Hallo
Tja nun dämmerts auch den Juden, dass sich mit diesem Gesetz auch der gewöhnliche Goj in einen vom deutschen Steuerdeppen subventionierten Benefiz-Job in den jüdischen Gemeinden einklagen könnte.Zentralrat kritisiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Berlin – Der Zentralrat der Juden in Deutschland fürchtet bei der Ablehnung von Stellenbewerbern Nachteile aufgrund des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG). Das Gesetz bedrohe die freie Personalauswahl der jüdischen Gemeinden, sagte der Generalsekretär des Zentralrats Stephan J. Kramer der Berliner Tageszeitung. Das AGG sei zwar „gut gemeint", enge aber die Einstellungsmöglichkeiten der Gemeinden unzulässig ein. Die Kritik Kramers basiert auf einer juristischen Expertise der Rechtsanwälte Klaus Adomeit und Albert Meyer. Beide fürchten, dass „gefährliche Wirrköpfe aller Art" zum Beispiel gegen jüdische Gemeinde klagen könnten, wenn sie als Arbeitsplatzbewerber zurückgewiesen würden. Das AGG verpflichte die Gemeinden, juristisch nachzuweisen, dass abgewiesene Stellenbewerber nicht aus diskriminatorischen Gründen abgelehnt worden seien, obwohl jüdische Gemeinden Anstellungen auch unter „speziellen Sicherheitsinteressen" vornehmen müssten. (21.10.2008)
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Aber sicher wird sich da unter Berücksichtigung von „speziellen Sicherheitsinteressen" eine Sonderregelung finden wie etwa beim verwässerten Punkt Weltanschauung, damit sich Rechtsradikale nicht auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen können
kd