig sei. Diese Auffassung wurde jetzt vom Familiensenat des BGH bestätigt. (zitiert aus spiegel.de)
Ich finde das Urteil haarsträubend. Da kann man Männern nun noch empfehlen, sperrt eure Frauen an den empfängnisfähigen Tagen ein. ?(
Lasst die Finger von den Frauen. Wenn 10% der Kinder Kückuckskinder sind, sollten sich 70 Männer in die Reihe stellen und abzählen. Sieben sind nur Zahlmeister.
Dass dies noch gesetzlich zementiert und verheimlicht werden soll, finde ich für die Männer unglaublich diskriminierend.
Die Fremdgänger werden zweifach belohnt: Duch Lustgewinn und "Zahlungsunfähigkeit".
Die fremdgehenden Frauen werden sogar dreifach belohnt: Durch Lustgewinn, können ungehindert fremdgehen, haben einen fest angestellten Zahlmeister. :gesetz: :musik: Da spielt das Gesetz und die Musik zusammen !