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Thema: Krankenkassen abzocke

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von barumer
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    Standard Krankenkassen abzocke

    Moin moin,

    gehört zwar nicht hierher (oder doch?), aber ich brauche mal schnelle Hilfe von euch.


    Kann mir jemand aktuelle Links über diesen Thema nennen ?

    Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
    In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung, selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland.



    Mein Arbeitskollegen (beide im Betriebsrat) wollen es mir einfach nicht glauben und stellen es sogar als unmöglich da.

    Finde einfach nichts Aktuelles zum Thema, die meisten Links die ich hier gefunden habe sind im Netz nicht mehr vorhanden.

    Daaaanke !!!

  2. #2
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

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  3. #3
    in memoriam Benutzerbild von Hofer
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

    Zitat Zitat von barumer Beitrag anzeigen
    Moin moin,

    gehört zwar nicht hierher (oder doch?), aber ich brauche mal schnelle Hilfe von euch.


    Kann mir jemand aktuelle Links über diesen Thema nennen ?

    Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
    In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung, selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland.



    Mein Arbeitskollegen (beide im Betriebsrat) wollen es mir einfach nicht glauben und stellen es sogar als unmöglich da.

    Finde einfach nichts Aktuelles zum Thema, die meisten Links die ich hier gefunden habe sind im Netz nicht mehr vorhanden.

    Daaaanke !!!

    Hier ein etwas älterer Bericht

    Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen


    Eine Anfrage am 22.03.2003 an den ( SPD ) Parl. Staatssekretär Frank Thönnes MdB , beim Bundesministerium für Gesundheit uns soziale Sicherung .

    Am 23.05.2003 eine Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.

    Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

    Hier eine Kurzfassung :

    In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien ( Bosnien ,Herzegowina , Mazedonien , Serbien , Montenegro , Kroatien , Slowenien ) lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten ausl. Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.

    Die hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten .Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern , wenn sie nicht selber versichert sind.

    Diese Regelung gilt für einen Teil der über 500 000 Türken und für ca. 280 000 aus dem ehem. Jugoslawien

    1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
    1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
    2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
    2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
    Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.


    Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen


    1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
    1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
    2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
    2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
    Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.

    173 Millionen Euro pro Jahr Transfer in die Türkei Krankenkasse

    Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.

    Zitat

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern

    Noch fragen ??
    http://deutschfeindlichesprueche.wordpress.com/
    http://deutschelobby.wordpress.com/
    Die indianischen Völker konnten die Zuwanderer nicht stoppen. Jetzt leben sie in Reservaten. ..... Ignore: Bodenplatte- Doppelagent-Cinnamon kotzfisch,

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von barumer
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

    Zitat Zitat von Hofer Beitrag anzeigen
    Hier ein etwas älterer Bericht

    Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen


    Eine Anfrage am 22.03.2003 an den ( SPD ) Parl. Staatssekretär Frank Thönnes MdB , beim Bundesministerium für Gesundheit uns soziale Sicherung .

    Am 23.05.2003 eine Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.

    Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

    Hier eine Kurzfassung :

    In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien ( Bosnien ,Herzegowina , Mazedonien , Serbien , Montenegro , Kroatien , Slowenien ) lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten ausl. Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.

    Die hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten .Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern , wenn sie nicht selber versichert sind.

    Diese Regelung gilt für einen Teil der über 500 000 Türken und für ca. 280 000 aus dem ehem. Jugoslawien

    1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
    1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
    2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
    2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
    Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.


    Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen


    1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
    1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
    2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
    2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
    Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.

    173 Millionen Euro pro Jahr Transfer in die Türkei Krankenkasse

    Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.

    Zitat

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    Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern

    Noch fragen ??
    Kann es sein das dieser Absatz herausgenommen wurde ???
    Ich kann ihn nicht finden.
    Oder überlese ich ihn dauernd ?(

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von Hofer
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

    Zitat Zitat von barumer Beitrag anzeigen
    Kann es sein das dieser Absatz herausgenommen wurde ???
    Ich kann ihn nicht finden.
    Oder überlese ich ihn dauernd ?(
    welcher Absatz ??

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    Geändert von Hofer (27.10.2008 um 11:52 Uhr) Grund: xyz
    http://deutschfeindlichesprueche.wordpress.com/
    http://deutschelobby.wordpress.com/
    Die indianischen Völker konnten die Zuwanderer nicht stoppen. Jetzt leben sie in Reservaten. ..... Ignore: Bodenplatte- Doppelagent-Cinnamon kotzfisch,

  6. #6
    Mitglied
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

    Man suche da unter anderem bei z.B. google unter Monatspauschbetrag oder Pauschbetrag.

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  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von barumer
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

    Zitat Zitat von Hofer Beitrag anzeigen
    welcher Absatz ??
    Diesen hier :


    Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von barumer
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Man suche da unter anderem bei z.B. google unter Monatspauschbetrag oder Pauschbetrag.

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    Danke für die links.


    Warum sind denn in diesen Forum fast alle User gesperrt ?

  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

    Zitat Zitat von barumer Beitrag anzeigen
    Danke für die links.


    Warum sind denn in diesen Forum fast alle User gesperrt ?
    Dort dürfen nur 150-prozentige Linke schreiben, also Faschisten!
    Kapitalisten wie mich oder mir wird kein Schreibrecht eingeräumt!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  10. #10
    in memoriam Benutzerbild von Hofer
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    Standard AW: Krankenkassen abzocke

    Zitat Zitat von barumer Beitrag anzeigen
    Diesen hier :


    Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.
    Vielleicht ist das unserer Regierung peinlich und sie haben es gelöscht


    Die Eltern (die im Ausland leben ) sind kostenlos mitversichert !!!! das ist ein Witz

    Meine Eltern sind bei mir nicht kostenlos mitversichert
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